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   BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79   

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https://dejure.org/1980,4069
BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79 (https://dejure.org/1980,4069)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1980 - 7 B 179.79 (https://dejure.org/1980,4069)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 7 B 179.79 (https://dejure.org/1980,4069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5 - NJW 1979 1054) ab, nach dem ein einmaliger Verkehrsverstoß, der nicht erheblich, sondern unwesentlich ist, die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht rechtfertigt.

    Aus den gleichen Gründen widerspricht das Berufungsgericht nicht dem Urteil des Senats vom 13. Oktober 1978 a.a.O., soweit dort das Tatbestandsmerkmal des § 31 a StVZO "Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers" ausgelegt ist.

    Sie hält sich innerhalb des Rahmens der Zweiwochenfrist, von dem der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1978 a.a.O. als Regelfall ausgegangen ist.

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79
    Wie dieses Urteil bereits hervorhebt, kommt es für die Frage, ob ein wesentlicher oder unwesentlicher Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften vorliegt, auf die Gestaltung des Einzelfalles an (so auch Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 [BVerwG 28.02.1964 - VII C 91.61]).

    Danach ist dieses Tatbestandsmerkmal gegeben, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage gewesen ist, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (ebenso Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Zum anderen kommt es - wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen des § 31a StVZO lediglich auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestands einer Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit an, da die Berücksichtigung subjektiver Tatbestandsmerkmale die Täterfeststellung voraussetzt (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1980 - 7 B 179/79 - juris).

    Namentlich die hier vorliegende Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB ist ein wesentlicher Verkehrsverstoß, der auch bei erstmaliger Zuwiderhandlung eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1980 - 7 B 179/79 - juris; BayVGH Beschluss vom 17.07.2002 - 11 CS 02.1320 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Auf Feststellungen zum Vorsatz kommt es im Zusammenhang mit einer Fahrtenbuchauflage nicht an, weil derartige Feststellungen die Ermittlung des Täters voraussetzen und die Fahrtenbuchauflage gerade dazu dienen soll, diese Voraussetzung in künftigen Fällen zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.2.1980 - 7 B 179.79 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 6).
  • VG Düsseldorf, 05.06.2014 - 14 L 958/14

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur unverzüglichen Vorlage eines Fahrtenbuches

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.1980 - 7 B 179.79 -, Rn. 3, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2005 - 8 A 1893/05 -, Rn. 4, juris, jeweils zum Straftatbestand des § 142 StGB.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

    Auf Feststellungen zum Vorsatz kommt es nicht an, da derartige Feststellungen die Ermittlung des Täters voraussetzen und die Fahrtenbuchauflage gerade dazu dienen soll, diese Voraussetzung in künftigen Fällen zu erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 12.02.1980 - 7 B 179.79 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2005 - 8 A 1893/05).
  • VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08

    Rechtsschutz gegen Zeugnisnote ´Verhalten´, gegen einen schriftlichen Verweis

    Dass die erfolgte Bewertung in "Verhalten" den Kläger fortdauernd und nachhaltig in seinem in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - verankerten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, ist ebenfalls weder dargetan noch anderweitig erkennbar, sodass ein i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 1979 - 7 B 179/79) vernünftiger Zweck der Rechtsverfolgung nach wie vor nicht erkennbar ist und es der Klage mithin am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis mangelt.
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