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   BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10   

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BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10 (https://dejure.org/2010,13058)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2010 - 7 B 18.10 (https://dejure.org/2010,13058)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 (https://dejure.org/2010,13058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 VwGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Beweislast bei technischer Störung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumnis durch einen Prozessbevollmächtigten bei Mitteilung des Fax "Die von ihnen gewünschte Verbindung mit diesem Dienst oder Dienstmerkmal ist nicht möglich"

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Beweislast bei technischer Störung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Beweislast bei technischer Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05

    Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Wird eine Fristversäumung auf eine technische Störung des eigenen Telefaxgeräts zurückgeführt, ist Voraussetzung für die Wiedereinsetzung, dass dargelegt und glaubhaft gemacht wird, dass ein einen bloßen Bedienungsfehler ausschließender technischer Defekt des Sendegeräts aufgetreten ist, der nicht vorhersehbar war (sog. Spontanversagen; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 27/05 - NJW 2007, 601 f.; BFH, Beschluss vom 13. Juni 2002 - IX B 215/01 - BFH/NV 2002, 1159 f.).

    Alternativ hätte eine sonstige, plausible (vorübergehende) Störung dargelegt werden müssen (z.B. Stromausfall o.ä.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2007 - 10 U 26/06 - juris Rn. 7).

  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Wer eine Rechtsmittefrist voll ausnutzt, nimmt jedoch eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" für die Fristwahrung auf sich (Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 60.90 - juris; BFH, Beschluss vom 25. November 2003 - VII R 9/03 - BFH/NV 2004, 519; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244).

    So hat ein Rechtsanwalt etwa dem Phänomen, dass der gerichtseigene Telefaxanschluss durch andere eingehende Sendungen kurz vor Fristablauf vielfach belegt ist, im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen Sicherheitszuschlag Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; vgl. auch BFH, Beschluss vom 25. November 2003 a.a.O.).

  • OLG Köln, 27.03.2007 - 10 U 26/06

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Alternativ hätte eine sonstige, plausible (vorübergehende) Störung dargelegt werden müssen (z.B. Stromausfall o.ä.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 27. März 2007 - 10 U 26/06 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.11.1996 - 7 B 304.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Bei Störungen des Empfangsgeräts und/oder der Leitung, die gemeinsam mit dem Empfangsgerät die vom Gericht eröffnete Zugangsmöglichkeit darstellt, liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - BVerwG 7 B 304.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 206).
  • BVerwG, 23.02.1996 - 8 B 28.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung der Widereinsetzung wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Dabei ist ihm ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigen zuzurechnen (§ 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 und Beschluss vom 23. Februar 1996 - BVerwG 8 B 28.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 204 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Bei Störungen des Empfangsgeräts und/oder der Leitung, die gemeinsam mit dem Empfangsgerät die vom Gericht eröffnete Zugangsmöglichkeit darstellt, liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - BVerwG 7 B 304.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 206).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Dabei ist ihm ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigen zuzurechnen (§ 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 und Beschluss vom 23. Februar 1996 - BVerwG 8 B 28.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 204 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2002 - IX B 215/01

    Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug; Zuordnung von Darlehensmitteln

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Wird eine Fristversäumung auf eine technische Störung des eigenen Telefaxgeräts zurückgeführt, ist Voraussetzung für die Wiedereinsetzung, dass dargelegt und glaubhaft gemacht wird, dass ein einen bloßen Bedienungsfehler ausschließender technischer Defekt des Sendegeräts aufgetreten ist, der nicht vorhersehbar war (sog. Spontanversagen; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 27/05 - NJW 2007, 601 f.; BFH, Beschluss vom 13. Juni 2002 - IX B 215/01 - BFH/NV 2002, 1159 f.).
  • BFH, 28.01.2010 - VIII B 88/09

    Übermittlung der Rechtsmittelbegründung durch Telefax: Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Dabei ist es kein ungewöhnliches Ereignis, mit dem der Absender des Telefax nicht rechnen muss, wenn das Empfangsgerät in den Abendstunden und Nachtstunden für eine Zeit von zwanzig Minuten belegt ist (BFH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VIII B 88/09 - BFH/NV 2010, 919).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10
    Wer eine Rechtsmittefrist voll ausnutzt, nimmt jedoch eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" für die Fristwahrung auf sich (Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 60.90 - juris; BFH, Beschluss vom 25. November 2003 - VII R 9/03 - BFH/NV 2004, 519; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei voller Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Damit sind die gegenwärtigen technischen Gegebenheiten auch nach der Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2003 - VII R 9/03 -, BFH/NV 2004, S. 519 ; Beschluss vom 28. Januar 2010 - VIII B 88/09 -, BFH/NV 2010, S. 919; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - BVerwG 7 B 18/10 -, juris) hinreichend beachtet.
  • BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23

    Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von

    Die "Beweislast" für die Umstände, die dafür sprechen, dass die Fristversäumnis unverschuldet war, liegt bei dem Betroffenen, der die Wiedereinsetzung begehrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    Zwar dürfen prozessuale Fristen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 653/20 - juris Rn. 22 m. w. N. und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6 m. w. N.; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 7 und vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Wird eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, so treffen den Verfahrensbeteiligten allerdings erhöhte Sorgfaltspflichten; er muss alle gebotenen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8 ff.).

    Für die Übersendung mittels Telefax ist in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan hat, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tag des Fristablaufs bis 24:00 Uhr zu rechnen gewesen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 35; BGH, Beschlüsse vom 15. September 2020 - VI ZB 60/19 - juris Rn. 9 und vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 - juris Rn. 8 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 5).

    Die Belegung eines gerichtsähnlichen Telefaxanschlusses durch andere eingehende Sendungen ist nämlich eine kurz vor Fristablauf allgemein zu beobachtende Erscheinung, der ein Verfahrensbeteiligter oder sein Prozessbevollmächtigter im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen - zur geschätzten Übermittlungszeit hinzuzurechnenden - Sicherheitszuschlag Rechnung zu tragen hat (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 36; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6).

    Kann dem Prozessbevollmächtigten bereits mangels Einkalkulierens einer ausreichenden zeitlichen Sicherheitsreserve der Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung nicht erspart werden, so kann vor diesem Hintergrund dahinstehen, ob die von ihm ebenfalls behauptete unvorhersehbare und unvermeidbare Störung seiner Hard- oder Software überhaupt dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist (vgl. zu den Anforderungen an eine solche Glaubhaftmachung BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22 - juris Rn. 15 ff. m. w. N. und BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23

    Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion

    Die "Beweislast" für die Umstände, die dafür sprechen, dass die Fristversäumnis unverschuldet war, liegt bei dem Betroffenen, der die Wiedereinsetzung begehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.2010 - 7 B 18/10 - juris Rn. 4, m.w.N.).

    Ein pflichtbewusster Rechtsanwalt ist daher kurz vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist verpflichtet, jedes Risiko zu meiden, das zu einer Fristversäumung führen oder beitragen kann (BVerfG, Kammerbeschl. v. 02.07.2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 25.05.2010, a.a.O.Rn. 6, m.w.N.; BGH, Beschl. v. 09.05.2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8 ff.).

  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19

    Was muss bei einer Fax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes beachtet

    Dieser Sicherheitszuschlag beträgt etwa 20 Minuten (BVerfGE 135, 126, 139 f., Rn. 36 ff; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 8; vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 14/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 10; vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 23/15, juris Rn. 14; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 10; BFH, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18/10, Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19

    Fehlender vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis bei Einreichung elektronischer

    Verschulden liegt dann vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschlüsse vom 05.12.2016 - 6 B 17.15 - juris, vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 - juris und vom 25.05.2010 - 7 B 18.10 - juris sowie Urteil vom 27.02.1976 - IV C 74.74 - juris).

    bis 18.11.2019 nicht um einen, ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden "bloßen" Überwachungs-, Bedienungs- und Einrichtungsfehler, sondern um einen unvorhersehbar aufgetretenen technischen Defekt ihrer Sendeeinrichtung (sog. Spontanversagen) handelte (vgl. für die Nutzung von Telefaxgeräten: BVerwG, Beschluss vom 25.05.2010 - 7 B 18.10 - juris).

  • VG Berlin, 04.12.2014 - 19 K 288.14

    Fortsetzung eines vom Gericht eingestellten Klageverfahrens nach Einstellung

    Die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden besonderen Risiken dürfen nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - BVerwG 7 B 18/10 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - BGH IX ZB 218/10 -, juris Rn. 2).

    Auch generell gilt im Recht der Wiedereinsetzung, dass an den Bevollmächtigten erhöhte Sorgfaltspflichten gestellt werden, wenn er von der Befugnis Gebrauch macht, eine Frist voll auszunutzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010, a.a.O.; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60 Rn. 8).

