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   BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10   

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BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10 (https://dejure.org/2011,2392)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2011 - 7 B 19.10 (https://dejure.org/2011,2392)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 (https://dejure.org/2011,2392)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 35; ROG § 2 Abs. 2 Nr. 4, § 7 Abs. 4 und § 9; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 3
    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung; Umweltprüfung; Regionalplan; Gebietsentwicklungsplan; Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

  • openjur.de

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung; Umweltprüfung; Regionalplan; Gebietsentwicklungsplan; Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 35
    Abbau; Abgrabung; Abgrabung; Abwägungsgebot; Ausfuhrbeschränkung; Ausfuhrbeschränkung; Bodenschatz; Gebietsentwicklungsplan; Gebietsentwicklungsplan; Kies; Konzentrationszone; Landesentwicklungsplan; Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen; Raumordnung; Regionalplan; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 2 Abs 2 Nr 4 ROG, § 7 Abs 4 ROG, § 9 ROG vom 22.12.2008
    Ablehnung einer wasserrechtlichen Planfeststellung; Gebietsentwicklungsplan; Ziele der Raumordnung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans als rechtmäßiges Ziel der Raumordnung; Beachtung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze zu Konzentrationszentren für Windenergieanlagen als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines ...

  • rewis.io

    Ablehnung einer wasserrechtlichen Planfeststellung; Gebietsentwicklungsplan; Ziele der Raumordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung einer wasserrechtlichen Planfeststellung; Gebietsentwicklungsplan; Ziele der Raumordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans als rechtmäßiges Ziel der Raumordnung; Beachtung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze zu Konzentrationszentren für Windenergieanlagen als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Substanziell Raum verschaffen Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 812
  • DÖV 2011, 453
  • BauR 2011, 1463
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans ist jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der Raumordnung, wenn die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellten Grundsätze beachtet werden (in Anschluss u.a. an Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376).

    Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - (BVerwGE 118, 33 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 357).

    Das in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat den Rechtssatz, die Abwägung aller Belange müsse sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken, in erster Linie in den Kontext von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gestellt (Urteil vom 13. März 2003 a.a.O. S. 36).

    Eine Verhinderungsplanung liege allerdings nicht schon dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationszonen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führe (Urteil vom 13. März 2003 a.a.O. S. 37).

    Die Aufgaben der Raumordnung als einer umfassenden, übergeordneten Planung, ihre weiträumige Sichtweise und ihr Rahmencharakter berechtigen den Planungsträger allerdings, das Privatinteresse an der Nutzung der Windenergie auf geeigneten Flächen im Planungsraum verallgemeinernd zu unterstellen und als typisierte Größe in die Abwägung einzustellen (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 357).

    Die Beschwerde sieht eine weitere Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 (a.a.O.) sinngemäß darin, das Oberverwaltungsgericht sei der Auffassung, die Konzentration bestimmter Nutzungen sei zulässig, wenn sie zu einer ausreichenden Verfügbarkeit von Positivbereichen im Plangebiet führe.

    Nur auf diese Weise könne er den Vorwurf der unzulässigen "Negativplanung" entkräften (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 357).

    Eine "Verhinderungsplanung" liege allerdings nicht schon davon vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führe (Urteil vom 13. März 2003 a.a.O. S. 37).

    Zum einen ist geklärt, dass der Planungsträger das Privatinteresse an bestimmten vorteilhaften Nutzungen auf geeigneten Flächen im Planungsraum verallgemeinernd unterstellen und als typisierte Größe in die Abwägung einstellen kann (Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 357 - vgl. auch oben 3.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans ist jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der Raumordnung, wenn die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellten Grundsätze beachtet werden (in Anschluss u.a. an Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376).

    Dies gilt umso mehr als das Konzept der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sich an der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Konzentration von Abgrabungsflächen für den Kiesabbau orientiert (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 unter Verweis auf Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300).

    Es reicht aus, wenn an dem Standort die Voraussetzungen für eine dem Zweck angemessene Nutzung gegeben sind (Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans ist jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der Raumordnung, wenn die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellten Grundsätze beachtet werden (in Anschluss u.a. an Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376).

