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   BVerwG, 11.10.1989 - 7 B 150.89   

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BVerwG, 11.10.1989 - 7 B 150.89 (https://dejure.org/1989,22085)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 (https://dejure.org/1989,22085)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 7 B 150.89 (https://dejure.org/1989,22085)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Zudem tritt keine Bindungswirkung ein, wenn das Strafurteil bzw. der Strafbefehl keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder in den schriftlichen Gründen unklar bleibt, ob das Gericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 = juris Rn. 10 ff.; B.v. 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris Rn. 2; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 4 StVG Rn. 59 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - juris und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).
  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 11 CS 23.1561

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    So tritt eine Bindungswirkung nicht ein, wenn das Strafurteil keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder in den schriftlichen Gründen unklar bleibt, ob das Gericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 = juris Rn. 10 ff.; B.v. 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris Rn. 2; B.v. 1.4.1993 - 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 = juris Rn. 3; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 3 StVG Rn. 59 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 = juris Rn. 10 f.; B.v. 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.941 - DAR 2020, 707 = juris Rn. 17; Koehl, DAR 2020, 709).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - [...] und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - [...]; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Da die Ausgangs- und die Widerspruchsbehörde die Frage der Fahreignung der Antragstellerin auf einer breiteren Tatsachengrundlage zu beurteilen haben, als das in dem gegen sie geführten Strafverfahren der Fall war (diese Verwaltungsbehörden haben namentlich auch den Gesichtspunkt des Verlusts - sowie ggf. der Wiedererlangung - der Fahreignung wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel als des ärztlich verordneten Amfetaminsulfats zu beurteilen, dessentwegen sich die Antragstellerin des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ausgesetzt sah), würde das Urteil vom 22. März 2011 auch dann keine Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 StVG entfalten, wenn das Amtsgericht in den Gründen dieser Entscheidung ausdrücklich festhalten sollte, dass das Verhalten der Antragstellerin am 19. März 2010 nicht zum Verlust der Fahreignung geführt hat (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen, die auf einer schmäleren Tatsachengrundlage als eine verwaltungsbehördliche Entziehung der Fahrerlaubnis beruhen, BVerwG vom 11.1.1988 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78; vom 15.7.1988 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 83; vom 11.10.1989 Az. 7 B 150.89 , RdNr. 2; vom 1.4.1993 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; vom 17.2.1994 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 92; vom 19.3.1996 DÖV 1996, 878/879).
  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auch ein ausgesprochenes Fahrverbot stünde der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde nicht entgegen, wenn - wie hier - hinsichtlich der Frage der Fahreignung keine ausdrückliche Entscheidung getroffen oder eine diesbezügliche Begründung unterlassen wurden (vgl. BVerwG, B.v. 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 15.3.2021 - 11 CS 20.2867 - Blutalkohol 58, 176 = juris Rn. 24; Koehl, DAR 2020, 709; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 44 Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 11 CS 21.2171

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 15.7.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 = juris Rn. 10 f.; B.v. 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 15.3.2021 - 11 CS 20.2867 - DAR 2021, 647 = juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 11 CS 14.2389

    Gutachtensanordnung wegen hohen Aggressionspotentials; Abweichen vom

    Die Auffassung, wonach eine Bindungswirkung nur eintritt, wenn in den schriftlichen Gründen des Strafurteils ausdrücklich Feststellungen zur Fahreignung getroffen werden, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 11.10.1989 - 7 B 150/89 - juris Rn. 2; U. v. 15.7. 1988 - 7 C 46/87 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377

    Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen

    Denn § 3 Abs. 4 StVG steht einer von einer gerichtlichen Entscheidung abweichenden Beantwortung der Frage nach der Fahreignung einer Person durch die öffentliche Verwaltung dann nicht entgegen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde über einen umfassenderen Sachverhalt zu befinden hat, als er Gegenstand des strafgerichtlichen Verfahrens war (vgl. z.B. BVerwG vom 11.1.1988 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78; vom 15.7.1988 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 83; vom 11.10.1989 Az. 7 B 150.89 , RdNr. 2; vom 1.4.1993 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; vom 17.2.1994 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 92; vom 19.3.1996 Buchholz 442.10 § 15 StVZO Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 16 B 870/12

    Bindungswirkung des Absehens von einer auf § 69 StGB gestützten Entziehung der

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.941

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 CS 10.3168

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin,

  • VGH Bayern, 17.07.2015 - 11 ZB 15.983

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholmissbrauch; Bindung an strafgerichtliche

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