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   BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85   

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https://dejure.org/1986,1157
BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1096
  • NVwZ 1987, 411 (Ls.)
  • DÖV 1986, 928
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Diese Schutzfunktion des § 45 Abs. 1 StVO hat der Senat in seinem kürzlich ergangenen Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - nochmals klargestellt.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Solche Individualinteressen sind von der Rechtsprechung etwa bei der Einrichtung einer Bedarfsampel zum Zwecke des sicheren Viehtriebs (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85, juris), zum Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 juris), bei Behinderung der Garagenbenutzung durch parkende Autos (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C48.69, juris) oder bei Maßnahmen vor dem Haus eines Rollstuhlfahrers (OVG Saarland, Beschl. v. 25.01.2002 - 9 Q 49/01, juris Rn. 6 ff.) anerkannt worden.
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch den Eigenrechten desjenigen, von dem die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141/85 -, juris Rn. 3; Will, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 45 Rn. 28).
  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem eigenen Recht desjenigen, vom den die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 6 f., juris; vgl. a. bereits BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1986 - 7 B 141/85 - Rn. 3, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 V 76/84 - Rn. 10, juris).
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