    Zudem ist insoweit geklärt, dass die Bereitschaft, die Nutzung der Windenergie auf bestimmten Grundstücken zu ermöglichen, bei der Abwägung zu berücksichtigen ist (Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376).

    In seinem Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 376) hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Ansatz gegen Kritik aus der Literatur aufrechterhalten (vgl. Gatz, jurisPR-BVerwG 11/2008 Anm. 3).

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Weiterhin zitiert sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich die Grenze zu einer unzulässigen Negativplanung nicht abstrakt bestimmen lässt (Beschluss vom 12. Juli 2006 - BVerwG 4 B 49.06 - ZfBR 2006, 679), und macht geltend, es gehe letztlich um die vom Bundesverwaltungsgericht bisher nicht beantwortete Frage, welche Faktoren die Größenordnung der für die konzentrierte Nutzung vorgesehenen Fläche bestimmten bzw. in welcher Größenordnung Vorranggebiete geschaffen werden müssten, um die erforderliche Substanzialität bejahen und das regionalplanerische Verbot rechtfertigen zu können (vgl. hierzu unten 5.).

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (Beschluss vom 12. Juli 2006 - BVerwG 4 B 49.06 - ZfBR 2006, 679 ).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 26.95

    Zulässigkeit und Voraussetzungen für das Vorliegen einer Klageänderung -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Der Begriff der Einlassung in § 91 Abs. 2 VwGO setzt danach voraus, dass sich der Beklagte mit Sachvortrag inhaltlich zur geänderten Klage äußert (Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - BeckRS 2009, 35598 und vom 3. März 1995 - BVerwG 4 B 26.95 - juris).

    § 91 VwGO fordert äußere Indizien dafür, dass ein Beklagter mit einer Änderung des Streitgegenstands einverstanden ist (Beschluss vom 3. März 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung kein "Suchverfahren" ist, in dem alle nur erdenklichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Umweltgüter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten und feinsten Verästelungen zu untersuchen wären (Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 113 zur Richtlinie 85/337/EWG und zum Begriff der erheblichen Umweltauswirkungen nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 UVPG).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Die Anforderungen, die das Abwägungsgebot an eine wirksame Konzentrationsflächenplanung stellt, sind damit geklärt (Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 - NuR 2010, 640 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Dies gilt umso mehr als das Konzept der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen sich an der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Konzentration von Abgrabungsflächen für den Kiesabbau orientiert (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 unter Verweis auf Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300).
  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Auch eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2005 - BVerwG 4 B 66.05 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 369) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
    Die Beschwerde führt selbst aus, dass die Begriffe vom Bundesverwaltungsgericht an anderer Stelle synonym verwendet wurden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 364).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Bereich Andernach unwirksam

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

  • BVerwG, 13.10.2010 - 7 B 50.10

    Umverlegung von Telekommunikationslinien; Bestimmtheit der planfestgestellten

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • EuGH, 25.06.1998 - C-203/96

    Dusseldorp u.a.

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05

    Abgrabung von Kies und Sand unter dauerhafter Freilegung des Grundwassers als

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 1612/04
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

  • VG Düsseldorf, 19.02.2019 - 17 K 8130/16

    Konzentrationszonen Abgrabung Regionalplanung Abgrabungsmonitoring

    Insoweit wird auf die entsprechenden Ausführungen in den Entscheidungen, OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 54 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56/13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 99 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19/10 -, juris, verwiesen, denen sich das Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Soweit in der Rechtsprechung zum GEP 99 angenommen wurde, dem Regionalplangeber sei insoweit ein planerischer Gestaltungsspielraum zuzugestehen, OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 54 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 99 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, ist ein solcher nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr gegeben.

    Dies hat die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung bereits für die damals noch auf der Ebene der Regionalplanung vorgenommene Bedarfsermittlung anhand des Flächenverbrauchs anerkannt, so hinsichtlich des dem GEP 99 zu Grunde liegenden Flächenansatzes vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 113, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris; auch OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 92, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris.

