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   BVerwG, 01.09.1980 - 7 B 189.79   

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BVerwG, 01.09.1980 - 7 B 189.79 (https://dejure.org/1980,3368)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 (https://dejure.org/1980,3368)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1980 - 7 B 189.79 (https://dejure.org/1980,3368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behördliche Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß - Beurteilung der Unfallgefahr bei Überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht im innerstädtischen Bereich - Qualifizierung einer Fahrtenbuchauflage als Dauerverwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1980 - 7 B 189.79
    Auch zur Frage der Unmöglichkeit der Täterfeststellung im Sinne von § 31 a StVZO hat der Senat bereits entschieden, daß verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde die Fahrtenbuchauflage dann nicht ausschließen, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die Nichtermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 -, NJW 1979, 1054 = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5).
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 56.69

    Verkehrszuwiderhandlung - Wechsellichtzeichen - Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1980 - 7 B 189.79
    Die Frage nach der Berechtigung der Behörde, die Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verstoß - hier Überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht - zu erteilen, hat der Senat bereits mit Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 56.69 - (Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 5 = VerkMitt. 1971, 35) beantwortet.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    In der Rechtsprechung ist bereits anerkannt, dass bei einer Änderung der Rechtsgrundlagen - wie hier - die Rechtmäßigkeit eines auf Dauer angelegten Verwaltungsakts nicht nur anhand des bei seinem Erlass geltenden Rechtszustandes, sondern auch unter Einbeziehung der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Rechtslage zu beurteilen ist (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1993 - 14 S 1946/93 - BVerwG, Beschluss vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 - OVG NW, Urteil vom 10.12.1998 - 13 A 2711/97 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1993, VBlBW 1994, 196; vgl. auch Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 113 Randnr. 48).
  • VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16

    Untersagung der Fortführung einer Heimeinrichtung; Abgrenzung von

    Daher stellt das erkennende Gericht mit Rücksicht der Qualität der Untersagung als Dauerverwaltungsakt auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ab.(Vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 - juris; OVG NW, Urteil vom 10.12.1998 - 13 A 2711/97 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01 - juris.).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein einmaliger Verkehrsverstoß von einigem Gewicht ausreicht und eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben zu sein braucht (BVerwG vom 1.9.1980 Az. 7 B 189/79 und vom 23.6.1989 NJW 1989, 2704 f.).
  • VG Köln, 10.09.2009 - 13 K 2418/07

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines Stoffes als Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 S.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Rechtmäßigkeit eines auf Dauer angelegten Verwaltungsakts nicht nur anhand des bei seinem Erlass geltenden Rechtszustandes, sondern auch unter Einbeziehung der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Rechtslage zu beurteilen ist vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 1. September 1980 - 7 B 189.79 -, juris; VGH BW, Urteil vom 30. September 1993 - 14 S 1946/93 -, juris; und Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 3 S 507/93 -, VBlBW 1994, 196; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 10. Dezember 1998, - 13 A 2711/97 -, juris; vgl. auch Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 12. Aufl., § 113 Randnr. 48.
  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 ZB 08.3246

    Fahrtenbuchauflage; Feststellungsklage gegen angeordneten Sofortvollzug

    Es genügt ein einmaliger Verkehrsverstoß von einigem Gewicht und eine Wiederholungsgefahr braucht nicht gegeben zu sein (vgl. BVerwG vom 1.9.1980 7 B 189/79; vom 23.6.1989 NJW 1989, 2704 f.).
  • VGH Hessen, 09.12.1986 - 2 UE 920/85
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, daß bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen die Auferlegung eines Fahrtenbuches bereits in einem Erstfall verhältnismäßig ist (vgl. etwa Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 1980 - 7 B 189.79 - ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 20. August 1985 - 2 UE 2622/84 -).
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