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   BVerwG, 31.03.1994 - 7 B 171.93   

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https://dejure.org/1994,4086
BVerwG, 31.03.1994 - 7 B 171.93 (https://dejure.org/1994,4086)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1994 - 7 B 171.93 (https://dejure.org/1994,4086)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1994 - 7 B 171.93 (https://dejure.org/1994,4086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offene Vermögensfragen - Rückübertragung - DDR-Recht - Nichteinhaltung bei Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 147
  • NVwZ 1995, 275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1994 - 7 B 171.93
    Auf die Beschwerde des Beklagten ist die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - zuzulassen, soweit das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - und Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 -) kann der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG sogar bei Enteignungen gegen Entschädigung erfüllt sein, sofern es sich um eine willkürliche, unter Vorspiegelung eines gesetzlich zugelassenen Enteignungszwecks erfolgte Maßnahme handelt.

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1994 - 7 B 171.93
    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 31. März 1993 war der betreffende Beweisantrag nur hilfsweise gestellt und brauchte deshalb anders als ein unbedingt gestellter nicht bereits in der mündlichen Verhandlung, sondern erst im Urteil beschieden zu werden (vgl. z. B. BVerwGE 30, 57).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1994 - 7 B 171.93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - und Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 -) kann der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG sogar bei Enteignungen gegen Entschädigung erfüllt sein, sofern es sich um eine willkürliche, unter Vorspiegelung eines gesetzlich zugelassenen Enteignungszwecks erfolgte Maßnahme handelt.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnet § 1 Abs. 3 VermG solche Eigentumsentziehungen, bei denen in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und die sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen nicht "alles mit rechten Dingen" zugegangen ist (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9; Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 7 B 171.93 - NJW 1995, 147; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • VG Schwerin, 21.06.1995 - 3 A 1377/94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks; Widerlegung der Vermutung

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  • BVerwG, 03.05.2005 - 8 B 111.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Voraussetzung für eine

    c) Auch der Hinweis auf den Beschluss vom 31. März 1994 - BVerwG 7 B 171.93 - (VIZ 1995, 33) vermag die Revision nicht zu eröffnen.
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