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   BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87   

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https://dejure.org/1988,884
BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87 (https://dejure.org/1988,884)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1988 - 7 B 182.87 (https://dejure.org/1988,884)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1988 - 7 B 182.87 (https://dejure.org/1988,884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt - Ermessensmangel - Widerspruchsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2058 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 525
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht ebenfalls von der Möglichkeit aus, § 46 VwVfG auch bei Ermessensentscheidungen anzuwenden (vgl. z. B. BVerwGE 62, 108 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80], weiter Urteile des beschließenden Senats vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 3. und 4.87 - Urteilsabdrucke S. 10 bzw. 9), so daß diese Frage nicht erneut in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden braucht.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Sie ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen, da es sonst zu einer die Funktionentrennung überspielenden Verschiebung der Verantwortung von den Verwaltungsbehörden auf die Gerichte käme (vgl. BVerwG, Beschl. v.15.01.1988 - 7 B 182.87, juris Rn. 6).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Bei der Annahme einer Ermessensreduktion auf Null ist Zurückhaltung geboten; sie kann nur in engen Ausnahmefällen und bei offensichtlicher praktischer Alternativlosigkeit angenommen werden, um einen Übergriff der Gerichte in den Bereich der Verwaltung zu vermeiden (BVerwG, Beschl. v. 15.01.1988 - 7 B 182.87 -, juris Rn. 6; Rennert, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO § 114 Rn. 32; Schwarz, in: HK-VerwR, 5. Aufl. 2021, VwGO § 114 Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Eine fehlende Begründung der Ermessensentscheidung indiziert dabei einen Ermessensnichtgebrauch (vgl. HambOVG, Urt. v. 22.06.2017 - 4 Bf 160/14 -, juris Rn. 159; BayVGH, Beschl. v. 13.09.2018 - 4 ZB 17.1387 -, juris Rn. 15; Eyermann/Rennert, 15. Aufl., VwGO § 114 Rn. 23; Schoch/Schneider/Riese, 41. EL Juli 2021, VwGO § 114 Rn. 60; Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl., VwVfG § 39 Rn. 28), sofern sich nicht aus den Gesamtumständen ergibt, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung getroffen und welche Erwägungen sie hierzu angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.01.1988 - 7 B 182/87 -, juris Rn. 7; Eyermann/Rennert, 15. Aufl., VwGO § 114 Rn. 18; s.a. OVG NRW, Beschl. v. 29.01.2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 37;NK-VwGO/Heinrich Amadeus Wolff, 5. Aufl., VwGO § 114 Rn. 114b).
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