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   BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79   

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BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79 (https://dejure.org/1979,896)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1979 - 7 B 139.79 (https://dejure.org/1979,896)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1979 - 7 B 139.79 (https://dejure.org/1979,896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Subjektives öffentliches Recht von Schülern oder Eltern auf Erweiterung der Schule - Recht allein auf einen Minimalstandard der Bildungseinrichtungen - Gestaltungsfreiheit der Länder im Schulwesen - Berufung auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Realschulen - Gymnasiales Angebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 911
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
    Für Art. 3 Abs. 1 GG gilt, nichts anderes als für das Verhältnis von Normen, die keine subjektiven Rechte vermitteln, zu Art. 2 Abs. 1 GG: Art. 3 Abs. 1 GG schafft ebensowenig wie Art. 2 Abs. 1 GG die für eine gerichtliche Kontrolle unerläßliche rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und der von ihm begehrten Maßnahme; Art. 2 Abs. 1 GG setzt vielmehr ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG voraus, daß sich eine solche Beziehung aus der sonstigen Rechtsordnung ergibt (vgl. BVerwGE 28, 268 [271] und BVerwGE 54, 211 [221]).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Schulwesen eingeräumt, es grundsätzlich der demokratischen Mehrheitsentscheidung des Landesparlaments überlassen, welche Schulform eingeführt werden soll, und ein Recht der Eltern darauf abgelehnt, daß der Staat eine bestimmte, an den Wünschen der Eltern orientierte Schulform zur Verfügung stellen muß (BVerfGE 45, 400 [415 f.]); Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung von Wünschen der Schüler.
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
    Für Art. 3 Abs. 1 GG gilt, nichts anderes als für das Verhältnis von Normen, die keine subjektiven Rechte vermitteln, zu Art. 2 Abs. 1 GG: Art. 3 Abs. 1 GG schafft ebensowenig wie Art. 2 Abs. 1 GG die für eine gerichtliche Kontrolle unerläßliche rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und der von ihm begehrten Maßnahme; Art. 2 Abs. 1 GG setzt vielmehr ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG voraus, daß sich eine solche Beziehung aus der sonstigen Rechtsordnung ergibt (vgl. BVerwGE 28, 268 [271] und BVerwGE 54, 211 [221]).
  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
    Dem entspricht es schließlich, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats das bloße Fortbestehen eines Bedürfnisses für die Erhaltung einer Schule nicht notwendig subjektive Rechte von Schülern oder Eltern darauf einschließt, daß die Schule erhalten bleibt (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1978 - BVerwG 7 CB 75.78 - in DÖV 1979, 410 [411 zu c]); erst recht gebietet Bundesrecht nicht die Zubilligung eines subjektiven Rechts an Schüler oder deren Erziehungsberechtigte auf Errichtung oder - wie hier - auf Erweiterung einer Schule, auch wenn ein Bedürfnis dafür bestehen sollte.
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79
    Auch ein aus Art. 2 Abs. 1 GG fließendes Grundrecht auf Bildung (vgl. BVerwGE 47, 201 [206]) kann nicht auf mehr als auf einen Minimalstandard der Bildungseinrichtungen gerichtet sein (so zutreffend Breuer in: Verwaltungsrecht zwischen Freiheit, Teilhabe und Bindung, Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts, 1978, S. 89 [113 bei Anm. 124]).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen

    Dies aber wäre Voraussetzung für eine Verletzung des Beschwerdeführers in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit vor gesetzlosem und gesetzwidrigem Zwang (vgl. insoweit BVerwGE 28, 268 ; 54, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 8; Schulze-Fielitz, in: Dreier , GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 4 Rn. 70; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 122 ) - hier in Verbindung mit Art. 25 GG.
  • VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11

    Die Raumtemperatur im Klassenzimmer

    aa) In Art. 2 Abs. 1 GG ist das Rechtauf möglichst ungehinderte Entwicklung der Persönlichkeit, Anlagen und Befähigungen eines Schülers verankert (Grundrecht auf Bildung; BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979 - 7 B 139/79; zitiert nach juris), das sich aber zudem aus Art. 102 Abs. 2 SächsVerf ergibt und in § 1 Abs. 1 SchulG als Grundlage des Regelwerkes des sächsischen Schulgesetzes an den Anfang gestellt wird.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15

    Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 -, juris, Rn. 8; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 30. Ergänzungslieferung Februar 2016, § 42 Abs. 2, Rn. 85; Scherzberg, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, § 11, Rn. 23.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23

    Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt

    Das Amt weist zu Recht darauf hin, dass mit der Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Kartellbehörde in anderen Fällen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV eine Abstellungsverfügung erlassen habe, nicht die Verletzung eines subjektiven Rechts geltend gemacht werden kann, wenn dieses - wie hier - nicht existiert (vgl. BVerwG 02.07.1979 - 7 B 139/79, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1987 - 15 A 563/84

