Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006

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   BVerwG, 26.04.2005 - 7 B 13.05   

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https://dejure.org/2005,7889
BVerwG, 26.04.2005 - 7 B 13.05 (https://dejure.org/2005,7889)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 7 B 13.05 (https://dejure.org/2005,7889)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 7 B 13.05 (https://dejure.org/2005,7889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3; InVorG § 16
    Restitutionsanspruch; Abtretung des Restitutionsanspruchs; gewillkürte Prozessstandschaft; frühere Berechtigung des Zedenten; Anspruch auf Feststellung einer früheren Berechtigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3
    Abtretung des Restitutionsanspruchs; Anspruch auf Feststellung einer früheren Berechtigung; Restitutionsanspruch; frühere Berechtigung des Zedenten; gewillkürte Prozessstandschaft

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit von Fragen bezüglich von Folgen der Abtretung eines Restitutionsanspruchs ; Anspruch eines Zedenten eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs gegen Vermögensbehörde auf Feststellung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung des Restitutionsanspruchs; Feststellungsrecht des Zedenten hinsichtlich bis zur Zession bestehenden Berechtigung

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § Abs. 4 Satz 3; ; InVorG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch des Zedenten des angemeldeten Rückübertragungsanspruchs auf Feststellung früherer Berechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.11.1955 - V C 127.55
    Auszug aus BVerwG, 26.04.2005 - 7 B 13.05
    a) Die Kläger rügen eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1955 - BVerwG 5 C 127.55 - (BVerwGE 2, 353 ).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28525
OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05 (https://dejure.org/2006,28525)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 7 B 13.05 (https://dejure.org/2006,28525)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 7 B 13.05 (https://dejure.org/2006,28525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Visums für türkische Fernfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland; Auslegung von Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen ...

  • Judicialis

    AufenthG § 4; ; AufenthG § 4 Abs. 1; ; AufenthG § 6; ; AÜG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; DVAuslG § 1 Abs. 2 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    Nachdem es im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Oktober 2003 (Rechtssachen C-317/01 und C-369/01, Abatay) wegen einer Änderung des deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts zu keiner Klärung der im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfragen zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht durch die Sozialgerichte gekommen ist, haben die Kläger das zwischenzeitlich ruhende Berufungsverfahren im Januar 2005 wieder aufgenommen.

    Sie können sich in Bezug auf diese Beschäftigung grundsätzlich auf Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, Rechtssachen C-317/01 und C-369/01, Abatay, Rdnr. 105, 106, Informationsbrief Ausländerrecht - InfAuslR - 2004, 32 ff.).

  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    Um eine solche (spezifische) Erlaubnis für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 9. März 2000, Kommission/Königreich Belgien, Rechtssache C-355/98, Rdnr. 35, EuGHE I 2000, 1221 ff.) geht es bei der Einführung einer Visumspflicht allerdings nicht.
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    b) Geklärt ist durch das Urteil Savas (vom 11. Mai 2000, Rechtssache C-37/98, Rdnrn 58, 65, EuGHE I 2000, 2927 ff.) und daran anknüpfend das Urteil Abatay (a.a.O., Rdnr. 62) auch, dass die Vorschriften über die Assoziation EWG-Türkei beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Befugnis der Mitgliedstaaten "unberührt" lassen, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen.
  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    Entschieden hat der Europäische Gerichtshof im Urteil Kommission/Deutschland (vom 10. September 1996, Rechtssache C-61/94, Rdnr. 52, EuGHE I 1996, 3989 ff.) lediglich, dass der "Vorrang der von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Verträge vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts" gebietet, "diese nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Verträgen auszulegen" (Urteil vom 10. September 1996, C-61/94, Kommission/Deutschland, Rdnr. 52).
  • EuGH, 21.11.2007 - C-296/05

    Günes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    Bislang ist noch keine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage ergangen, ob die Einführung einer Visumspflicht durch das nationale Ausländerrecht oder das Gemeinschaftsrecht eine "neue Beschränkung" des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll darstellt bzw. darstellen kann; insbesondere ist über das anhängige Vorabentscheidungsersuchen des Raad van Staate (Niederlande) vom 19. Juli 2005 (Rechtssache C-296/05) zur Einführung einer Visumspflicht durch das niederländische Ausländerrecht (Art. 3.71 Abs. 1 des Vreemdelingenbesluit 2000) noch nicht entschieden.
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    Nach dieser Bestimmung bedürfen "Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, (...) der Erlaubnis." Eine solche Arbeitnehmerüberlassung (vgl. zu den Voraussetzungen Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. August 2003 - 7 AZR 98/03 -, Betriebs-Berater 2004, 669 ff.; Hamann, in: Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2003, § 1 Rdnrn. 117 f., 178 ff., 252) ist hier nicht gegeben, da es aufgrund der Beweisaufnahme im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung des Senats feststeht, dass das arbeitsbezogene Weisungsrecht gegenüber den Klägern auch während der Dauer ihres Einsatzes für die O. Ç.
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 98/03

    Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes nach den Bestimmungen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - 7 B 13.05
    Nach dieser Bestimmung bedürfen "Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, (...) der Erlaubnis." Eine solche Arbeitnehmerüberlassung (vgl. zu den Voraussetzungen Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. August 2003 - 7 AZR 98/03 -, Betriebs-Berater 2004, 669 ff.; Hamann, in: Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2003, § 1 Rdnrn. 117 f., 178 ff., 252) ist hier nicht gegeben, da es aufgrund der Beweisaufnahme im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung des Senats feststeht, dass das arbeitsbezogene Weisungsrecht gegenüber den Klägern auch während der Dauer ihres Einsatzes für die O. Ç.
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