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   BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94   

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BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94 (https://dejure.org/1994,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 7 B 180.94 (https://dejure.org/1994,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 7 B 180.94 (https://dejure.org/1994,1615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Wohngrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 163
  • NJ 1995, 272
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94
    Infolge der Wiedervereinigung war es nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Aufgabe des den Eigentumsinhalt regelnden Gesetzgebers (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ), einen angemessenen Ausgleich zwischen der - im Beitrittsgebiet bisher unterlassenen - Wiedergutmachung verfolgungsbedingten Unrechts aus der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 und dem Schutz redlicher Erwerber herzustellen.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Der Gesetzgeber hat mit der Verweisung auf die Anordnung der alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 eine Beweisregel übernommen, die in den seinerzeitigen westlichen Besatzungszonen galt (Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34; Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02

    Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung;

    Da im Herrschaftsbereich der sowjetischen Besatzungsmacht die gebotene Wiedergutmachung des während der NS-Zeit verübten Unrechts nicht stattgefunden hat und daher erst mit jahrzehntelanger Verzögerung gewährt werden kann, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 eine Beweisregel übernommen, die den in den seinerzeitigen westlichen Besatzungszonen geltenden entsprochen hatte (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34) und damit ein System von Vermutung und Widerlegung aufgestellt, das der Beweisnot der seinerzeit Verfolgten oder deren Rechtsnachfolger Rechnung tragen soll.
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß es auf die Redlichkeit des Zwischenerwerbs durch die Eheleute F. und nicht etwa auf die Redlichkeit der Erben als Verkäufer ankommt; denn die Erben sind in vollem Umfang in die Rechtsstellung des Erblassers eingerückt (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 -, VIZ 1995, 163; BVerfG, VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

    Unabhängig von den Darlegungsmängeln fehlt eine grundsätzliche Bedeutung auch, weil in der Rechtsprechung bereits geklärt ist, dass sowohl die Vermutungsregel des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 bis 3 REAO als auch der Vorrang des Restitutionsanspruchs des Erstgeschädigten nach § 3 Abs. 2 VermG mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Beschlüsse vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 34 und vom 27. April 2006 - BVerwG 7 B 37.06 - LKV 2006, 467 f.).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97

    Redlicher Erwerb - Vorweggenommene Erbfolge - Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1

    Dieser rückt zwar im Wege der Universalsukzession umfassend in die Rechtsstellung des Erblassers ein, schafft damit jedoch keinen neuen Erwerbstatbestand, der bei der Frage der Redlichkeit des Erwerbs eigenständiger Beurteilung zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24, unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - insoweit abgedruckt in VIZ 1995, 163).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 30.10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung sich widersprechender,

    Unabhängig von den Darlegungsmängeln fehlt eine grundsätzliche Bedeutung auch, weil in der Rechtsprechung bereits geklärt ist, dass sowohl die Vermutungsregel des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 bis 3 REAO als auch der Vorrang des Restitutionsanspruchs des Erstgeschädigten nach § 3 Abs. 2 VermG mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Beschlüsse vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 34 und vom 27. April 2006 - BVerwG 7 B 37.06 - LKV 2006, 467 f.).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10

    Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame

    Unabhängig von den Darlegungsmängeln fehlt eine grundsätzliche Bedeutung auch, weil in der Rechtsprechung bereits geklärt ist, dass sowohl die Vermutungsregel des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 bis 3 REAO als auch der Vorrang des Restitutionsanspruchs des Erstgeschädigten nach § 3 Abs. 2 VermG mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Beschlüsse vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 34 und vom 27. April 2006 - BVerwG 7 B 37.06 - LKV 2006, 467 f.).
  • BVerwG, 03.03.2003 - 8 B 14.03

    Voraussetzungen eines Rückübertragungsausschlusses bei redlichem Erwerb i.S.d. §

    Die Beschwerde verkennt den Inhalt des vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 1994 (- BVerwG 7 B 180.94 - teilweise, nämlich ohne den von der Beschwerde zitierten Satz - veröffentlicht in Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34 S. 69) aufgestellten Rechtssatzes.
  • BVerwG, 24.02.2003 - 8 B 17.03

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 S. 1 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen

    Die Beschwerde verkennt den Inhalt des vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 1994 (- BVerwG 7 B 180.94 - teilweise, nämlich ohne den von der Beschwerde zitierten Satz - veröffentlicht in Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34 S. 69) aufgestellten Rechtssatzes.
  • BVerwG, 06.02.2003 - 8 B 16.03

    Rückübertragungsausschluss bei redlichem Erwerb nach § 4 Abs. 2 S. 1 Gesetz zur

    Die Beschwerde verkennt den Inhalt des vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 1994 (- BVerwG 7 B 180.94 - teilweise, nämlich ohne den von der Beschwerde zitierten Satz - veröffentlicht in Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34 S. 69) aufgestellten Rechtssatzes.
  • BVerwG, 03.02.2003 - 8 B 18.03

    Rückübertragungsausschluss bei redlichem Erwerb nach § 4 Abs. 2 S. 1 Gesetz zur

  • BVerwG, 30.12.2003 - 7 B 99.03

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

  • BVerwG, 06.02.2003 - 8 B 15.03

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 S. 1 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen

  • VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs;

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • BVerwG, 18.04.1997 - 7 B 89.97

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks - Vorweggenommene Erbfolge im Wege

  • BVerwG, 10.02.1997 - 7 B 385.96

    Verfassungsmäßigkeit der Vermutungsregel des § 1 Abs. 6 S. 2 VermG

  • VG Leipzig, 01.02.1996 - 3 K 379/95

    Rückübertragung; verfolgungsbedingte Veräußerung - hier: jüdischer Eigentümer;

  • VG Berlin, 21.08.1995 - 25 A 88.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks bei verfolgungsbedingtem

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