    Das schließt etwa die Pflicht ein, durch einen zeitlichen Sicherheitsabschlag der Möglichkeit Rechnung zu tragen, dass der gerichtseigene Telefaxanschluss durch andere eingehende Sendungen kurz vor Fristablauf vielfach belegt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010, a.a.O., m.w.Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 5 LA 74/21

    Geschäftsgang normaler; Geschäftsgang ordnungsgemäßer; Geschäftsgang üblicher;

    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist demnach dann, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 25.5.2010 - BVerwG 7 B 18.10 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1.6.2018 - 5 ME 47/18 -, juris Rn. 6; Kopp/Schenke, a. a. O., § 60 Rn. 9; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 60 Rn. 9).

    Die "Beweislast" für die Umstände, die dafür sprechen, dass die Fristversäumung unverschuldet war, liegt bei dem Betroffenen, der Wiedereinsetzung begehrt (BVerwG, Beschluss vom 25.5.2010, a. a. O., Rn. 4).

    Zu beachten ist schließlich, dass bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, wegen des Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht überspannt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 1.8.1996 - 1 BvR 121/95 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 13.11.1996 - BVerwG 7 B 304.96 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 25.5.2010, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2018 - 5 ME 47/18

    Arbeitsüberlastung eines Rechtsanwalts ist ohne Hinzutreten besondere Umstände

    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist demnach dann, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2010 - BVerwG 7 B 18.10 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 30.1.2014 - 5 ME 259/13 - Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 60 Rn. 9; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 60 Rn. 6).

    Die "Beweislast" für die Umstände, die dafür sprechen, dass die Fristversäumung unverschuldet war, liegt bei dem Betroffenen, der Wiedereinsetzung begehrt (BVerwG, Beschluss vom 22.5.2010, a. a. O., Rn. 4).

    Zu beachten ist schließlich, dass bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, wegen des Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht überspannt werden dürfen (BVerfG, Beschluss vom 1.8.1996 - 1 BvR 121/965 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 13.11.1996 - BVerwG 7 B 304.96 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 22.5.2010, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 359/20

    Ausweisungsinteresse; Generalprävention; Verjährungsfrist; Anspruch

    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist demnach dann, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 2010 - 7 B 18.10 -, juris Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 60 Rn. 9; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 37. EL Juli 2019, § 60 Rn. 6).

    Zu beachten ist, dass bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, wegen des Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht überspannt werden dürfen (BVerfG, Beschl. v. 1. August 1996 - 1 BvR 121/965 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 13. November 1996 - 7 B 304.96 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 22. Mai 2010 a. a. O. Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2013 - 3 A 866/19 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 29.01.2015 - 9 BN 2.14

    Abwassersatzung; Abwasserbeitrag; Abwassergebühr; Globalrechnung;

    Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag in einer Größenordnung von 20 Minuten einkalkulieren, der dem Umstand Rechnung trägt, dass das Empfangsgerät gerade in den Abend- und Nachtstunden wegen anderer ebenfalls fristgebundener Sendungen belegt sein kann (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 a.a.O. Rn. 38; vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6; BFH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VIII B 88/09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 5 B 37.12

    Verschulden der Versäumung einer Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO

  • VG Hannover, 10.10.2019 - 2 A 876/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 3 A 866/19

    Antrag; Begründung; Zulassung der Berufung; schriftlich; Unterschrift;

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19

    BeBPo; EGVP; elektronisches Dokument; Organisationsverschulden; prozessuale

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZB 14/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei

  • VG München, 27.07.2022 - M 8 SN 22.767

    Nachbareilantrag, Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit

  • BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer gescheiterten Übermittlung

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 2 LA 722/19

    Ausgangskontrolle; beBPo; EGVP; einfache Signatur; Elektronisches

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft;

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 4 B 518/19

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes;

  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 11.1583

    Durchsuchung von Sachen; Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung

  • OVG Hamburg, 21.09.2023 - 3 Bs 88/23

    Beschwerdeerhebung unter Missachtung der erforderlichen qualifizierten

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Begründungsfrist

  • OVG Thüringen, 17.07.2020 - 3 ZKO 456/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigene Sorgfaltspflichten bei Einsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 1 A 2569/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Scheitern der fristwahrenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2015 - 12 A 2254/14

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten

  • VGH Hessen, 26.06.2012 - 10 B 1200/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14

    Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 3d B 1414/11

    Anforderungen an die fristgerechte Einlegung einer Beschwerde nach Maßgabe des §

  • VG Berlin, 07.06.2018 - 19 K 552.17

    Gerichtliche Aufforderung zur Begründung der Klage

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