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   BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07   

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BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07 (https://dejure.org/2007,29710)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2007 - 7 B 14.07 (https://dejure.org/2007,29710)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 7 B 14.07 (https://dejure.org/2007,29710)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07
    Gegen rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte sind außerordentliche Rechtsbehelfe nur dann zulässig, wenn sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 7 B 14.07
    Es widerspräche der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, neben der nunmehr ausdrücklich geregelten Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) eine Gegenvorstellung als ungeschriebenen außerordentlichen Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Entscheidungen zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907).
  • BVerwG, 18.07.2007 - 5 B 133.07

    Statthaftigkeit einer "Gegenvorstellung" nach der Einführung des § 152a

    Ob eine "Gegenvorstellung" nach der Einführung des § 152a VwGO überhaupt noch statthaft ist, kann offen bleiben (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 1. Juni 2007 - BVerwG 7 B 14.07 - juris).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs;

    1 Die Gegenvorstellung des Antragstellers hat ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit bzw. der Möglichkeit der Umdeutung in eine Anhörungsrüge (vgl. dazu nur Beschluss vom 1. Juni 2007 BVerwG 7 B 14.07 juris) keinen Erfolg.
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 29/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Auslegung und Anwendung

    Denn Rechtsbehelfe müssen in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfG Plenum, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - juris Rdn. 68 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 - juris Rdn. 5; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 11 LA 82/05 - juris Rdn. 10; KG, Beschluss vom 3. Januar 2014, a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 1999 - 2 ARs 109/99 - juris Rdn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 9. November 2001 - StB 16/01 - juris Rdn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 L 101/07

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Denn neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist für sonstige außerordentliche Rechtsbehelfe gegen unanfechtbare verwaltungsgerichtliche Entscheidungen kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07 u. a. - Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 3 B 16.07 -, m. w. N.; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14.07 - siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, zitiert jeweils nach juris).
  • BVerwG, 24.02.2023 - 1 WRB 1.23

    Verwerfung der Rechtsbehelfe

    Ebenfalls unzulässig ist die weiter hilfsweise eingelegte Gegenvorstellung (vgl. zum Folgenden Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14.07 - juris Rn. 1).
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