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   BVerwG, 09.02.2005 - 7 B 160.04   

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https://dejure.org/2005,8840
BVerwG, 09.02.2005 - 7 B 160.04 (https://dejure.org/2005,8840)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 7 B 160.04 (https://dejure.org/2005,8840)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 7 B 160.04 (https://dejure.org/2005,8840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Sicherheitsanforderungen für den Betrieb eines Reaktors; Überprüfbarkeit einer im Aufsichtsverfahren getroffenen Entscheidung über Widerrufsgründe oder Rücknahmegründe im Anfechtungsprozess gegen neue ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 7 B 160.04
    13 hat mit Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 11 C 7.95 (BVerwGE 104, 36 ) dargelegt, dass es nicht zulässig ist, Widerrufs- oder Rücknahmegründe, die frühere Teilgenehmigungen betreffen, einredeweise im Anfechtungsprozess gegen eine neue Teilgenehmigung anzuführen, weil anderenfalls die gesetzlich angeordnete Trennung von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren beseitigt wäre.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 7 B 160.04
    3 1. Die Kläger berufen sich auf eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1998 BVerwG 11 C 11.96 (BVerwGE 106, 115 ).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieser Regelwerke ist der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Oktober 2004 - Az. 22 A 03.40036 ausgegangen; das Bundesverwaltungsgericht hat dies gebilligt (Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04, S. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04

    Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Fragen bisher keiner höchstrichterlichen Klärung zuführen müssen, weil sie sich in den nachfolgenden Revisions-(Nichtzulassungs-) Verfahren nicht entscheidungserheblich stellten, u.a. und insbesondere auch deshalb nicht, weil die Vordergerichte in der Sache bei den getroffenen Schutzvorkehrungen gegen gezielte Flugzeugabstürze und/oder Hohlladungsbeschüsse (unabhängig von deren Zuordnung zum Restrisikobereich) Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, die zu Lasten des Klägers hätten gehen können, nicht festgestellt hätten und diese Feststellungen einer rechtlichen Beanstandung nicht unterlägen (vgl. Beschl. v. 02.07.1998 - 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 ff zum Ahaus - Urteil des OVG Münster a.a.O.; Beschl. v. 05.01.2005 7 B 135/04 -, NVwZ 2005, 817 f zum Urt. des VGH Baden-Württemberg a.a.O.; Beschl. v. 09.02.2005 - 7 B 160/04 -, zitiert nach Juris zum Urt. des VGH München v. 07.10.2004 a.a.O.; Beschl. v. 24.08.2006 - 7 B 38.06 - zum Grundremmingen II -Urteil des VGH München v. 02.01.2006 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieser Regelwerke ist der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Oktober 2004 - Az. 22 A 03.40036 ausgegangen; das Bundesverwaltungsgericht hat dies gebilligt (Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04, S. 3).
  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieser Regelwerke ist der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Oktober 2004 - Az. 22 A 03.40036 ausgegangen; das Bundesverwaltungsgericht hat dies gebilligt (Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04, S. 3).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05

    Schadenersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen Verstrahlung einer

    Seit Bekanntwerden des Vorfalls ist zudem das Innentäterszenario auch bei der Planung und Genehmigung neuer Anlagen außerhalb des Landes B. berücksichtigt worden (vgl. BVerwG - Beschluss vom 9.2.2005 - 7 B 160/04; VGH München DVBl 2004, 44).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

    Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieser Regelwerke ist der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Oktober 2004 - Az. 22 A 03.40036 ausgegangen; das Bundesverwaltungsgericht hat dies gebilligt ( Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04 , S. 3).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
    Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieser Regelwerke ist der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Oktober 2004 - Az. 22 A 03.40036 ausgegangen; das Bundesverwaltungsgericht hat dies gebilligt ( Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04 , S. 3).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 22 A 04.40061

    Klageänderung; Sachdienlichkeit Anspruch von Nachbarn auf Widerruf

    Dass restrisikominimierende Maßnahmen nicht dem Drittschutz unterliegen, hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst wieder hervorgehoben (BVerwG vom 9.2.2005 - Az. 7 B 160.04).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 6/04

    Krümmel und Brunsbüttel: Klagen abgewiesen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Fragen bisher keiner höchstrichterlichen Klärung zuführen müssen, weil sie sich in den nachfolgenden Revisions-(Nichtzulassungs-) Verfahren nicht entscheidungserheblich stellten, u.a. und insbesondere auch deshalb nicht, weil die Vordergerichte in der Sache bei den getroffenen Schutzvorkehrungen gegen gezielte Flugzeugabstürze und/oder Hohlladungsbeschüsse (unabhängig von deren Zuordnung zum Restrisikobereich) Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, die zu Lastendes Klägers hätten gehen können, nicht festgestellt hätten und diese Feststellungen einerrechtlichen Beanstandung nicht unterlägen (vgl. Beschl. v. 02.07.1998 - 11 B 30/97 -, 1999, 654 ff zum "Ahaus"- Urteil des OVG Münster a.a.O.; Beschl. v. 05.01.2005 - 7 B 135/04 -, NVwZ 2005, 817 f zum Urt. des VGH Baden-Württemberg a.a.O.; Beschl. v. 09.02.2005 - 7 B 160/04 -, zitiert nach Juris zum Urt. des VGH München v. 07.10.2004 a.a.O.; Beschl. v. 24.08.2006 - 7 B 38.06 - zum "Grundremmingen Il"-Urteil des VGH München v. 02.01.2006 a.a.O.).
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