    Nach Auffassung dieser Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht uneingeschränkt anschließt, lassen sich die für die Rohstoffversorgung der überschaubaren Zukunft ausschlaggebenden Faktoren bereits hierüber realistisch abbilden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 114, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Diese ist aber keineswegs zwingend der vom LEP 2017 gewählten Bedarfsdefinition vorzuziehen, weshalb sich der Landesplanungsträger zulässigerweise für die von ihm vorgenommene Definition entscheiden durfte, Spielräume hinsichtlich dessen, was, angesichts der auch auf einen sparsamen Umgang mit Bodenschätzen ausgerichteten Zielsetzungen und des prognostisch zu betrachtenden langen Zeitraums, im Einzelnen in die Bedarfsberechnung einzustellen und als Bedarf anzuerkennen ist, ebenfalls bejahend, OVG NRW Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 112, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Im Übrigen ist es insbesondere nicht erforderlich, den Bedarf mit jeder beliebigen Nachfrage nach Rohstoffen gleichzusetzen und die Abschätzung des Versorgungsbedarfs anhand des auf selbstgesetzten Wertungen und Faktoren basierenden Flächenbedarfs der die Rohstoffe gewinnenden Industrie zu bestimmen, vgl. OVG NRW Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 112, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, die Nichtberücksichtigung der Exportmengen bei der Bemessung des für den heimischen Rohstoffbedarf erforderlichen Versorgungszeitraums sei rechtlich nicht zu beanstanden, die für Abgrabungen zum Export genutzten Flächen ebenfalls als Reserve einbeziehend, OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 114, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris; auch OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 99, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris.

    Das gleichwohl erfolgende Einfließen dieser Abbaumengen in die Berechnung des gesicherten Versorgungszeitraums sorgt für einen zusätzlichen Puffer, welchem die vorzitierte Rechtsprechung einen Umfang von ca. 30% der Abbaumenge beigemessen hat, wobei es wegen des lediglich ergänzenden Charakters dieser Erwägung keiner exakten Ermittlung der exportierten Mengen bedarf, so auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 2012, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht, Rn. 114, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Beispielsweise ist der Regionalplangeber bei Erlass der 51. Änderung zum GEP 99 hinsichtlich der Rohstoffgruppe Sand/Kies von einem jährlichen Flächenbedarf von 161 ha ausgegangen, vgl. die diesbezüglichen Angaben in OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 117, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Bei den BSAB handelt es sich um Vorranggebiete, da gemäß Kapitel 5.4.1 Ziel 2 des RPD der Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen innerhalb der dargestellten BSAB zu gewährleisten ist und die Inanspruchnahme für andere Zwecke ausgeschlossen ist, soweit diese mit der Rohstoffgewinnung nicht vereinbar sind, so zu der insoweit gleichlautenden Regelung des GEP 99 OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 104, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Der Regionalplangeber geht davon aus, die ausgewiesenen BSAB und Sondierungsbereiche stünden für eine Abgrabung grundsätzlich zur Verfügung und stützt seine diesbezüglichen Erwartungen auf den Umstand, für die ausgewiesenen BSAB und die Sondierungsbereiche seien im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von interessierter Seite konkrete Abgrabungsinteressen geltend gemacht worden, vgl. Regionalplan Düsseldorf (RPD) 1. Thementabelle, Kapitel 5.4 Rohstoffgewinnung, Stand: 28. März 2017, S. 22 als Anlage 6.3 zur Sitzungsvorlage des Regionalrats vom 4. Dezember 2017 zum TOP 7/71 RR bzw. TOP3/69 PA, Regionalplan Düsseldorf, Aufstellungsbeschluss, veröffentlicht auf der Internetseite www.brd.nrw.de in der Rubrik, Planen und Bauen/Regionalplan, dort unter dem Punkt Sitzungsvorlage, siehe hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 118, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Die bei diesem Personenkreis anzunehmende Vertrautheit mit den Bedingungen der Rohstoffgewinnung trägt die Erwartung, dass nicht oder allenfalls unter praktisch nicht hinnehmbaren Bedingungen zu überwindende Schwierigkeiten und Hindernisse einer umfänglichen Ausnutzung der BSAB lediglich in einem Maße entgegenstehen, welches deren Eignung nicht grundsätzlich in Frage stellt, vgl. OVR NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 118, hinsichtlich der flächenbasierten Sicherung des Versorgungszeitraums, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Auch angesichts der im Planungsgebiet weitflächig vorhandenen abbauwürdigen Lagerstätten durfte es der Regionalplangeber Abbauinteressenten überlassen, auf ihrer nach Ansicht besonders förderungswürdige Vorkommen hinzuweisen, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn.54.

