Rechtsprechung
BVerwG, 13.10.2004 - 7 B 127.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch auf Rückübertragung eines 1952 in Volkseigentum überführten Grundstücks - Überschreitung der Regelgröße von 500 qm für ein Eigenheimgrundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 07.07.2004 - 3 K 1057/04
- BVerwG, 13.10.2004 - 7 B 127.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 7 B 127.04
Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass auch ein Haus mit einer weiteren Wohnung als Eigenheim veräußert werden durfte (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 7 B 5.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 29). - BVerwG, 03.04.1996 - 7 B 5.96
Auszug aus BVerwG, 13.10.2004 - 7 B 127.04
Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass auch ein Haus mit einer weiteren Wohnung als Eigenheim veräußert werden durfte (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 7 B 5.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 29).
Rechtsprechung
VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 279/02
Beihilfe zur Beschaffung eines gebrauchten häuslichen Personalcomputers mit …
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
Nach der Rechtsprechung gehören zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln (nur) die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205 bezüglich eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse; Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 279/02 - juris).Denkbar erscheint auch, dass ein häuslicher Internetanschluss für einen Schüler auch dann ein notwendiges Lernmittel darstellen kann, wenn die Schule eine solche Nutzung (außerhalb des Unterrichts) zwar nicht vorschreibt, aber doch ausdrücklich voraussetzt oder stillschweigend erwartet, die schulischen Angebote hierfür nicht ausreichen und ein hilfebedürftiger Schüler allein deshalb gegenüber seinen nichthilfebedürftigen Mitschülern ins Hintertreffen geriete, weil er und seine Eltern sich einen Internetanschluss nicht leisten können (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
Sozialhilfe; Regelbedarf; Schulmaterial; Abgrenzung zum Einschulungsbedarf; …
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
Nach der Rechtsprechung gehören zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln (nur) die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205 bezüglich eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse; Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 279/02 - juris). - BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen für Lernmittel in freiwilligen …
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
Die Bestimmung des § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nichthilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32.95 - juris).
- OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 90/06
Schadensersatz wegen entgangenem Unterhalt: Umfang des Anspruchs des …
Nur in einem solchen Fall könnte angenommen werden, dass der private Internetzugang zum unterhaltsrechtlichen Bedarf der Klägerin gehörte (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 03.09.2004, 7 B 127/04 und VG Stuttgart a.a.O.: Kosten des Internetzugangs gehören nur bei besonderen, personenabhängigen Gründen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG).