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   BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97   

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https://dejure.org/1997,3500
BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97 (https://dejure.org/1997,3500)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 7 B 198.97 (https://dejure.org/1997,3500)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 7 B 198.97 (https://dejure.org/1997,3500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher Erwerb - Stichtagsregelung - Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989 - Rechtliche Unmöglichkeit des Gebäudekaufs bei Privatgrundstücken - Verfahrensfehler - Unsubstantiierter Vortrag ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97
    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG ist dann nicht anwendbar, wenn der angestrebte Erwerb im Zeitpunkt des Stichtages rechtlich nicht zulässig war (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34).

    Diese Frage hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34) bejaht; denn es war die erklärte Absicht des Gesetzgebers, ausschließlich denjenigen zu schützen, der sich (in der Regel als Mieter) bereits vor dem 19. Oktober 1989 ernsthaft um einen rechtlich zulässigen Erwerb des Eigentums an einem volkseigenen Gebäude bemüht hatte (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 44).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97
    Diese Frage hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34) bejaht; denn es war die erklärte Absicht des Gesetzgebers, ausschließlich denjenigen zu schützen, der sich (in der Regel als Mieter) bereits vor dem 19. Oktober 1989 ernsthaft um einen rechtlich zulässigen Erwerb des Eigentums an einem volkseigenen Gebäude bemüht hatte (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 44).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in derartigen Fällen den für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkt vom Abschluß des Erwerbsgeschäfts auf den Stichtag vorverlagert (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 -, VIZ 1997, 589).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 410/00

    Berechtigung zum Kauf eines Grundstücks aufgrund eines vor dem 19.10.1989

    Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn vor dem 19. Oktober 1989 ein Kaufantrag gestellt oder der Abschluß eines Vertrages angebahnt wurde, der nach dem Recht der DDR ohne weitere Maßnahmen der Behörden nicht geschlossen werden konnte oder bei ordnungsgemäßem Verhalten der Behörden nicht geschlossen werden durfte (Eickmann/Wittmer, SachenRBerG [Stand: April 2001], § 121 Rdn. 44; BVerwGE 110, 28, 31; BVerwG, ZOV 1996, 433, 434; BVerwG, VIZ 1997, 589; 1998, 450, 451; 1998, 457 jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 2 a VermG).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Während es in den Fallgruppen des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a und b VermG um die Sicherung von Investitionen des Erwerbers geht, dient die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG dem Schutz desjenigen Erwerbers, der sein Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatte, zu dem sich der Alteigentümer noch keine konkrete Hoffnung auf Wiederherstellung seiner früheren Rechtsposition machen konnte, dessen Erwerbsanliegen aber aus Gründen, auf die er keinen Einfluß hatte, nicht rechtzeitig, d.h. vor dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989, entsprochen wurde (stRspr seit dem Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG den für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkt vom Abschluß des Veräußerungsvertrages auf den Stichtag vorverlagert (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 -, VIZ 1997, 589).
  • BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98

    Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der

    Die Vorverlagerung des für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkts vom Abschluß des Veräußerungsvertrages auf den Stichtag hat gerade darin ihren Sinn (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1997 BVerwG 7 B 198.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 42; Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).
  • VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95

    Eigentumserwerb nach dem 18. Oktober 1989; Rückausnahme und Redlichkeit;

    Die Annahme des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 Alt. 2 VermG scheitert auch nicht an der fehlenden rechtlichen Zulässigkeit des angestrebten Erwerbs im Zeitpunkt des Stichtags (vgl. Beschluß v. 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 - VIZ 1997, 589 f.), denn das auf dem seit 1971 volkseigenen Streitgrundstück stehende Eigenheim war nach den Rechtsvorschriften der DDR unter Begründung eines dinglichen Nutzungsrechts am Grund und Boden ohne weiteres erwerbsfähig.
  • BVerwG, 09.10.1997 - 7 B 324.97

    Vermögensrechtliche Rückgabe eines Grundstücks bei Unmöglichkeit der Rückgabe -

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG dann nicht anwendbar ist, wenn der angestrebte Erwerb bis zum Stichtag bereits aus Rechtsgründen ausschied (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 - sowie Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 -, bisher nicht veröffentlicht).
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