    Hinsichtlich der entsprechenden Festlegung im LEP 1995 ist die Zulässigkeit einer solchen raumordnerischen Reservefestsetzung indes weder obergerichtlich noch höchstrichterlich je in Frage gestellt worden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 54 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3.Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 99 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Hierbei hat sich die gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägung grundsätzlich auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob alle relevanten Belange in die Abwägung eingestellt wurden, ob die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder ob der Ausgleich der von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wurde, der zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. April 2002 - 8 A 3365/99 -, juris, Rn. 19 und insbesondere zur den Anforderungen an eine Konzentrationszonenplanung auf Basis der früheren, insoweit unveränderten Rechtslage, OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 102 (dort fehlerhaft unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht), nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Das heißt, die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen, der angestrebten Nutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gerecht wird, abzuwägen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 72; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 37 wo dieses ausdrücklich offen gelassen hat, ob diese Prüfungsreihenfolge zwingend ist oder nur als eine sachgerechte unter mehreren zu einem schlüssigen Planungskonzept führende Methode zu verstehen ist.

    Da der Konzentrationszonenplanung zum GEP 99 ein schlüssiges gesamtplanerisches Konzept zu Grunde lag, vgl. OVG NRW, Urteile vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 101 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 120 ff., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, begegnet die Festlegung dieses weichen Tabukriteriums keinen Bedenken, denn Abgrabungen außerhalb von BSAB durften auf der Grundlage des Konzepts zum GEP 99 nach der zitierten Rechtsprechung zulässigerweise ausgeschlossen werden.

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die konkrete Flächenauswahl im Aufstellungsverfahren des RPD nicht eigens wiederholt wurde, da diese aus dem GEP 99 übernommen wurde und der dortigen Auswahlentscheidung bereits ein schlüssiges, ordnungsgemäß abgewogenes planerisches Gesamtkonzept zu Grunde lag, vgl. Urteile vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris, Rn. 31 ff.; vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, Rn. 101 ff. nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem Entscheidungsdatum 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 120 ff, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 17 K 8082/09 -, juris.

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 31; Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris, Rn. 29.

    Zwar können sich aus der Relation zwischen den Potenzialflächen und den ausgewiesenen Flächen Indizien für eine Verhinderungsplanung ergeben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 31, gleichzeitig muss aber selbst der Ausschluss einer bestimmten Nutzung im gesamten Planungsbereich nicht zwingend ein Indiz für eine Verhinderungsplanung sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, juris, Rn. 42 sowie Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris, Rn. 28 wonach die Zulässigkeit eines generellen Nutzungsausschlusses zwar für die Bauleitplanung verneint wird, nicht hingegen für die Regionalplanung.

    Dabei sind die abgrabungsbedingten Interessenkonflikte, zumal vor dem Hintergrund der Folgen der bisherigen Abgrabungstätigkeit, ebenso unübersehbar wie die Abhängigkeit der Effektivität der erstrebten räumlichen Steuerung vom für Abgrabungen jeweils nutzbaren Umfang der BSAB, so zur im wesentlichen identischen Konzentrationszonenplanung des GEP 99 OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 126, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Im Übrigen wird das Substanzgebot hier, wie oben dargelegt und ungeachtet der Frage, ob sich der Umfang der BSAB Ausweisungen hier tatsächlich an der untersten Grenze des planerisch vertretbaren bewegt, hinreichend erfüllt, weshalb insoweit auch ein Abwägungsfehler nicht gegeben ist, die Erfüllung des Substanzgebot hinsichtlich der weitgehend unverändert übernommenen BSAB und Sondierungsbereiche des GEP 99 bejahend, OVG NRW, Urteile vom 20. Mai 2014 - 11 A 2921/11 -, juris,; vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 -, juris, , nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, juris; vom 7. Dezember 2009 (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht) - 20 A 628/05 -, juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris.

