Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.11.1989

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   BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89   

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BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89 (https://dejure.org/1989,750)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1989 - 7 B 18.89 (https://dejure.org/1989,750)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 7 B 18.89 (https://dejure.org/1989,750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfahrzeug - Fahrtenbuchauflage - Klage - Streitwertbetrag - Fahrtenbuch - Ersatzfahrzeug - Halter - Bestimmtheit - Dauerverwaltungsakt - Streitwert für Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1624
  • NVwZ 1989, 671 (Ls.)
  • NZV 1989, 206
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Davon abgesehen sind die unter Nr. 1 der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine Feststellung des Fahrzeugführers im Sinne von § 31 a StVZO "nicht möglich" ist, in der Rechtsprechung des beschließenden Senates bereits geklärt (vgl. etwa Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 = VRS 64, 466 m.w.N.).

    Da die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5 = NJW 1979, 1054 und Urteil vom 17. Dezember 1982 a.a.O.), der durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage rechtswidrig werden kann, ist es denkbar, daß bei einem solchen Sachverhalt eine zunächst ausreichend bestimmte Fahrtenbuchauflage später unbestimmt und damit rechtswidrig wird, sofern nicht die Behörde im Wege einer ergänzenden Verfügung nunmehr ein konkretes Ersatzfahrzeug bezeichnet.

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79

    Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Da die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5 = NJW 1979, 1054 und Urteil vom 17. Dezember 1982 a.a.O.), der durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage rechtswidrig werden kann, ist es denkbar, daß bei einem solchen Sachverhalt eine zunächst ausreichend bestimmte Fahrtenbuchauflage später unbestimmt und damit rechtswidrig wird, sofern nicht die Behörde im Wege einer ergänzenden Verfügung nunmehr ein konkretes Ersatzfahrzeug bezeichnet.
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89
    Regelmäßig wird sich die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, auf das Fahrzeug beziehen, mit dem die unaufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, doch kann auch die Ausdehnung auf weitere Fahrzeuge des Halters geboten sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27. Juli 1970 - BVerwG 7 B 19.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6).
  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Für die inhaltliche Bestimmtheit genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 03.02.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

    Es genügt insoweit, dass aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung und aus den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 7 B 18.89 - NJW 1989, 1624).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 6), so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch die bis zum Ende des Revisionsverfahrens eingetretenen Rechtsänderungen zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1988 - 3 C 48.85 - Buchholz 418.712 LMKV Nr. 2 S. 3).

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).

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