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   BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 132.96   

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https://dejure.org/1996,2845
BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 132.96 (https://dejure.org/1996,2845)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 7 B 132.96 (https://dejure.org/1996,2845)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 7 B 132.96 (https://dejure.org/1996,2845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Messunsicherheitsabschlags bei der Ermittlung einer schädlichen Umwelteinwirkungen nach Maßgabe der TA Lärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht - Berücksichtigung eines Meßunsicherheitsabschlags bei Lärmpegelmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 279
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 132.96
    Da diese Gründe zumindest plausibel erscheinen und die Beschwerde nichts dafür vorbringt, weshalb sich dem Verwaltungsgerichtshof gleichwohl die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67] ), ist der gerügte Verfahrensmangel nicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Selbst wenn der Stand der Messtechnik und insbesondere die Genauigkeit der eingesetzten Messgeräte gegenüber dem Stand bei Verabschiedung der TA Lärm 1968 im Verlauf des technischen Fortschritts wesentlich besser geworden sein sollte, verbleiben weitere Ursachen für die Unsicherheiten bei Schallmessungen (vgl. auch Beschluss vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 132.96 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Abgesehen davon, dass er untrennbarer Bestandteil des Mess- und Berechnungsverfahrens der Verordnung ist und damit dieses Verfahren als solches verworfen werden müsste (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 132.96 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 5), zeigt seine Berücksichtigung in der TA Lärm des Jahres 1998, dass ihm nach wie vor Berechtigung zugemessen wird.
  • OVG Saarland, 01.06.2007 - 3 Q 110/06

    Windenergieanlagen und verschiedene Windlagen im Immissionsschutzrecht

    Jarass, BImSchG, 6. Auflage 2005, § 48 Rdnr. 19; BVerwG, Beschluss vom 22.10.1996 - BVerwG 7 B 132.96 -, S. 3/4 des Umdrucks für den inhaltsgleichen Messabschlag von 3 dB (A) nach der vorausgehenden Fassung der TA Lärm.

    BVerwG, Beschluss vom 22.10.1996 - BVerwG 7 B 132.96 -, S. 4 des Umdrucks.

    In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall war ein Wirkpegel von 58 dB (A) gemessen worden, der aufgrund der vorgeschriebenen Toleranz von 3 dB (A) nur mit einem Beurteilungspegel von 55 dB (A) angesetzt wurde, was exakt zur Einhaltung des Immissionsrichtwerts von tags 55 dB (A) im entschiedenen Fall ausreichte BVerwG, Beschluss vom 22.10.1996 - BVerwG 7 B 132.96 -, S. 2 und 3 des Umdrucks.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13

    Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm

    Dies ist mit dem Regelungssystem der TA Lärm, in dem die Immissionsrichtwerte untrennbar mit dem Mess- und Beurteilungsverfahren verbunden sind (vgl. Feldhaus/Tegeder, a. a. O., Nr. 2.10 Rn. 70, Nr. 6 Rn. 14: "funktionale Einheit"; s. etwa auch BVerwG, Beschluss vom 22.10.1996 - 7 B 132.96 -, NVwZ-RR 1997, 279), nicht zu vereinbaren.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 LC 37/07

    Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts; Zulassung

    Der Abzug war auch nach der TA Lärm 1968 unabhängig von einer im Einzelfall tatsächlich vorliegenden oder anzunehmenden Messunsicherheit vorzunehmen und ist vom Bundesverwaltungsgericht für rechtens befunden worden (BVerwG, Beschl. v. 22.10.1996 - 7 B 132/96 -, NVwZ-RR 1997, 279).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Wurden schädliche Umwelteinwirkungen nach Maßgabe der TA-Lärm ermittelt, durfte der Bewertungsmaßstab dieses Regelwerks nicht dadurch verschoben werden, daß der vorgeschriebene Meßunsicherheitsabschlag unberücksichtigt blieb, BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 7 B 132.96 -, NVwZ-RR 1997, 279.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 LB 4/05
    Wie schon bei der Vorgängerregelung in Nummer 2.422.5 S. 1 lit. c der TA Lärm 1968 soll die auf Messergebnisse gestützte Beurteilung, ob bestehende Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, zugunsten des Betreibers "auf der sicheren Seite liegen" (BVerwG, Beschl. v. 22.10.1996 - 7 B 132.96 -, NVwZ-RR 1997, 279).

    Der Messabschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass in die Berechnung Messwerte einfließen, die wegen geräte- und umweltbedingter Tolleranzen Wahrscheinlichkeitsgrößen sind, mit der Folge, dass auch das Berechnungsergebnis selbst eine gewisse Unsicherheit aufweist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 03.09.1999, aaO.; BVerwG, Beschl. v. 22.10.1996, aaO.).

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 22 ZB 09.2294

    Nachbarklage gegen Lärm von Musikveranstaltungen in einer Freiluftgaststätte

    Die Werte bilden wie auch diejenigen anderer Regelwerke mit dem jeweiligen Mess- und Beurteilungsverfahren eine funktionale Einheit innerhalb des Bewertungssystems (st. Rspr. des BVerwG; vgl. z.B. BVerwG vom 22.10.1996 UPR 1997, 103 zur TA Lärm; BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 101, 1 zur 16. BImSchV; BVerwG vom 16.5.2001 UPR 2001, 352 zur 18. BImSchV; vgl. auch Feldhaus/Tegeder, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 4, RdNrn. 14 f. zu Nr. 6 der TA Lärm m.w.N.).

    Eine Bindungswirkung des Ermittlungs- und Bewertungsverfahrens der TA Lärm bei Anwendung von deren Richtwerten könnte nur entfallen, soweit gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorlägen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 21.3.1996 a.a.O. und vom 22.10.1996 a.a.O.); dergleichen hat die Klägerin nicht dargelegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    18 Soweit der Antragsgegner für die Beurteilung der Zumutbarkeit an die Immissionsrichtwerte und das Mess- und Berechnungsverfahren der TA Lärm anknüpft, dürfte es im Übrigen unzulässig sein, einzelne Bestandteile dieses Verfahrens herauszulösen, weil dadurch der Bewertungsmaßstab des als Einheit aus Immissionsrichtwerten und zugehörigem Mess- und Beurteilungsverfahren konzipierten Regelwerks verschoben würde (i.d.S. BVerwG, Urteil v. 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 - NVwZ 2001, 1451 ff.; Beschluss v. 22. Oktober 1996 - 7 B 132.96 -, NVwZ-RR 1997, 279, jeweils zum Messabschlag; Urteil v. 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, NVwZ 1996, 1003, 1004 zur 16. BImSchV).
  • OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95

    Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von

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