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   BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00   

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https://dejure.org/2000,14949
BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00 (https://dejure.org/2000,14949)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2000 - 7 B 142.00 (https://dejure.org/2000,14949)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2000 - 7 B 142.00 (https://dejure.org/2000,14949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Grundstücken - Erbe eines Bodenreformeigentümers als Rechtsnachfolger - Übergang in das Eigentum des Volkes schon zu Lebzeiten des Bodenreformeigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 8 B 346.99

    Entzug eines Bodenreformgrundstücks; Rechtsnachfolge; Restitutionsberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Erbe eines Bodenreformeigentümers kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG hinsichtlich solcher Grundstücke aus der Bodenreform ist, die schon zu Lebzeiten des Bodenreformeigentümers in Eigentum des Volkes übergegangen waren (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - VIZ 1997, 411; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 8 B 346.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 42).

    Eine Privatisierung volkseigener Grundstücke aus der Bodenreform war nicht Gegenstand dieses Gesetzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 8 B 346.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 7 C 46.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung des Erben eines Neubauern bei

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Erbe eines Bodenreformeigentümers kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG hinsichtlich solcher Grundstücke aus der Bodenreform ist, die schon zu Lebzeiten des Bodenreformeigentümers in Eigentum des Volkes übergegangen waren (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - VIZ 1997, 411; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 8 B 346.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95

    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Erbe eines Bodenreformeigentümers kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG hinsichtlich solcher Grundstücke aus der Bodenreform ist, die schon zu Lebzeiten des Bodenreformeigentümers in Eigentum des Volkes übergegangen waren (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 - VIZ 1997, 411; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 8 B 346.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 42).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 7 B 142.00
    Die Rüge bleibt auch dann ohne Erfolg, wenn sie in eine Grundsatzrüge umgedeutet wird; denn die behauptete Abweichung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Dezember 1998 - V ZR 200/98 - BGHZ 140, 223) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 23.05.2012 - 8 C 25.11

    Auflassungsanspruch; Besserberechtigter; Bodenreform; Bodenreformeigentümer;

    Das Gesetz begünstigte nur die bereits im Grundbuch eingetragenen Bodenreformeigentümer und ließ deren bislang bodenreformrechtlich beschränktes Grundstückseigentum zum Volleigentum erstarken (Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 7 B 142.00 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Dies gilt auch dann, wenn der Erbe durch politische Verfolgung zur Flucht gezwungen und dadurch um seine Erwerbschance gebracht worden ist (Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 7 B 142.00 - n.v., BA S. 3).
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