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   BVerwG, 13.03.2001 - 7 B 132.00   

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https://dejure.org/2001,12898
BVerwG, 13.03.2001 - 7 B 132.00 (https://dejure.org/2001,12898)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2001 - 7 B 132.00 (https://dejure.org/2001,12898)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2001 - 7 B 132.00 (https://dejure.org/2001,12898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und die Form ihrer Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).

    "Denn der mit den Restitutionsvorschriften bezweckte sozialverträgliche Ausgleich würde geradezu auf den Kopf gestellt, hielte man einem Käufer, der sich einem solchen Verlangen des Verkäufers beugt, eine die Unredlichkeit des Erwerbsgeschäfts kennzeichnende sittlich anstößige Manipulation vor mit der Folge, dass er die Rückübertragung des Vermögenswertes an den Verkäufer hinnehmen müsste" (Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 -).

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    In gleicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der vereinbarten Zahlung von Schwarzgeld im Rahmen von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG für ungeeignet gehalten, die Unredlichkeit des Erwerbers zu begründen (Urteil vom 28. März 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v.).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch;

    Die Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - 7 B 200.93 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5) und vom 13. März 2001 - 7 B 132.00 - (BA S. 2 f.), die Schwarzgeldabreden für unschädlich erklären, betreffen ebenfalls "Ausreisefälle", in denen das Grundstück seinerzeit durch die Berechtigten veräußert wurde.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Das würde erst recht gelten, wenn die damaligen Vertragsparteien - wie die Kläger im Widerspruchsverfahren substantiiert behaupten, die Beigeladenen dagegen nachdrücklich bestritten haben - neben dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis eine Schwarzgeldabrede getroffen hätten (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v., BA S. 3).
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