Rechtsprechung
VG Oldenburg, 28.04.2003 - 7 B 1422/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Der Wohnsitz des Adressaten ist entscheidend für die örtliche Zuständigkeit bei einer Fahrtenbuchanordnung.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 31a StVZO; § 68 Abs 2 StVZO
Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Unmöglichkeit; Zuständigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 22.04.2002 - 12 ME 346/02
Zuständigkeitsklärung und Vorleistung gem. § 14 SGB IX
Auszug aus VG Oldenburg, 28.04.2003 - 7 B 1422/03
Damit hat es grds. sein Bewenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2002 - 12 ME 331/02 - ; Beschluss vom 12. April 2002 - 12 ME 346/02 - ; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424). - OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 12 L 2087/99
Fahrtenbuchauflage; Rechtmäßigkeit der Anordnung; Aussageverweigerungsrecht
Auszug aus VG Oldenburg, 28.04.2003 - 7 B 1422/03
Damit hat es grds. sein Bewenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2002 - 12 ME 331/02 - ; Beschluss vom 12. April 2002 - 12 ME 346/02 - ; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424).
- VG Schleswig, 16.08.2016 - 3 A 60/16
Unmöglichkeit der Feststellung des verantwortlichen Fahrers
Hierzu verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Beschluss vom 28.04.2003 - 7 B 1422/03 - VG Oldenburg, Beschluss vom 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -).Allerdings kommt eine Fahrtenbuchanordnung dann nicht in Betracht, wenn die Bußgeldstelle anhand eines Vergleichs zwischen der bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Fotografie und einem beigezogenen Passfoto den verantwortlichen Fahrer hinreichend sicher feststellen kann, denn in einem solchen Fall besteht kein Anlass das Bußgeldverfahren wegen der Unaufklärbarkeit dieses Gesichtspunktes einzustellen (vgl. hierzu VG Oldenburg, Beschluss vom 28.04.2003, 7 B 1422/03).
- VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08
Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch …
Ein Ausnahmefall der beschriebenen Art liegt beispielsweise vor, wenn die Bußgeldbehörde einen Abgleich des Radarfotos mit dem Passfoto des Halters durchgeführt hat, dabei selbst zu dem Ergebnis kam, der Halter sei auch der Fahrer gewesen, dieser Schluss auch objektiv nachvollziehbar ist und die Behörde dennoch das Bußgeldverfahren eingestellt hat (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 28. April 2003 - 7 B 1422/03 -, juris). - VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
Fahrtenbuch
Ein Ausnahmefall der beschriebenen Art liegt beispielsweise vor, wenn die Bußgeldbehörde einen Abgleich des Radarfotos mit dem Passfoto des Halters durchgeführt hat, dabei selbst zu dem Ergebnis kam, der Halter sei auch der Fahrer gewesen, dieser Schluss auch objektiv nachvollziehbar ist und die Behörde dennoch das Bußgeldverfahren eingestellt hat (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 28. April 2003 - 7 B 1422/03 -, juris). - VG München, 31.01.2012 - M 23 S 11.5756
Fahrtenbuchauflage; Fahrzeughalter; örtliche Zuständigkeit
Der Wortlaut des § 31 a StVZO bietet keinen durchgreifenden Anhalt dafür, dass der Gesetzgeber einen zwingenden Zusammenhang zwischen der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und der Zuständigkeit für den Erlass einer Fahrtenbuchanordnung vorsehen wollte (vgl. VG Oldenburg vom 28.4.2003, Az.: 7 B 1422/03 - juris).