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   BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13   

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https://dejure.org/2013,35691
BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13 (https://dejure.org/2013,35691)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2013 - 7 B 16.13 (https://dejure.org/2013,35691)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2013 - 7 B 16.13 (https://dejure.org/2013,35691)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO
    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag nach Installation eines Sickerbeckens, Substantiierungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Recht des Eigentümer eines Wohngrundstücks auf Maßnahmen zum Schutz seines Grundstücks vor Vernässung und Schadstoffeintrag aufgrund der Nichteinhaltung einer Auflage zur Mindestüberdeckung des Grundwasserleiters

  • rewis.io

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag nach Installation eines Sickerbeckens, Substantiierungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Recht des Eigentümer eines Wohngrundstücks auf Maßnahmen zum Schutz seines Grundstücks vor Vernässung und Schadstoffeintrag aufgrund der Nichteinhaltung einer Auflage zur Mindestüberdeckung des Grundwasserleiters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Dieser Einwand rechtfertigt es grundsätzlich, von weiterer Sachverhaltsaufklärung abzusehen (stRspr, Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2013 - BVerwG 7 B 46.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Auch setzt ein Antrag auf Sachverständigenbeweis nicht voraus, dass einzelne konkrete Tatsachen in das Wissen der auskunftgebenden Stellen gestellt werden, da der Sachverständige sein Gutachten über das Beweisthema gegebenenfalls aufgrund eigener Tatsachenermittlungen zu erstatten hat (Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Denn für den Umfang der Aufklärungspflicht ist allein die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs maßgeblich (stRspr, vgl. Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 59).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 8 B 37.11

    Zur teleologischen Reduktion des § 8 Abs. 1 VermG; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Der Beteiligte darf sich insoweit zwar insbesondere dann mit einer Vermutung begnügen, wenn die zu beweisenden Tatsachen nicht in seinen eigenen Erkenntnisbereich fallen (Beschluss vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 8 B 37.11 - ZOV 2011, 264 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Einer ohne Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung braucht das Gericht nicht nachzugehen (Beschluss vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.11.2007 - 7 BN 3.07

    Bewertung des Gefährdungspotentials einer Abwasserleitung in einem

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13
    Vielmehr verlangt das Substantiierungsgebot, dass die Tatsache vom Beteiligten mit einem gewissen Maß an Bestimmtheit als wahr und mit dem angegebenen Beweismittel beweisbar behauptet wird (Beschluss vom 2. November 2007 - BVerwG 7 BN 3.07 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Der Einwand fehlender Substantiierung rechtfertigt es grundsätzlich, von weiterer Sachverhaltsaufklärung abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Bei dieser Sachlage drängt sich dem Gericht auch im Lichte seiner Amtsermittlungspflicht aus § 86 VwGO vorliegend keine weitere Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der objektiven Bedingungen im Prüfungsraum zum Prüfungszeitpunkt auf (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - juris Rn. 16).

    Vor diesem Hintergrund drängt sich dem Gericht auch im Lichte seiner Amtsermittlungspflicht aus § 86 VwGO keine weitere diesbezügliche Sachverhaltsaufklärung auf (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 2.6.2015 - 22 ZB 15.535 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19

    Anspruch auf wasserrechtliche Auflagen für den Betrieb einer Fischzuchtanlage zum

    Der Einwand, dass ein Beweisangebot unsubstantiiert sei, rechtfertigt es grundsätzlich, von weiterer Beweiserhebung abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2013 - 7 B 16.13 - Rn. 5).
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