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   BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02   

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BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02 (https://dejure.org/2003,2404)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2003 - 7 B 141.02 (https://dejure.org/2003,2404)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 (https://dejure.org/2003,2404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 108 Abs. 2; § 133 Abs. 3 Satz 3; § 138 Nr. 3
    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil; Rechtskraftwirkung, unterschiedliche; Zulassungsgrund Bezeichnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 108 Abs. 2; § 133 Abs. 3 Satz 3; § 138 Nr. 3
    Doppelbegründung Urteil; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtskraftwirkung, unterschiedliche; Zulassungsgrund Bezeichnung; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Befreiung des Eigentümers von der Haftung für ordnungswidrigen Zustand des Grundstücks - Zivilrechtlicher Verzicht auf das Grundstückseigentum durch Dereliktion - Öffentlich-rechtliche Zustandshaftung des früheren Eigentümers - "Nachwirkende" Zustandshaftung bei ...

  • Judicialis

    VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 2 § 133 Abs. 3 Satz 3 § 138 Nr. 3
    Verwaltungsprozessrecht - Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil; Rechtskraftwirkung, unterschiedliche; Zulassungsgrund Bezeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulassung der Revision bei Mehrfachbegründungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ordnungsrecht, Zustandshaftung, Dereliktion, gutgläubiger Erwerb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2255
  • NVwZ 2003, 1520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Die behauptete Sittenwidrigkeit der Dereliktion und deren Rechtsfolgen für die ordnungsrechtliche Zustandshaftung (vgl. Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - Buchholz 402.41 Nr. 60) gehörten zum Kern des Berufungsvorbringens der Beklagten.
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Revision bei einem in je selbständiger Weise doppelt begründeten Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197; Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 209; Beschluss vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53; stRspr), ist in Fällen der vorliegenden, durch fehlende Gleichwertigkeit der Begründungen gekennzeichneten Art nicht anwendbar.
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Revision bei einem in je selbständiger Weise doppelt begründeten Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197; Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 209; Beschluss vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53; stRspr), ist in Fällen der vorliegenden, durch fehlende Gleichwertigkeit der Begründungen gekennzeichneten Art nicht anwendbar.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfGE 86, 133 ; Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (BVerfGE 86, 133 ; Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Revision bei einem in je selbständiger Weise doppelt begründeten Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197; Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 209; Beschluss vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53; stRspr), ist in Fällen der vorliegenden, durch fehlende Gleichwertigkeit der Begründungen gekennzeichneten Art nicht anwendbar.
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
    Die Kausalität des Verfahrensfehlers für die der Beklagten nachteilige Reichweite des Urteils genügt für die Annahme, dass die angegriffene Entscheidung auf ihm beruht; denn schon die Bestätigung einer Zustandshaftung der Klägerin wäre ein für die Beklagte sachlich günstigeres Ergebnis, zu dem der Verwaltungsgerichtshof ohne den Verfahrensfehler hätte gelangen können (vgl. Beschluss vom 14. August 1962 - BVerwG 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 ).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    In einem solchen Fall müsste der nicht gleichwertigen, weiter reichenden Begründung in einem Revisionsverfahren nachgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 sowie Beschlüsse vom 14. August 1962 - 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 und vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22).

    Die Rechtskraftwirkung des Urteils reicht mit der tragenden Begründung, der Verbotstatbestand des § 1 Satz 2 TierSchG liege nicht vor, das Töten der Küken beruhe auf einem vernünftigen Grund, weiter als mit der des Ermessensfehlers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Beruht das angegriffene Urteil wie hier auf mehreren selbstständig tragenden Begründungen, kann die Beruhensfiktion daher nur greifen, wenn sämtliche Begründungen von dem Gehörsverstoß betroffen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114 und vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 138 Rn. 37; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 8).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Ist das Urteil damit auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53 S. 93 f. und vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 ).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 39.16

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens eines vernünftigen Grundes für das Töten von

    In einem solchen Fall müsste der nicht gleichwertigen, weiter reichenden Begründung in einem Revisionsverfahren nachgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 sowie Beschlüsse vom 14. August 1962 - 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 und vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22).

    Die Rechtskraftwirkung des Urteils reicht mit der tragenden Begründung, der Verbotstatbestand des § 1 Satz 2 TierSchG liege nicht vor, das Töten der Küken beruhe auf einem vernünftigen Grund, weiter als mit der des Ermessensfehlers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209, vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26, vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2007 - 10 S 1184/04

    Grundstückseigentümerin muss teilweise für Beseitigung der Shredder-Halde im

    Nach Zulassung der Revision hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11.04.2003 (- 7 B 141.02 -) das Urteil des erkennenden Senats vom 30.07.2002 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.

    Am 07.04.1999 hat die Klägerin Klage erhoben und zur Begründung vorgetragen: Infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2003 (- 7 B 141.02 -) sei die Frage der Störerauswahl neu zu stellen.

