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   BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92   

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BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92 (https://dejure.org/1993,596)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1993 - 7 B 158.92 (https://dejure.org/1993,596)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 (https://dejure.org/1993,596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 562
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.06.1967 - II B 17.67

    Parteiänderung als eine sachdienliche Klageänderung - Beibehaltung der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Das Auswechseln des Beklagten ist wie eine Klageänderung (§ 91 VwGO) zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1967 - BVerwG 2 B 17.67 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 4; Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228).

    Denn beim Auswechseln des Beklagten (subjektive Klageänderung) kommt es für die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung darauf an, ob die ursprünglich erhobene Klage innerhalb der Klagefrist beim Gericht eingegangen ist (vgl. schon BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1967 a.a.O.; ferner VGH Mannheim, DÖV 1982, 750 = VBlBW 1982, 258; OVG Lüneburg, OVGE 23 Nr. 10; VG Freiburg, NVwZ 1985, 444).

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Diese Bestimmung ergibt nur Sinn, wenn mit der nachträglichen Ergänzung nicht allein der formelle Mangel beseitigt wird, sondern wenn auch die mit dem Eingang einer Klageschrift eintretenden Rechtswirkungen erhalten bleiben (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 1982 - BVerwG 7 B 201.81 - und vom 6. Februar 1990 - BVerwG 9 B 498.89 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 10 und Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1981 - 5 S 2351/81

    Parteiwechsel; Klageänderung; richtiger Beklagter; Passivlegitimation; Klagefrist

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Denn beim Auswechseln des Beklagten (subjektive Klageänderung) kommt es für die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung darauf an, ob die ursprünglich erhobene Klage innerhalb der Klagefrist beim Gericht eingegangen ist (vgl. schon BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1967 a.a.O.; ferner VGH Mannheim, DÖV 1982, 750 = VBlBW 1982, 258; OVG Lüneburg, OVGE 23 Nr. 10; VG Freiburg, NVwZ 1985, 444).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Das Auswechseln des Beklagten ist wie eine Klageänderung (§ 91 VwGO) zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1967 - BVerwG 2 B 17.67 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 4; Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228).
  • BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 498.89

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages - Pflicht zur Angabe des

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Diese Bestimmung ergibt nur Sinn, wenn mit der nachträglichen Ergänzung nicht allein der formelle Mangel beseitigt wird, sondern wenn auch die mit dem Eingang einer Klageschrift eintretenden Rechtswirkungen erhalten bleiben (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 1982 - BVerwG 7 B 201.81 - und vom 6. Februar 1990 - BVerwG 9 B 498.89 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 10 und Nr. 13).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Wenn das Tatsachengericht fehlerhaft das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen verneint hat, begründet dies einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwGE 13, 141; 13, 239; 30, 111 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1980 - 2 A 28/80
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Der beschließende Senat kann deshalb auch offenlassen, ob der im angefochtenen Gerichtsbescheid unter Berufung auf OVG Koblenz, NJW 1981, 1005 vertretenen Ansicht gefolgt werden könnte, daß die fristwahrende Wirkung einer Verweisung - hier § 17 b Abs. 1 Satz 2 GVG - bei einer versehentlich beim unzuständigen Gericht erhobenen Klage nicht eintritt.
  • VG Freiburg, 26.10.1984 - 7 K 37/84
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Denn beim Auswechseln des Beklagten (subjektive Klageänderung) kommt es für die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung darauf an, ob die ursprünglich erhobene Klage innerhalb der Klagefrist beim Gericht eingegangen ist (vgl. schon BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1967 a.a.O.; ferner VGH Mannheim, DÖV 1982, 750 = VBlBW 1982, 258; OVG Lüneburg, OVGE 23 Nr. 10; VG Freiburg, NVwZ 1985, 444).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Wenn das Tatsachengericht fehlerhaft das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen verneint hat, begründet dies einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwGE 13, 141; 13, 239; 30, 111 ).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
    Prozeßerklärungen sind entsprechend den für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) auszulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Die Auswechslung des Antragsgegners, die innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist, ist vielmehr wie eine Klageänderung i.S.d. § 91 VwGO zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 - VGH Hessen, Beschl. v. 5. August 1987 - 5 N 538/85 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten,

    Der Wechsel auf den richtigen Beklagten berührt die einmal gegebene Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstands nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1993 - 7 B 158.92 - juris Rn. 7).

    Dementsprechend kommt etwa nach einer subjektiven Klageänderung auch eine Fristversäumnis gegenüber dem neuen Beklagten nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1993 - 7 B 158.92 - juris Rn. 7 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.1981 - 5 S 2351/81 - juris).

  • VG Aachen, 18.05.2021 - 9 K 3029/20

    Klageänderung; Klagefrist; Unzulässigkeit; Verfristung; Sachdienlichkeit;

    Eine subjektive Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist ist auch auf Beklagtenseite nicht sachdienlich und führt bei fehlender Einwilligung der Beteiligten auch dann zur Unzulässigkeit der Klage, wenn der begehrte Verwaltungsakt schon in der rechtzeitig erhobenen ursprünglichen Klage eindeutig bezeichnet worden ist (a.A. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 7 B 158/92 -) .

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 -, juris, Rn. 4 ff., in Fällen, in denen der angefochtene belastende oder erstrebte begünstigende Verwaltungsakt schon mit der rechtzeitigen Erhebung der ursprünglichen Klage eindeutig bezeichnet worden ist, anderer Auffassung ist, folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.

    So aber BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 -, a.a.O., Rn. 7.

    Das Urteil weicht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1993 (7 B 158/92) ab, soweit dort eine subjektive Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist für zulässig erklärt wurde, wenn der angefochtene belastende oder erstrebte begünstigende Verwaltungsakt schon mit der rechtzeitigen Erhebung der ursprünglichen Klage eindeutig bezeichnet worden ist.

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