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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1991 - 7 B 1280/91   

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https://dejure.org/1991,16786
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1991 - 7 B 1280/91 (https://dejure.org/1991,16786)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.1991 - 7 B 1280/91 (https://dejure.org/1991,16786)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - 7 B 1280/91 (https://dejure.org/1991,16786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstandflächen; Genehmigungsfrage; Neuaufwerfen der Genehmigungsfrage; Nutzungsänderung eines Gebäudes; Bestandsschutz; Funktionsänderung; Nachbarschutz; Beeinträchtigung von Nutzungsmöglichkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1992, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung aller Bausenate des Berufungsgerichts (vgl. auch OVG NW, Beschluß vom 13. Juli 1995 - 11 B 1543/95 - BRS 57 Nr. 135 = BauR 1996, 240; Beschluß vom 24. Juni 1991 - 7 B 1280/91 - ZfBR 1992, 247; Urteil vom 13. Juli 1988 - 7 A 2897/86 - BRS 48 Nr. 139; Beschluß vom 28. September 1993 - 10 B 1323/93 -, angeführt in dem erwähnten Beschluß vom 13. Juli 1995).
  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Sein Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 1991 (Az. 7 B 1280/91), in dem eine abstandsflächenrechtliche Neubewertung infolge einer Verstärkung nachteiliger Auswirkungen auf den nachbarlichen "Wohnfrieden" bejaht wurde, führt schon deswegen nicht weiter, weil die dort streitgegenständliche Nutzungsänderung von einem Verwaltungsgebäude in ein Wohnheim für bis zu 84 ausländische Flüchtlinge mit der Umnutzung einer Frühstückspension für 33 Gäste in eine Unterkunft für 25 Asylbewerber nicht vergleichbar ist.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 5.97

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens - Anforderungen an die

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung aller Bausenate des Berufungsgerichts (vgl. auch OVG NW, Beschluß vom 13. Juli 1995 - 11 B 1543/95 - BRS 57 Nr. 135 = BauR 1996, 240; Beschluß vom 24. Juni 1991 - 7 B 1280/91 - ZfBR 1992, 247; Urteil vom 13. Juli 1988 - 7 A 2897/86 - BRS 48 Nr. 139; Beschluß vom 28. September 1993 - 10 B 1323/93 -, angeführt in dem erwähnten Beschluß vom 13. Juli 1995).
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