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   BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97, 7 B 146.97   

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https://dejure.org/1997,4345
BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97, 7 B 146.97 (https://dejure.org/1997,4345)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 7 C 17.97, 7 B 146.97 (https://dejure.org/1997,4345)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 7 C 17.97, 7 B 146.97 (https://dejure.org/1997,4345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Studentische Korporation - Altherrenvereinigung - Verfolgung aus politischen oder weltanschaulichen Gründen - "Gleichschaltungsmaßnahmen"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; politische Verfolgung; Gleichschaltungsmaßnahmen; Altherrenvereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97
    Mit der Einfügung dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber in Anlehnung an die alliierten Rückerstattungsgesetze die Wiedergutmachung derjenigen Vermögensverluste nachholen, zu denen es während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin gekommen war, weil es dort bis zum Inkrafttreten des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und Sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen gleichwertig gewesen wäre (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 [265 f]; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - s. ferner § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97
    Mit der Einfügung dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber in Anlehnung an die alliierten Rückerstattungsgesetze die Wiedergutmachung derjenigen Vermögensverluste nachholen, zu denen es während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin gekommen war, weil es dort bis zum Inkrafttreten des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und Sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen gleichwertig gewesen wäre (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 [265 f]; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - s. ferner § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97
    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - (BVerwGE 96, 253 [BVerwG 28.07.1994 - 7 C 14/94]) ausgeführt hat, weist das in § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG enthaltene Tatbestandsmerkmal "auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" keinen Bezug zur Rechtmäßigkeit der Enteignung nach damaligem Recht auf; entscheidend ist vielmehr allein, auf welche Rechtsnormen oder Hoheitsakte die Enteignung gegründet wurde.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 93.99

    Sächsischer Gemeindebeamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Begriff der

    Mit der Einführung dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber in Anlehnung an die alliierten Rückerstattungsgesetze die Wiedergutmachung derjenigen Vermögensverluste nachholen, zu denen es während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin gekommen war (Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 146.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 122).

    Danach setzt eine Verfolgung im Sinne dieser Vorschrift den gezielten Zugriff auf den Betroffenen voraus, um ihn als politischen oder weltanschaulichen Gegner auszuschalten (OLG Köln, RzW 1953, 44 und 141 ; ORG Rastatt, RzW 1959, 112 ; BGH, RzW 1956, 360; BVerwG, Beschluss vom 5. September - BVerwG 7 B 146.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 122 m.w.N.; Beschlüsse vom 7. Mai 1999 - BVerwG 7 B 77.99 und 7 B 78.99 -).

  • BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02

    Verfolgung in NS-Zeit; Zwangsverpachtung in NS-Zeit; Enteignung von

    Unter Verfolgungsmaßnahmen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG sind nämlich nur solche Maßnahmen zu verstehen, die ihren Grund darin hatten, dass der Verfolgte auf politischem oder weltanschaulichem Gebiet als ein Gegner der nationalsozialistischen Herrschaft oder nationalsozialistischer Bestrebungen oder nationalsozialistischen Gedankenguts angesehen wurde (vgl. Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 146.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 122 S. 383).
  • BVerwG, 08.07.2004 - 7 B 51.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    In seinem Beschluss vom 5. September 1997 (BVerwG 7 C 17.97 und BVerwG 7 B 146.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 122) grenzt das Bundesverwaltungsgericht Maßnahmen zur politischen Verfolgung von Organisationen von bloßen Gleichschaltungsmaßnahmen ab.
  • VG Magdeburg, 18.05.2004 - 5 A 341/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat z. B. mit Beschluss vom 05.09.1997 (7 C 17.97, KPS § 1VI VermG 3/97) insoweit ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 B 203.99
    Das Revisionsverfahren gibt Gelegenheit, im Anschluß an die Entscheidung vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 146.97 - die Voraussetzungen zu präzisieren, unter denen in der Zeit nach dem 30. Januar 1933 als "Gleichschaltung" ausgegebene Maßnahmen eine Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG darstellen können.
  • VG Dresden, 11.06.2008 - 6 K 1884/01

    Keine Änderung der Eigentumsverhältnisse an russisch-orthodoxer Kirche in Dresden

    Bei der Auslegung der Vorschrift müssen deshalb die alliierten Rückerstattungsregelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden (BVerwG, Beschl.v. 05.09.1997 - 7 C 17/97; 7 B 146/97).
  • VG Gera, 26.02.2002 - 3 K 835/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht

    Der in der Namensänderung zum Ausdruck kommende Beitritt des Altherrenverbandes der Landsmannschaft B zum NS- Altherrenbund der Deutschen Studenten e.V. stellt - wie sich bereits aus dem klägerischen Vorbringen ergibt - bestenfalls eine allgemeine Gleichschaltungsmaßnahme dar, die nicht dem Begriff der - hier nur in Betracht kommenden - Verfolgung aus politischen oder weltanschaulichen Gründen unterfällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1997 - 7 C 17.97 u. 7 B 146/97 -, VIZ 1998, 512).
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