    Hierbei ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass Interessen auch typisierend und verallgemeinert eingestellt wurden, wobei auch berücksichtigt werden durfte, dass die Privatnützigkeit sowohl der Positivflächen (soweit Interessen gegen eine Ausweisung geltend gemacht wurden) als der Negativflächen zwar eingeschränkt aber nicht gänzlich ausgeschlossen wird und Flächeneigentümer hinnehmen müssen, dass ihnen nicht die jeweils wirtschaftlich günstigste Verwertungsmöglichkeit zugestanden wird, vgl. zur Zulässigkeit der typisierenden Betrachtungsweise bei der Konzentrationszonenplanung von Abgrabungen OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris (dort unter dem 3. Dezember 2009 veröffentlicht), Rn. 123 f, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 , juris jeweils m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, juris, Rn. 33.

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Welche Angaben danach in den Umweltbericht aufgenommen werden müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 - NVwZ 2011, 812 Rn. 64 und vom 24. Mai 2011 - 4 BN 45.10 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1294/08

    Abgrabungsvorhaben und Abgrabungsgenehmigung eines Vorhabenträgers ohne

    Das BVerwG habe diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 18. Januar 2011 (7 B 19.10) bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -) sei die Rechtsprechung zu Windenergieplanungen auch nur grundsätzlich auf die Darstellung von Flächen zur Konzentration des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze zu übertragen.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 20. Senats des OVG NRW vom 7. Dezember 2009 (- 20 A 628/05 -, juris; nachgehend zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812) sieht der erkennende Senat die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als formell und materiell wirksam an.

    Das BVerwG hat im Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 18. Januar 2011 (a. a. O., Rn. 30 ff.) ausgeführt, der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans sei jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der Raumordnung, wenn die Grundsätze beachtet würden, die in seiner Rechtsprechung zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellt worden seien.

    So BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O., Rn. 32.

    So BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O., Rn. 32.

    auch BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O. = juris, Rn. 52.

    BVerwGE 117, 287, 290; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1296/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids zur Gewinnung von

    Das BVerwG habe diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 18. Januar 2011 (7 B 19.10) bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -) sei die Rechtsprechung zu Windenergieplanungen auch nur grundsätzlich auf die Darstellung von Flächen zur Konzentration des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze zu übertragen.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 20. Senats des OVG NRW vom 7. Dezember 2009 (- 20 A 628/05 -, juris; nachgehend zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812) sieht der erkennende Senat die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als formell und materiell wirksam an.

    Das BVerwG hat im Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 18. Januar 2011 (a. a. O., Rn. 30 ff.) ausgeführt, der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans sei jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der Raumordnung, wenn die Grundsätze beachtet würden, die in seiner Rechtsprechung zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellt worden seien.

    So BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O., Rn. 32.

    So BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O., Rn. 32.

    auch BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O. = juris, Rn. 52.

    BVerwGE 117, 287, 290; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 16 A 1295/08

    Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für die Trockenabgrabung von

    Das BVerwG habe diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 18. Januar 2011 (7 B 19.10) bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -) sei die Rechtsprechung zu Windenergieplanungen auch nur grundsätzlich auf die Darstellung von Flächen zur Konzentration des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze zu übertragen.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des 20. Senats des OVG NRW vom 7. Dezember 2009 (- 20 A 628/05 -, juris; nachgehend zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, NVwZ 2011, 812) sieht der erkennende Senat die Festsetzung von Konzentrationszonen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als formell und materiell wirksam an.

    Das BVerwG hat im Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 18. Januar 2011 (a. a. O., Rn. 30 ff.) ausgeführt, der Ausschluss von Abgrabungen in Teilen des Gebiets eines Regionalplans sei jedenfalls dann ein rechtmäßiges Ziel der Raumordnung, wenn die Grundsätze beachtet würden, die in seiner Rechtsprechung zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellt worden seien.