    Die Beklagte habe in dem gegen die S-AG geführten Rechtsstreit den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2003 (- 7 B 141.02 -) erstritten, in dem dieses die Bedeutung der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der als Störer in Betracht kommenden Personen für das Auswahlermessen betont habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28

    Von einer sittenwidrigen und damit nichtigen Dereliktion kann grundsätzlich nur ausgegangen werden, wenn ihr die ausschließliche oder primäre Absicht zugrunde liegt, Dritte - darunter auch die öffentliche Hand - zu schädigen bzw. sich ihr Zweck in der Abwälzung der Grundstückslasten auf Dritte oder die Allgemeinheit erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2003 - 7 B 141.02 -, Juris; zum Meinungsstand vgl. auch VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 02.06.1997 - 8 S 577/97 -, VBlBW 1998, 19 f.).
  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes;

    Dies soll allerdings dann nicht gelten, wenn verschiedene Begründungsstränge des Berufungsurteils wegen unterschiedlicher Rechtskraftwirkung nicht gleichwertig sind (so BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 für den Fall einer Ordnungsverfügung, die sowohl wegen Nichtvorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen als auch wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben worden war).
  • BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 19.19

    Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision; Einordnung von

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte des Weiteren auf eine Ausnahme von den besonderen Darlegungsanforderungen, die dann eingreift, wenn die Entscheidungsbegründungen wegen unterschiedlicher Rechtskraftwirkung nicht gleichwertig sind (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07

    Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und seiner Ehefrau;

    Im Falle eines auf mehrere selbständig tragende Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung gestützten Urteils ist die Berufung nämlich schon dann zuzulassen, wenn nur hinsichtlich einer in ihrer Rechtskraftwirkung weiter reichenden Begründung ein Zulassungsgrund besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 20.9. 2007 - 5 LA 105/06 - BVerwG, Beschl. v. 11.4. 2003 - BVerwG 7 B 141/02 -, NJW 2003, 2255 f. [2256] zum Revisionszulassungsrecht).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 18.19

    Einsicht in Unterlagen zu CO2-Emissionen von Fahrzeugen

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • BVerwG, 14.08.2018 - 9 B 18.17

    Aufteilung der als Abfindung festgesetzten Grundstücke unter den

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2017 - 1 ME 70/17

    Baurechtliche Verantwortlichkeit; Dereliktion; Eigentumsaufgabe;

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 55.15

    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung

  • BVerwG, 01.08.2011 - 7 BN 2.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Hamburg, 17.02.2015 - 2 Bf 215/13

    Nachbarklage gegen Befreiung für die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage im

  • BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12

    Auslegung eines Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des

  • BVerwG, 20.12.2010 - 7 B 67.10

    Begehren auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung mangels

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 5 LA 142/07

    Bedeutung von Vorbeurteilungen im Rahmen der Auswahl unter Beförderungsbewerbern;

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06

    Nachholen einer Anhörung durch eine außerprozessuale Übersendung eines Gutachtens

  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 24.18

    Antrag bei der zuständigen Behörde; Einigung; Entschädigungsanspruch;

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15

    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2009 - 5 LA 160/07

    Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eines Beamten im Hinblick auf die Höhe

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 49.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

  • BVerwG, 08.05.2008 - 5 B 37.08

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Fall einer

  • BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17

    Restitutionsanspruch für die besatzungsrechtliche Enteignung eines

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 341/07

    Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe anhand der Schülerzahl;

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05

    Rechtmäßigkeit eines Aktuellen Leistungsnachweises hinsichtlich einer Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 LA 102/07

    Zulässigkeit einer in Bezug auf behördliche Verfahrenshandlungen erhobenen

  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18

    Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen des passiven Schallschutzes; Rechtsschutz

  • VG Würzburg, 04.02.2019 - W 5 S 19.36

    Bauaufsichtliche Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am Wohngebäude nach

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2013 - 12 LA 260/12

    Geeignetheit des bloßen Verzichts auf einen genehmigten Eingriff in Natur und

  • VGH Bayern, 09.09.2021 - 11 CE 21.1881

    Herausgabe eines Führerscheins (ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung) -

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen

  • VGH Bayern, 17.02.2022 - 11 ZB 21.3055

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2020 - 10 A 1617/19

    Anspruch auf Rückbau rückwärtiger Balkone auf das zulässige Maß von drei Metern

  • VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830

    Heranziehung zu weiteren Dienstleistungen für die Bundeswehr, ernstliche

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 ZB 11.2057

    Schweinemast; GIRL; Amtsermittlung

  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30090

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei mehreren

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   BVerwG, 22.07.2003 - 7 B 141.02   

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  • Bundesverwaltungsgericht

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2002 - L 7 B 141/02 AL   

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