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   BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94   

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BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1821)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1994 - 7 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1821)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1994 - 7 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1821)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -,.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG aus, dass eine Maßnahme dem NS-Regime zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44) oder dass der frühere Vermögensinhaber durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30 und vom 17. Januar 1997 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30 = VIZ 1994, 665; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 -).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Der Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30 = VIZ 1994, 665; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - ZOV 1997, 125).
  • BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

    Eine Enteignung im vermögensrechtlichen Sinne setzt eine faktische, vollständige und endgültige Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seiner Rechtsposition voraus (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 294 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 313 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

    Damit unterscheiden sich die Fälle des § 1 Abs. 6 VermG insoweit nicht wesentlich von den - auf die Praxis in der DDR zugeschnittenen - übrigen Schädigungsfällen des § 1 VermG; erfaßt werden sollen hiernach die Vermögenswerte, die den Rechtsinhabern jedenfalls faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 25), so daß - mit anderen Worten - die Beurteilung gerechtfertigt ist, daß der frühere Vermögensinhaber durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; stRspr).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist(Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

    Sie ist vielmehr dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1994 - 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - ZOV 1997, 125; Beschluss vom 14. Januar 1998 - 7 B 339/97 - VIZ 1998, 212-213; Urteil vom 12. Oktober 1998 - 7 C 34/97 - ZOV 1999, 160-161).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97

    Offene Vermögensfragen - Eigentumsbegriff des VermG

  • VG Gera, 09.12.2003 - 5 K 1808/99

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • BVerwG, 06.01.1997 - 7 B 382.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Dresden, 21.02.1996 - 6 U 1211/95

    Rechtsweg für Ansprüche aus Restitutionstatbestand

  • BVerwG, 29.11.1996 - 7 B 351.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 22.11.1996 - 7 B 347.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.09.1996 - 7 B 211.96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Enteignung - Entfallen des

  • BVerwG, 14.09.1995 - 7 B 284.95

    Rückübertragung von Grundeigentum einer Wohnungsbaugesellschaft - Nichtzulassung

  • BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 176.95

    Anspruch der Klägerin als Rechtsnachfolgerin auf Rückgabe von früher zu einem

  • BVerwG, 04.04.1995 - 7 B 127.95

    Rückübertragung eines Landguts nach dem Vermögensgesetz - Vereinbarkeit von

  • BVerwG, 10.07.1997 - 7 B 233.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • VG Berlin, 11.05.1995 - 7 A 3.93

    Rückgabe eines Grundstücks in Ost-Berlin; Enteignung eines Konzerns auf

  • BVerwG, 27.03.1995 - 7 B 94.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Schwerin, 09.03.1995 - 3 A 878/93

    Geltung des Vermögensgesetz für Enteignungen von Vermögenswerten auf

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 2564/03

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Sttrafrechtliche Rehabilitierung;

  • VG Gera, 06.06.2000 - 6 K 187/99

    Rückübertragung eines Grundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

  • VG Schwerin, 12.01.1995 - 3 A 545/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Bauerngutes nach dem Vermögensgesetz; Begriff

  • BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 33.08
  • LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06

    Regelung offener Vermögensfragen: Enteignung von Anteilsrechten durch

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