    So BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O., Rn. 32.

    So BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O., Rn. 32.

    auch BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O. = juris, Rn. 52.

    BVerwGE 117, 287, 290; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 10 D 106/14

    Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 BN 45.10 -, juris, Rn. 5 und vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 64.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Dies gilt nicht nur für die Ebene der Regionalplanung (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 2.10 u.a. -, juris; offen gelassen durch BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris Rn. 37), sondern gleichermaßen für die kommunale Flächennutzungsplanung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

    Die Umweltprüfung ist kein "Suchverfahren", in dem alle nur erdenklichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Umweltgüter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten und feinste Verästelungen zu untersuchen wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris Rn. 64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 10 D 43/15

    Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 4 BN 45.10 -, juris, Rn. 5 und vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 64.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2011 - 1 KN 224/07

    Vorliegen einer Rechtsgrundlage für zeitlich gestaffelte Gebietsfestlegungen im

    Im Übrigen stellen sich auch die Anforderungen an die Abwägung nicht in Abhängigkeit von der heranzuziehenden Norm unterschiedlich dar; weil sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts normativ unmittelbar im planungsrechtlichen Abwägungsgebot "verortet" sind (BVerwG, Beschl. v. 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, NuR 2011, 284 = NVwZ 2011, 812 ).

    Ob sich indirekte zeitliche Steuerungen auch mit der Auswahl von Gebietstypen im Sinne des § 7 Abs. 4 ROG 1997 bewerkstelligen lassen (was möglicherweise nach dem Urteil des OVG Münster vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5, dazu BVerwG, Beschl. v. 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, NuR 2011, 284 = NVwZ 2011, 812 der Sinn der Festlegung von "Reservegebieten" war), kann daneben offen bleiben.

    Für die Beurteilung von Festlegungen für die Rohstoffgewinnung kann - wie das Bundesverwaltungsgericht zur Frage des Ausschlusses von Abgrabungen bereits klargestellt hat (Beschl. v. 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, NuR 2011, 284 = NVwZ 2011, 812 zu OVG Münster, Urt. v. 3.12.2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5) - zumindest teilweise auch auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellten Grundsätze zurückgegriffen werden.

    Dass einem Raumordnungsprogramm ein "schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept" zugrunde liegen muss, wenn er den Anforderungen des Abwägungsgebots standhalten soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, NuR 2011, 284 = NVwZ 2011, 812 ), steht einer Teilunwirksamkeit nicht entgegen, ebenso wenig wie ein einheitliches planerisches Konzept der Teilbarkeit des Bebauungsplans zwingend entgegensteht (BVerwG, Urt. v. 3.4.2008 - 4 CN 3.07 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2013 - 12 KN 277/11

    Befugnis eines Nachbarn zum Vorgehen gegen die Festsetzung eines kombinierten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 8 A 460/13

    Klage der Stadt Iserlohn gegen die Erweiterung des Kalksteinbruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 10 D 40/15

    Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung im Verfahren

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 20 A 3779/06

    Planfeststellung betreffend eine dauerhafte Freilegung des Grundwassers und damit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09

    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für

  • BVerwG, 24.05.2011 - 4 BN 45.10

    Umweltprüfung bei Raumordnungsplänen; zur Einrichtung von Lärmschutzbereichen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 20 B 710/16

    Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 B 56.13

    Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen

  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet,

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2023 - 1 MR 9/20

    Bebauungsplan Nr. 35 Heisch in Westerrönfeld vorerst vollziehbar

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 248/10

    Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienuzung in einem regionalen

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20

    Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - 11 A 2921/11

    Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum Abbau von Quarz und

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

  • VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16

    Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09

    Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende

  • VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13

    Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung eines

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 5 K 825/08

    Voraussetzungen für die Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheides für

  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 4 M 139/12

    Ausweisung eines Eignungsgebietes Windenergie im Regionalen

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2807/11

    Klageänderung, Baugebot, Beseitigungsverfügung, Abstandfläche, Giebel,

  • VG Düsseldorf, 19.01.2015 - 17 K 1912/08

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur oberirdischen Gewinnung und Aufbereitung

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