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   BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96   

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https://dejure.org/1996,3587
BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96 (https://dejure.org/1996,3587)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 7 B 149.96 (https://dejure.org/1996,3587)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 7 B 149.96 (https://dejure.org/1996,3587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückübertragung eines Forstgutes nach dem Vermögensgesetz - Enteignung von Teilflächen - Verwaltungstechnische Abwicklung - Eigentumseingriff auf besatzungshoheitlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei Maßnahme zur verwaltungstechnischen Abwicklung eines bereits zuvor auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Eigentumseingriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452/90 u.a. - erneut entschieden, daß der Restitutionsausschluß für die in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführten Enteignungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Der Umstand, dass diese Flächenangabe nicht der wirklichen Größe des Landguts entsprach, steht nicht der Annahme entgegen, dass mit dem in der Liste verlautbarten Eigentumszugriff zugleich die Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seinem Eigentum manifest wurde (vgl. auch Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81).

    Unter diesen Umständen stellen sich die nach dem 7. Oktober 1949 hinsichtlich der Restflächen vorgenommenen Eigentumsumschreibungen und Übertragungen des Vermögens an neue Eigentümer als Maßnahmen zur verwaltungstechnischen Abwicklung der bereits zuvor auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung dar (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Für diese Fälle hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß der Zugriff auf Teilflächen genügt, um die Enteignung des gesamten Betriebes als durchgeführt anzusehen (BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81 - VIZ 1996, 580).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß mit dem tatsächlichen bodenreformrechtlichen Zugriff auf ein Gut auch Teilflächen des Anwesens als mitenteignet galten, für die sich eine Eigentumsumschreibung vor der Gründung der DDR nicht nachweisen läßt (Beschluß vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

    Hingegen ist nicht feststellbar, dass in dem Zeitraum 1945 bis 1949 - vor Gründung der DDR - auf das Eigentum auf der Grundlage der Bodenreformbestimmungen zugegriffen wurde und dass sich der Erlass des Feststellungsbescheides vom 5. Juli 1951 als bloße "verwaltungstechnische Abwicklung" darstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1996 - 7 B 149/96 - VIZ 1996, 580).
  • BVerwG, 23.08.2000 - 7 B 74.00

    Rückübertragung eines Erbhofs an die Erbengemeinschaft - Enteignung des Erbhofs

    Dass ein derartiger Zugriff auf Teilflächen eines landwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen der Bodenreform genügt, um die Enteignung des gesamten Betriebs als auf besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt anzusehen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81; Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

    Es wäre somit denkbar, daß die Grundbuchberichtigung vom 20. Dezember 1949/26. Januar 1950 sich als bloße verwaltungstechnische Abwicklung eines bereits zuvor auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Enteignungsgrundlage erfolgten Eigentumseingriffs bzw. als Abschluß einer bereits im wesentlichen besatzungshoheitlich vorgeformten Enteignungsaktion darstellt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81 S. 237 und vom 8. April 1998, a.a.O.).
  • VG Greifswald, 15.05.2007 - 2 A 1307/06

    Vermögensrecht: Enteignung - Grundstücksrückübertragung - kein Wiederaufgreifen

    Für die Annahme des staatlichen Zugriffs reicht es aus, dass für Teilflächen des Gutes ein Eigentumsentzug nachweisbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1996 - 7 B 149/96 - VIZ 1996, S. 580).
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