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   BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87   

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BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87 (https://dejure.org/1987,5330)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1987 - 7 B 160.87 (https://dejure.org/1987,5330)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1987 - 7 B 160.87 (https://dejure.org/1987,5330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung für Berufsflugzeugführer - Ausbildung - Beteiligter Personenkreis - Prüfungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befangenheit des Prüfers - Wirtschaftliche Beteiligung eines Prüfers an dem ausbildenden Flugunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Soweit die Beschwerde das Urteil des beschließenden Senats vom 1. Dezember 1978 - BVerwG 7 C 68.77 - BVerwGE 57, 130 nennt, ist schon zweifelhaft, ob die behauptete Abweichung ordnungsgemäß im Sinne von § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet ist.

    Das Berufungsurteil ist vielmehr, wie bereits ausgeführt, in der Frage des sogenannten Parlamentsvorbehalts gerade von den Grundsätzen ausgegangen, die der beschließende Senat in dem Urteil vom 1. Dezember 1978 a.a.O. und in den nachfolgenden Urteilen BVerwGE 65, 323 und 68, 69 dazu aufgestellt hat.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf den sogenannten Parlamentsvorbehalt bezieht, ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt, daß das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber verpflichten, in dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Grundrechtsbereich die wesentlichen Entscheidungen über die Ausbildung und Prüfung selbst zu treffen, daß aber die Vorschriften über den Prüfungsstoff, die Bestehensvoraussetzungen, das Prüfungssystem und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens in aller Regel nicht zu diesen dem Gesetzgeber vorbehaltenen Leitentscheidungen gehören (vgl. BVerwGE 65, 323/325 f. und 68, 69/72 f.).

    Das Berufungsurteil ist vielmehr, wie bereits ausgeführt, in der Frage des sogenannten Parlamentsvorbehalts gerade von den Grundsätzen ausgegangen, die der beschließende Senat in dem Urteil vom 1. Dezember 1978 a.a.O. und in den nachfolgenden Urteilen BVerwGE 65, 323 und 68, 69 dazu aufgestellt hat.

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 54.82

    Pharmazeutische Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfungssystem

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf den sogenannten Parlamentsvorbehalt bezieht, ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt, daß das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber verpflichten, in dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Grundrechtsbereich die wesentlichen Entscheidungen über die Ausbildung und Prüfung selbst zu treffen, daß aber die Vorschriften über den Prüfungsstoff, die Bestehensvoraussetzungen, das Prüfungssystem und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens in aller Regel nicht zu diesen dem Gesetzgeber vorbehaltenen Leitentscheidungen gehören (vgl. BVerwGE 65, 323/325 f. und 68, 69/72 f.).

    Das Berufungsurteil ist vielmehr, wie bereits ausgeführt, in der Frage des sogenannten Parlamentsvorbehalts gerade von den Grundsätzen ausgegangen, die der beschließende Senat in dem Urteil vom 1. Dezember 1978 a.a.O. und in den nachfolgenden Urteilen BVerwGE 65, 323 und 68, 69 dazu aufgestellt hat.

  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79

    Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Ebensowenig liegt eine Abweichung vom Urteil des beschließenden Senates vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 8.79 - DVBl. 1981, 1149 vor.
  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Die im Schriftsatz des Klägers vom 30. Juni 1987 erhobene Rüge, das Berufungsurteil weiche vom Beschluß des Senates vom 16. Januar 1984 - BVerwG 7 B 169.83 - ab, wird den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht gerecht und ist deshalb unzulässig.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Die Behauptung, das Berufungsurteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 ab, erfüllt gleichfalls nicht die formellen Darlegungserfordernisse des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1987 - 7 B 160.87
    Die gerügte Abweichung vom Urteil des beschließenden Senates vom 17. April 1970 - BVerwG 7 C 60.68 - BVerwGE 35, 159 ist gleichfalls nicht gegeben.
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten ihn zwar, in dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Grundrechtsbereich die wesentlichen Entscheidungen über die Ausbildung und Prüfung selbst zu treffen (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 17. September 1987 - BVerwG 7 B 160.87 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 244 S. 28 m.w.N.; vgl. allgemein BVerfG, Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 4/07 - BVerfGE 123, 39 ).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch geklärt, dass neben Vorschriften über den Prüfungsstoff, das Prüfungssystem und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens auch die Festlegung der Bestehensvoraussetzungen in aller Regel nicht zu diesen dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehaltenen Leitentscheidungen gehören (Beschluss vom 17. September 1987 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Eine genauere oder gar erschöpfende Festlegung des Prüfungsstoffes im Gesetz vorzunehmen, war jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. Urteile des BVerwG in BVerwGE 65, 323, 326, und vom 7. Oktober 1983 7 C 54.82, BVerwGE 68, 69; Beschlüsse des BVerwG vom 17. September 1987 7 B 160.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Prüfungswesen Nr. 244; Beschluß vom 23. Mai 1985 7 B 113.85, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 211, sowie Beschluß vom 8. Mai 1989 7 B 58.89, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 262).
  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge -

    Ferner ist die fachliche Eignung erforderlich, die nicht nur eine besondere praktische Erfahrung, sondern auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen theoretischen Vorgaben verlangt; denn der Sachverständige muß bereit und fähig sein, die Überprüfungen im Einklang mit den bestehenden Rechtsnormen und etwaigen behördlichen Richtlinien durchzuführen, die zur Sicherung eines gleichmäßigen Überprüfungsverfahrens angebracht sein mögen (vgl. zu Prüfungsrichtlinien für die Prüfung von Flugzeugführern: Beschluß vom 17. September 1987 - BVerwG 7 B 160.87 - Buchholz 421.0 Nr. 244).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 1163/91

    Prüfung ohne Vorbehalt; Befangenheit des Prüfers; Anlaß zur Befangenheit des

    (Vgl. Beschluß des Senats vom 17.09.1992 15 A 2364/90; VGH Bad-Württ, Urteil vom 10.03.1988 9 S 1141/86 , KMK-HSchR 1988, 571; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 7 C 57.83 , Buchholz 421.0 Nr. 203; Beschlüsse vom 29.01.1985 7 B 4.85 , Buchholz 421.0 Nr. 209, und vom 17.09.1987 7 B 160.87 , Buchholz 421.0 Nr. 244).
  • VG Berlin, 28.06.2022 - 12 K 572.19

    Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen: Nichtbestehen und Nichtzulassung

    Denn der Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers wird bereits durch die prüfungsrechtlichen Grundsätze weitgehend gesteuert, die sich unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG und aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben (BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - juris Rn. 60; BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 - juris Rn. 11; Beschluss vom 17. September 1987 - 7 B 160/87 - juris Rn. 5; in Bezug auf den hiesigen Streitgegenstand bereits Beschluss der Kammer vom 18. Februar 2020 aaO. Rn. 44; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 24. September 2021 - VerfGH 16/21, 16 A/21 - juris Rn. 24).
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