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   BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04   

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BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04 (https://dejure.org/2004,2111)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 7 B 14.04 (https://dejure.org/2004,2111)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 7 B 14.04 (https://dejure.org/2004,2111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; §§ 12, 36 c Abs. 2; DepV § 3 Abs. 1, Abs. 8; § 14 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3; Anhang 1 Nr. 1; AbfAblV § 6 Abs. 2; Anhang 1
    Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Planfeststellungsbeschluss; Zuordnungswert; Deponieverordnung, unmittelbare Wirkung; Vorsorgeanforderung; Bestandsschutz; Altdeponie; Abfallbeseitigung, gemeinwohlverträgliche; geologische Barriere; Basisabdichtungssystem; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; §§ 12, 36 c Abs. 2
    Abfallbeseitigung, gemeinwohlverträgliche; Altdeponie; Basisabdichtungssystem; Bestandsschutz; Deponieverordnung, unmittelbare Wirkung; Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Multibarrierenkonzept; Planfeststellungsbeschluss; Vorsorgeanforderung; Weiterbetrieb; ...

  • nomos.de PDF, S. 30 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung unmittelbar pflichtenbegründend

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgestaltende Einwirkung auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien; Beeinflussung der Rechtsstellung der Deponiebetreiber durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung; Unbefristete Zulassung des ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § ... 12; ; KrW-/AbfG § 36 c Abs. 2; ; DepV § 3 Abs. 1; ; DepV § 3 Abs. 8; ; DepV § 14 Abs. 1; ; DepV § 14 Abs. 2; ; DepV § 14 Abs. 3; ; DepV § 14 Abs. 3 Anhang 1 Nr. 1; ; AbfAblV § 6 Abs. 2; ; AbfAblV § 6 Abs. 2 Anhang 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht - Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Planfeststellungsbeschluss; Zuordnungswert; Deponieverordnung, unmittelbare Wirkung; Vorsorgeanforderung; Bestandsschutz; Altdeponie; Abfallbeseitigung, gemeinwohlverträgliche; geologische Barriere; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 30 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung unmittelbar pflichtenbegründend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1246
  • DVBl 2004, 1544
  • DÖV 2004, 1043
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04
    Im Abfallrecht gibt es ebenso wie im Immissionsschutzrecht keinen Grundsatz, dass dem Antragsteller eingeräumte Rechtspositionen ungeachtet einer Rechtsänderung im Allgemeinen zu belassen und nur gegen Entschädigung zu entziehen sind (Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; vgl. auch BTDrucks 14/4599 S. 151).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Dieser Vertrauenstatbestand ist jedoch gegenüber dem Gesetzgeber begrenzt; denn es gibt im Immissionsschutzrecht keinen Grundsatz, dass dem Betreiber eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderung zu belassen sind oder nur gegen Entschädigung entzogen werden dürfen (vgl. Beschluss vom 3. Juni 2004 - BVerwG 7 B 14.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 1 S. 1, 3 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 m.w.N.; ebenso Sendler, UPR 1983, 33 ), und auch der EuGH erkennt keine Vertrauenstatbestände an, soweit die Genehmigungspraxis im Rahmen der Kompetenz des Gemeinschaftsgesetzgebers zu dessen Disposition steht, wie es hier nach Art. 175 Abs. 1 i.V.m. Art. 174 EG der Fall ist (vgl. Zimmer, a.a.O. S. 219 m.w.N.; EuGH, Rs. 230/78, Slg. 1979, 2749 ; Rs. 52/81, Slg. 1982, 3745 ; Rs. C-177/90, Slg. I-35 ).
  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

    In Betracht kommt, dass die Regelungen der angefochtenen Allgemeinverfügung, gegen die sich der Antragsteller wendet, durch den Erlass der 1. Änderungsverordnung zur Corona-Rechtsverordnung unwirksam geworden sind (vgl. § 43 Abs. 2 Alt. 4 LVwVfG, § 11 Alt. 2 PolG entsprechend; vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.06.2004 - 7 B 14.04 -, juris; zum Ganzen, Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 80 Rn. 74; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 132 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

    Diese Entwicklung hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Deponierecht aufgezeigt, wonach die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend einwirken, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde (BVerwG, Beschluss vom 03.06.2004, NVwZ 2004, 1246).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2015 - 20 A 137/14