    Klage eines Anliegers gegen Straßenumbenennung

    BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979 - 7 B 139.79 -, DÖV 1979, 911; Pietzcker, aaO. (S. 110).
  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11

    Das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erfasst kein Recht

    (b) Dem entspricht es, dass der Schutz der Freiheit zur Wahl der Ausbildungsstätte gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG neben dem Teilhaberecht ebenfalls keine Garantie eines bestimmten Unterrichtsangebots oder einer bestimmten organisatorischen Gestaltung einer Schule begründet (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 6 f.).
  • VG Düsseldorf, 04.11.2011 - 15 K 5117/09

    Verletzung der Rechte der ausgeschlossenen Verlage durch die Zulassung nur

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Januar 1972, IV C 49.68, juris Rdnr. 39, und Beschluss vom 2. Juli 1979, 7 B 139/79, juris Rdnr. 8; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, 1 C 157/79, juris Rdnr. 33; vgl. auch Kopp / Schenke, a. a. O., zu § 42, Rdnr. 93, 129.
  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

    Zwar kann sich grundsätzlich ein subjektives Recht auf bestimmte schulische Leistungen, vgl. dazu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1, 3. Aufl. 2000, Rdnr. 356 ff., nur aus einer Anspruchsnorm ergeben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 - , DÖV 1979, 911, der Rückgriff auf ein "Recht auf Bildung" und Verfassungsnormen wie Art. 8 Abs. 1 S. 1 Verf NRW ("Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung") führt in der Regel nur weiter, soweit sie in einfaches Recht umgesetzt worden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2003 - 10 A 10842/03

    Soldatenrecht, Personalanpassungsgesetz, Zurruhesetzung, vorzeitige

    Es hat allerdings in seiner Entscheidung vom 7. Januar 1972 - 4 C 49.68 - (BVerwGE 39, S. 235 f.) ausdrücklich festgestellt, dass, obschon der Gleichheitssatz die Ausübung des Verwaltungsermessens eingrenze, die Verwaltungsbehörden dem Einzelnen gegenüber nur insoweit zur Beachtung des Gleichheitssatzes verpflichtet seien, als sie ihm gegenüber überhaupt zur Ermessensausübung verpflichtet seien (so nochmals mit ausführlicher Begründung: BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 -, DÖV 1979, S. 911 f.).

    Auch dann nämlich, wenn man davon ausgehen wollte, könnte nicht in jedem Fall einer solchen - die Rechts- und Interessensphäre des Bürgers berührenden - Norm ein subjektives öffentliches Recht auf - im Sinne des Gleichheitssatzes - willkürfreie Ermessensentscheidung anzunehmen sein, soll nicht die Unterscheidung zwischen subjektivem Recht und Rechtsreflex gänzlich aufgegeben werden bzw. - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. Juli 1979 - 7 B 139.79 - (a.a.O.) herausgestellt hat - auf diesem "Umweg" stets ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung geltend gemacht werden können, "obwohl ein solches Recht nicht existiert".

  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21

    Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht

    Das Recht ist vielmehr von vornherein nicht auf mehr als einen Minimalstandard der Bildungseinrichtungen gerichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.1979, 7 B 139.79, DÖV 1979, 911, juris Rn. 6; vgl. auch Rux, a.a.O., Rn. 195).
  • VGH Hessen, 05.08.2009 - 7 B 2059/09

    Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots; organisatorische

  • OVG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 B 202/02

    Antrag auf Erteilung von Weltanschauungsunterricht; Anordnungsanspruch im

  • VGH Hessen, 24.11.1987 - 6 TG 3138/87

    FÖRDERSTUFE; SCHULVERSUCH

  • VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - 11 S 3238/98

    Bestimmung der Ausreisefrist - Verletzung des Ausländers in eigenen Interessen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 13 A 3461/96

    Anspruch auf Zulassung zur Vornahme von Gelbfieber-Schutzimpfungen; Kriterien für

  • VG Köln, 21.07.2011 - 18 K 2173/10

    Klage des Anwohners bzw. Anliegers gegen die Stadt auf Beseitigung von

  • VG Darmstadt, 14.05.2013 - 3 L 326/13

    (Kein) Anspruch auf Unterrichtung an einem 6-jährig organisierten Gymnasialzweig

  • VG Berlin, 07.11.2007 - 15 A 125.07

    Abwehrrecht gegen Nachteile im publizistischen Wettbewerb bzw. ein Teilhaberecht

  • VG Darmstadt, 28.06.2013 - 3 L 740/13

    (Kein) Anspruch auf Unterrichtung an einem 6-jährig organisierten Gymnasialzweig

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