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BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückgabe von Bewerbungsunterlagen durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) - Rechtsgrundlage für den Öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch - Berücksichtigung der Sozialbindung des Eigentums - Klage auf zukünftige Leistungen - Vernichtung von Unterlagen nach ihrer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 12.05.1977 - 2 K 1793/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1978 - XV A 1214/77
- BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75
Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis - …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Ihre Besonderheit besteht ausschließlich darin, daß sie ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraussetzt, der Betroffene also nicht zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwGE 40, 323 [326 m.w.N.]; 51, 69 [74 f.]).Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO liegt bereits vor, wenn die Anwendung von Rechtsnormen auf einen bestimmten bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwGE 51, 69 [74]).
- BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß eine Feststellungsklage auch dann zulässig ist, wenn eine Streitfrage anläßlich einer konkreten Inanspruchnahme von Rechten entstanden ist, sich der konkrete Anlaß aber erledigt hat, jedoch ein berechtigtes Interesse an alsbaldiger Feststellung wegen der jederzeitigen Möglichkeit des Eintritts einer dem Anlaß gleichartigen Situation besteht (vgl. BVerwGE 12, 261 [262 f.]). - BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Rechtssicherheit und die Funktionsfähigkeil einer Einrichtung für eine Übergangszeit die Hinnahme der geltenden, dem Gesetzesvorbehalt nicht genügenden Regelung fordern können (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1973 - BVerwG 7 C 11.76 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 58 = NJW 1979, 229]).
- BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Ihre Besonderheit besteht ausschließlich darin, daß sie ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraussetzt, der Betroffene also nicht zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwGE 40, 323 [326 m.w.N.]; 51, 69 [74 f.]). - BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerwGE 50, 282). - BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Die aus einem Feststellungsurteil einer Behörde erwachsende Verpflichtung ist im Grundsatz nicht geringer als die eines Leistungsurteils (vgl. BVerwGE 36, 179 [181]). - BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Würde der Kläger dagegen nur im Wege der vorbeugenden Unterlassungsklage vorgehen, unterläge es keinem Zweifel, daß er nicht auf die Abwehr eines bestimmten Angriffs beschränkt wäre, sondern weiteren zu besorgenden Rechtsverletzungen entgegentreten könnte, sofern sein Klageantrag hinreichend bestimmt ist (vgl. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; BVerwGE 34, 69 [73]). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Daß das Berufungsgericht nicht in Betracht gezogen hat, in dem öffentlich-rechtlichen Anstaltsbenutzungsverhältnis als solchem eine hinreichende Eingriffsermächtigung zu sehen, steht in Einklang damit, daß mit Hilfe der Rechtsfigur des "besonderen Gewaltverhältnisses" fehlende Regelungen durch Gesetz oder auf Grund Gesetzes nicht ersetzt werden können (vgl. BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] [10 f.]). - BVerwG, 12.01.1954 - I C 88.53
Auszug aus BVerwG, 30.03.1979 - 7 B 147.78
Ist vorliegend aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes eine Klage auf künftige Leistung zuzulassen, kann sie nicht an der bloßen Möglichkeit einer Rechtsänderung scheitern, vielmehr würde gegebenenfalls zu erwägen sein, ob die hier in Rede stehenden Leistungen nicht wiederkehrenden Leistungen gleichgestellt werden können, bei denen Rechtsänderungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO anerkanntermaßen geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1954 - BVerwG 1 C 88.53 - [Buchholz 406.20 § 7 WSG Nr. 1 = DÖV 1954, 284]); für eine abschließende Klärung gibt das vorliegende Verfahren jedoch keinen Anlaß.
- VG Frankfurt/Main, 14.06.2022 - 5 L 447/21
Menthol-Verbot in Shisha-Tabak nicht europarechts- oder verfassungswidrig
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die aus einem Feststellungsurteil einer Behörde erwachsende Verpflichtung im Grundsatz nicht geringer als die eines Leistungsurteils (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 1979 - 7 B 147.78 - juris, Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 - BVerwGE 36, 179 = juris, Rn. 12). - VG Augsburg, 30.05.2008 - Au 7 K 07.276
Anbau von genetisch verändertem Mais der Linie ...; Abwehr- und …
Das besondere Rechtsschutzinteresse bei vorbeugendem Rechtsschutz setzt bei einem Leistungsanspruch (hier in Form der Verpflichtungsklage) aber weiter voraus, dass der tatsächliche und rechtliche Rahmen des künftigen Anspruchs bereits feststeht (vgl. BVerwG v. 30.3.1979 - 7 B 147/78, zitiert nach juris). - VG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 K 7860/15
Anspruch eines berufsunfähigen Arztes auf Löschung von in der Datenbank …
BVerwG, Beschluss vom 30. März 1979 - 7 B 147/78 -, juris.
- VG München, 22.09.2016 - M 17 K 15.5180
Beihilferecht der Beamten - Herausgabe von Rechnungsbelegen
Dabei kann sowohl offen bleiben, ob als Herausgabeanspruch auch ein öffentlich-rechtlichen Abwehr- oder Beseitigungsanspruch "aus Eigentum" § 1004 analog (BVerwG, B.v. 30.3.1979 - 7 B 147/78 - juris Rn. 3) in Betracht kommt, als auch die Frage, ob das Eigentum auf den Beklagten übergegangen ist, da jedenfalls aus den beihilferechtlichen Vorschriften ein Recht des Beklagten zum Besitz (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB) an den streitgegenständlichen Rechnungsbelegen bzw. eine Pflicht des Kläger auf Duldung eines Eingriffs in sein Eigentumsrecht besteht (§ 1004 Abs. 2 BGB analog). - VG Weimar, 26.11.2014 - 3 K 563/13
Beseitigungsverlangen bezüglich Einlaufbauwerk im Uferbereich eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - L 7 AS 1590/15
SGB-II -Leistungen
Zudem entsteht der geltend gemachte Anspruch nicht zwingend immer in gleicher Weise, so dass der tatsächliche und rechtliche Rahmen für künftige Ansprüche auf Aushändigung eines Empfangsbekenntnisses noch nicht in einer Weise feststeht, dass die Gewissheit des Anspruchs beurteilbar wäre (vgl. dazu BVerwG Beschluss vom 30.03.1979 - 7 B 147/78). - BVerwG, 23.10.1980 - 3 C 66.78
Anspruch auf Herausgabe von zur lastenausgleichsrechtlichen Schadensfeststellung …
Die Behörde darf vielmehr auch Maßnahmen, die in ihrer Zielsetzung zu billigen sind, wegen ihrer Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) nur im Rahmen des geltenden Rechts treffen (vgl.Beschluß vom 30. März 1979 - BVerwG 7 B 147.78 - [Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 73] hinsichtlich der Rückgabe eingereichter Bewerbungsunterlagen). - VGH Bayern, 06.08.2007 - 3 ZB 06.1253
Vollstreckungsverfahren - Lohnpfändung gegen öffentlichen Arbeitgeber: …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1979 (Az. 7 B 147/78) ab.