Rechtsprechung
BVerwG, 18.06.1998 - 7 B 125.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks - Wiederbegründung einer für eine Enteignung eines Grundstücksanteils eingeräumten Schuldbuchforderung - Frist für die Antragstellung auf Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks - Darlegung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 10.12.1997 - 3 A 337/97
- BVerwG, 18.06.1998 - 7 B 125.98
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem …
Im übrigen läßt § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG einen Austausch des Anspruchsgegenstandes nach Ablauf der Ausschlußfrist grundsätzlich nur dann zu, wenn der bisherige, rechtzeitig angemeldete Anspruch aufgrund eines nach seiner Entstehung eingetretenen Umstandes nicht weiterverfolgt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 7 B 125.98 - Buchholz a.a.O. Nr. 6), so etwa, wenn nach Verkauf des restitutionsbelasteten Vermögenswerts der Anspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG auf den Veräußerungserlös gerichtet wird.Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf ein "freiwilliges" Auswechseln des Anspruchsgegenstandes hat der Senat bereits ausdrücklich für den Fall verneint, daß anstelle des geschädigten Vermögenswerts die für den Eigentumszugriff seinerzeit gewährte Entschädigung verlangt wird, weil ein solcher Anspruchswechsel notwendigerweise eine eigenständige, auf die Entziehung oder Verkürzung der Ersatzleistung gerichtete Schädigungshandlung und damit den Übergang auf einen anderen Anspruchsgrund voraussetzt (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 7 B 125.98 - a.a.O.).
- BVerwG, 22.12.2004 - 7 B 96.04
Klage auf vermögensrechtliche Rückübertragung einer Entschädigungsforderung - …
Ob der (fristgerechte) Antrag auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks gleichzeitig den Antrag umfasst hat, an Stelle des Grundstücks die in der DDR festgesetzte Entschädigung herauszugeben, richtet sich deshalb nach dem Inhalt des im Einzelfall jeweils gestellten Antrags (Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 7 B 125.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 6). - VG Berlin, 12.05.2004 - 25 A 262.01
Anspruch auf Restitution der Entschädigungsforderung; Anmeldefrist bezüglich des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 18. Juni 1998 - 7 B 125.98 -, Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 6), der die Kammer folgt, unterliegt ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Rückübertragung einer Entschädigungsforderung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG.