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   BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94   

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https://dejure.org/1994,2265
BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94 (https://dejure.org/1994,2265)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1994 - 7 B 128.94 (https://dejure.org/1994,2265)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1994 - 7 B 128.94 (https://dejure.org/1994,2265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" - Rückwirkende Übertragung des Nutzungsrechts als gängige Praxis in der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmenstrümmerrestitution; Ausschluss bei redlichem Erwerb und Natur der Sache; bauliche Veränderung; Nutzungsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG §§ 4, 5, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1977
  • NJ 1995, 272
  • DÖV 1995, 208
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Soweit diese sogenannten Unternehmensreste nach ihrem liquidationsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen Veränderungen erfahren haben, unterliegen sie grundsätzlich den allgemeinen Regeln über die Restitution einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere den Vorschriften über den Wegfall des Restitutionsanspruchs wegen Unmöglichkeit der Rückgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 VermG (vgl. Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - a.a.O. S. 212).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Zwar finden diese Ausschlußtatbestände nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10) nicht nur auf den Anspruch auf Einzelrestitution gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 VermG, sondern darüber hinaus auch auf den Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmensrestes gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG Anwendung.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - (Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10) näher ausgeführt hat, kann auch in den Fällen, in denen gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG einzelne Reste eines stillgelegten Unternehmens zurückgefordert werden, die Restitution des jeweiligen Vermögenswerts gleichwohl unter den in § 5 Abs. 1 VermG bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 2471/94

    Kein Anspruch gem VermG § 6 Abs 6a auf Rückgabe von Unternehmensresten bei

    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 -,.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Dieser Ausschlußtatbestand findet auch bei der Restitution von Unternehmensresten gemäß § 6 Abs. 6 a VermG Anwendung (BVerwG, Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - VIZ 1996, 213 ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 7 B 18.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Rückübertragung eines Flurstücks -

    Er ist nicht von vornherein auf die zur Nutzung des Gebäudes erforderliche Grundfläche beschränkt (vgl. Beschluss vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - insoweit in Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 10 nicht abgedruckt).
  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12

    Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die

    Nach dieser Bestimmung ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 08. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben (zur Prüfung im Rahmen der "Unternehmenstrümmerrestitution" vgl. Wellhöfer in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR [RHB], VermG, 35. EL, § 6 Rn. 248; Rodenbach in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus: VermG, Oktober 2010, § 4 Rn. 26 und BVerwG, Beschl. v. 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 -, juris).
  • VG Cottbus, 16.10.2019 - 1 K 176/15
    Nach § 4 Abs. 2 S. 1 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 08. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben (zur Prüfung im Rahmen der "Unternehmenstrümmerrestitution" vgl. Wellhöfer in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR [RHB], VermG, 35. EL, § 6 Rn. 248; Rodenbach in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus: VermG, Oktober 2010, § 4 Rn. 26 und BVerwG, Beschl. v. 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 -, juris).
  • VG Dresden, 19.09.1996 - 5 K 2138/94
    Die Ausschlußtatbestände des § 5 VermG kommen auch bei der Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 6 Abs. 6a Satz 1 VermG zur Anwendung (BVerwG VIZ 1995, S. 97).
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