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   BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78   

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BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78 (https://dejure.org/1979,1419)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1979 - 7 B 174.78 (https://dejure.org/1979,1419)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 (https://dejure.org/1979,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Gewährung einer Theatersubvention unter Berufung auf Art. 5 Abs. 3 GG - Verfahrensfehler durch Zurückgreifen auf einen vor der mündlichen Verhandlung erarbeiteten Text zum Zwecke der mündlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 718
  • DÖV 1979, 912
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Angesichts dieses auf sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Prozeßstoff und dem Vorbringen der Prozeßparteien hindeutenden Vorgehens des Berufungsgerichts hätte die Beschwerde mindestens darlegen müssen, welches Vorbringen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom Berufungsgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen worden ist, inwiefern sich dies aus dem Inhalt des zur mündlichen Urteilsbegründung verwendeten Textes ergibt und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. hierzu BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Insbesondere läßt sich daraus nicht folgern, daß das Gericht seine Meinung nicht erst unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlung gebildet, sondern sich schon vorher festgelegt hat (vgl. im übrigen Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - in Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26 S. 15 [16]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Dieses Grundrecht gewährt keinen Anspruch auf staatliche Leistungen und gebietet insbesondere nicht, eine solche "Forderung allen künstlerischen Äußerungen und allen der Vermittlung künstlerischer Inhalte dienenden Medien gleichmäßig zuteil werden (zu) lassen" (vgl. BVerfGE 36, 321 [332]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Dieses verfahrensrechtliche Grundrecht begründet die Pflicht des Gerichts, "Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen" (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt BVerfGE 42, 364 [367 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn sich aus einem solchen Vorgehen des Gerichts ergibt, daß es das Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der mündlichen Verhandlung entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 9, 213 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] [215]).
  • BVerwG, 26.09.1966 - VII B 147.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Die Gewährung einer Theatersubvention, auf die nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung kein Anspruch besteht, kann nämlich nur verlangt werden, wenn ihre Verweigerung sich als eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellen würde (vgl. die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 26. September 1966 - BVerwG 7 B 147.64 - und - BVerwG 7 B 176.64 -); daran ändert auch die Berufung der Beschwerde auf Art. 5 Abs. 3 GG nichts.
  • BVerwG, 26.09.1966 - VII B 176.64

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Zuschüssen für

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 174.78
    Die Gewährung einer Theatersubvention, auf die nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung kein Anspruch besteht, kann nämlich nur verlangt werden, wenn ihre Verweigerung sich als eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellen würde (vgl. die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 26. September 1966 - BVerwG 7 B 147.64 - und - BVerwG 7 B 176.64 -); daran ändert auch die Berufung der Beschwerde auf Art. 5 Abs. 3 GG nichts.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Wird die Gehörsrüge darauf gestützt, dass das Tatsachengericht relevantes Vorbringen übergangen habe, bedarf es der Darlegung, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58 S. 97 f.).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn sich aus dem Vorgehen des Gerichts ergibt, dass es das Vorbringen eines Prozessbeteiligten in der mündlichen Verhandlung entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1979 - 7 B 174.78 - BayVBl 1980, 56 = juris Rn. 3; BVerfG, B.v. 17.3.1959 - 1 BvR 53/56 - BVerfGE 9, 213/215 = juris Rn. 12).

    Angesichts dieses auf sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Prozessstoff und dem Vorbringen der Prozessparteien hindeutenden Vorgehens des Verwaltungsgerichts hätten die Kläger mindestens darlegen müssen, welches genaue Vorbringen der Kläger vom Erstgericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen worden ist, inwiefern sich dies aus dem Inhalt der Entscheidungsgründe ergibt und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.1979 a.a.O. juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1981 - 8 A 1718/79
    BVerwG, Urt. v. 30.8.1968 - 7 C 122.66 -, BVerwGE 30, 191, 196 (unter 3.); Beschl. v. 16.8.1979 - 7 B 174/78 -, NJW 1980, 718; Breuer, aaO., Seite 111, II 7.

    BVerwG, Beschl. v. 16.8.1979, aaO..

  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 34.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 7 A 11413/20

    Zur Entkräftung einer amtstierärztlichen Beurteilung ist ein qualifiziertes

    aa) Soweit der Kläger rügt, er sei mit seinem Verweis auf die Fachliteratur, wonach das gegenseitige Besaugen der Kälber kein Beleg für deren unzureichende Wasserversorgung sei, nicht gehört worden, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, inwieweit es auf diesen Vortrag entscheidungserheblich ankommen sollte (vgl. zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174/78 -, juris Rn. 3).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86

    Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit

    Art. 5 Abs. 3 GG begründet jedenfalls keinen Anspruch des Einzelnen auf die Gewährung bestimmter staatlicher Förderungsmaßnahmen (vgl. auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 1979 7 B 174/78, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 718, und Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Oktober 1968 V OVG A 25/68, Deutsches Verwaltungsblatt 1969, 875).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 32.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 31.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 33.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Wird die Beschwerde darauf gestützt, die Vorinstanz habe Vorbringen übergangen, muss substantiiert dargelegt werden, welches nach seiner Rechtsauffassung erhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen haben soll, welche besonderen Umstände es nahelegen, der Vortrag sei übergangen worden und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1979 - 7 B 174.78 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 133 Rn. 41).
  • BVerwG, 07.06.2006 - 6 B 7.06

    Unterschiedliche Bewertung vergleichbarer juristischer Prüfungsleistungen in

    Wird eine Beschwerde unter diesem Gesichtspunkt auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt, muss sie gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO im Einzelnen darlegen, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (Beschluss vom 16. August 1979 BVerwG 7 B 174.78 Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 58; s.a. BFH, Beschluss vom 30. September 2004 IV F 9/03 BFHE 207, 501).
  • LSG Sachsen, 26.02.2015 - L 3 AS 80/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kosten für Unterkunft und Heizung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1997 - 10 B 10658/97

    Rechtsauffassung; Ernstliche Zweifel; Zulassungsgrund

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