Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 1823/02 |
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Kurzfassungen/Presse
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Hobbyhundezucht im Wohnhaus als Gewerbe?
Verfahrensgang
- VG Köln, 19.08.2002 - 2 L 1818/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 1823/02
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 19.01.1990 - 2 W 28/89
Besonderes Vollziehungsinteresse; Begründungserfordernis; Hundezucht im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 1823/02
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die insoweit vorliegende einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung - vgl.: OVG Saarland, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 2 W 28/89 - JURIS-Dokumentation unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 1989 - 3 S 3825/88 - BauR 1989, 697 - vielmehr darauf abgestellt, dass die (Wohn-)Gebietsverträglichkeit einer Hundehaltung wesentlich durch die mögliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft bestimmt wird, so dass auch Größe, Temperament und Unterbringung der Tiere eine Rolle spielen können. - VGH Baden-Württemberg, 19.01.1989 - 3 S 3825/88
Lärmbelästigung durch Hundehaltung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 1823/02
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die insoweit vorliegende einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung - vgl.: OVG Saarland, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 2 W 28/89 - JURIS-Dokumentation unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 1989 - 3 S 3825/88 - BauR 1989, 697 - vielmehr darauf abgestellt, dass die (Wohn-)Gebietsverträglichkeit einer Hundehaltung wesentlich durch die mögliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft bestimmt wird, so dass auch Größe, Temperament und Unterbringung der Tiere eine Rolle spielen können.
- OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 1 ME 233/08
Grenzen zulässiger Pferdehaltung und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen …
Bei größerer Hundezahl ändert sie ggfs. den Charakter des Wohnhauses selbst in genehmigungsbedürftiger Weise (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.12.2002 - 7 B 1823/02 -, juris: dort verneint für vier Collies). - OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22
Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 …
Das Urteil widerspreche der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002 - 7 B 1823/02 -, wonach eine hobbymäßige Hundezucht in einem Wohnhaus baurechtlich zulässig sein könne.Soweit die Kläger darauf verwiesen haben, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sei in seinem Beschluss vom 18.12.2002 - 7 B 1823/02 - davon ausgegangen, dass eine gelegentliche Aufzucht von Welpen in einem Wohnhaus (noch) mit einer Wohnnutzung vereinbar sein könne, begründet dies ebenfalls keine Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - 2 A 529/12
Anforderungen an die Nutzungsänderung von zwei Kellerräumen und des …
Er benennt keinen die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz, der von einem in dem Beschluss des beschließenden Gerichts vom 18. Dezember 2002 - 7 B 1823/02 - (juris) aufgestellten Rechtssatz abweichen soll. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05
Baurechtliche Nachbarklage gegen Hundehaltung - Keine Klagebefugnis für Inhaber …
Angesichts der gesamten Umstände erscheint eine Haltung von fünf bis sechs Huskies in dem konkreten Gebiet (noch) hinnehmbar, zumal das OVG Nordrhein-Westfalen die Haltung von vier Hunden der Rasse "Bearded Collies" einschließlich einer gelegentlichen Aufzucht von Welpen in einem Wohngebiet für zulässig erachtet hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 7 B 1823/02 - veröffentlicht in juris). - VG Düsseldorf, 01.12.2011 - 11 K 258/10 Die Gebietsverträglichkeit der Hundepension des Beigeladenen ergibt sich ebenfalls nicht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18. Dezember 2002 (7 B 1823/02).