    Einbauverpflichtung des Deponiebetreibers bzgl. einer Zwischenabdichtung zwischen

    Der sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. Juni 2004 7 B 14.04 , NVwZ 2004, 1246) ergebende Rechtssatz, dass die Deponieverordnung unmittelbar auf die Rechtspositionen der Betreiber bereits zugelassener Anlagen einwirkt, die den Anforderungen der Verordnung nicht genügen, bezieht sich auf die Rechtswirkungen der Verordnung auf Anforderungen bestehender Zulassungsentscheidungen, die hinter denjenigen der Verordnung zurückbleiben.

    - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246.

    - Beschluss vom 3. Juni 2004 - 7 B 14.04 -, a. a. O. - aufgestellte Rechtssatz, dass die Deponieverordnung unmittelbar auf die Rechtsposition der Betreiber bereits zugelassener Anlagen einwirkt, die den Anforderungen der Verordnung nicht genügen, bezieht sich nach dem oben Gesagten auf die Rechtswirkungen der Verordnung auf Anforderungen bestehender Zulassungsentscheidungen, die hinter denjenigen der Verordnung zurückbleiben.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02

    Pflicht zur Anpassung einer Mülldeponie an die Anforderungen der Technischen

    Diese Anforderungen haben unmittelbar verbindliche Wirkungen für den Anlagenbetreiber, ohne dass es hierzu eines konkretisierenden Verwaltungsakts bedarf; die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der AbfAblV begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Deponiebetreiber selbst dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zugelassen wurde (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ; OVG NRW, Urt. v. 18.8.2003 - 20 B 233/03 -, NVwZ 2004, 1384 ; OVG NRW, Urt. v. 28.10.2003 - 20 D 116/01.AK -, NuR 2004, 472 ).

    Sie ist ebenso wie die Grundpflichten der Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 5 BImSchG) dynamischer Natur, schließt also die Beachtung der auf der Grundlage des § 12 KrW-/AbfG erlassenen untergesetzlichen Normen ein (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ).

    Diese Grundpflicht setzt mit der erstmaligen Zulassungsentscheidung ein und wirkt als Dauerverpflichtung auch ohne ausdrückliche behördliche Anordnung während der gesamten Dauer des Betriebs fort (BVerwG, Beschl. V. 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246 ).

  • FG Münster, 13.02.2019 - 13 K 1042/17

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob und in welcher Höhe ein Deponiebetreiber

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - wirken die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der DepV begründeten Pflichten auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb - wie im Streitfall - unbefristet durch einen bereits bestandskräftig gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugelassen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 3.6.2004 7 B 14/04, NVwZ 2004, 1246).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

    " (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, " Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 LC 139/06

    Weiterbetrieb einer Käfighaltungsanlage unter Freistellung von Vorschriften der

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.6. 2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246) zur unmittelbaren Gestaltung von Pflichten für die Betreiber durch die Abfalllagerungsverordnung stützt die Rechtsauffassung der Klägerin nicht.
  • VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05

    Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer

    Schon im Grundsatz ist davon auszugehen, dass immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nur in einem geringen Umfang Grundlage eines Bestandsschutzes sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 ; Beschluss vom 3. Juni 2004 - 7 B 14.04 - NVwZ 2004, 1246 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 20 A 2602/13

    Behördliche Festsetzung eines Zuordnungswertes auf Grundlage einer

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 7 B 14.04 -, NVwZ 2004, 1246; OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 20 A 137/14 -, juris (jeweils zur Deponieverordnung vom 24. Juli 2002); BT-Drucks. 15/5542, S. 20 f.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05

    Verschärfende Unterschreitung der normativen Emissionsgrenzwerte von

  • VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08

    Bedingungen, unter denen Bodenaushub aus einem Straßenbauprojekt in eine

  • OVG Saarland, 16.09.2005 - 3 M 2/04

    Bei immissionsschutzrechtlicher Vorsorgepflicht muss Betreiber das Risiko eines

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1914

    Plangenehmigung; Streitgegenstand einer Planänderung bei unanfechtbarer

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1880

    Berufungszulassung (abgelehnt); Streitgegenstand einer Planänderung bei

  • VG Köln, 14.11.2013 - 13 K 1511/10
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