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   BVerwG, 06.11.1987 - 7 B 198.87 (Lüneburg)   

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BVerwG, 06.11.1987 - 7 B 198.87 (Lüneburg) (https://dejure.org/1987,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1987 - 7 B 198.87 (Lüneburg) (https://dejure.org/1987,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1987 - 7 B 198.87 (Lüneburg) (https://dejure.org/1987,1787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beurteilung des Prüferverhaltens bei signifikant hoher Mißerfolgsquote

  • Wolters Kluwer

    Justizausbildung - Prüfungskommission - Vorsitzender - Mißerfolgsquote - Fehlerhaftes Prüferverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1750 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 439
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.09.1967 - VII 89/65

    Gerichtliche Überprüfung und Beurteilung der Anforderungen in der schriftlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1987 - 7 B 198.87
    So verhielt es sich übrigens auch in dem vom Berufungsgericht angeführten, vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (Urteil vom 26. September 1967 - VII 89.65 - BStBl. 1967 III S. 712), in dem der Kläger ausdrücklich erhebliche Mängel der Prüfung gerügt hatte.
  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Zwar begründet die Tatsache, daß bei einer Prüfungsaufgabe die Mißerfolgsquote der betroffenen Prüflinge signifikant höher liegt als bei anderen Prüfungsaufgaben oder im Vergleich mit anderen Prüflingen, für sich allein noch kein hinreichend aussagekräftiges Indiz dafür, daß die Prüfungsaufgabe ungeeignet war, das Fachwissen und die fachliche Qualifikation der betroffenen Prüflinge zutreffend abzufragen und zu messen, oder für sonstige mögliche Fehler der Prüfer (vgl. dazu Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 7 B 198.87 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 245).
  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Im übrigen ist, wie ebenfalls bereits ausgeführt, kein Prüfer und erst recht kein Prüfungsamt von Rechts wegen gehalten, sich an den Anforderungen bestimmter anderer Prüfer oder einem statistisch ermittelten "Durchschnitt" statt an seinem fachlich fundierten Urteil über die Anforderungen des Berufes des Steuerberaters zu orientieren (vgl. BVerwG-Entscheidungen vom 6. November 1987 7 B 198.87, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 245; vom 21. Oktober 1993 6 C 12.92, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, und vom 10. Oktober 1994 6 B 73.94, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 338).
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

    Die Anforderungen sind insofern ausschließlich an dem fachlich fundierten Urteil der Prüfer über diese Anforderungen des Berufes des Steuerberaters zu orientieren (vgl. BVerwG-Entscheidungen vom 6. November 1987 7 B 198.87, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 245; vom 21. Oktober 1993 6 C 12.92, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, und vom 10. Oktober 1994 6 B 73.94, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 338).
  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

    Eine Verpflichtung mehrerer Prüfungsausschüsse eines Landes, ihre Bewertungsmaßstäbe vor Abschluss des Überdenkungsverfahrens untereinander "abzustimmen" oder sogar zu vereinheitlichen, besteht dabei, anders als das FG offenbar meint, nicht; kein Prüfer ist von Rechts wegen gehalten, sich an den Anforderungen bestimmter anderer Prüfer oder einem statistisch ermittelten "Durchschnitt" statt an seinem fachlich fundierten Urteil über die Anforderungen des Berufes des Steuerberaters zu orientieren (vgl. BVerwG-Entscheidungen vom 6. November 1987 7 B 198.87, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 245; in Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, und vom 10. Oktober 1994 6 B 73.94, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 sowie das Senatsurteil in BFHE 188, 502, BStBl II 1999, 573).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19

    Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein

    Allerdings ist kein Prüfer von Rechts wegen gehalten, sich an irgendeinem statistisch ermittelten "Durchschnitt" zu orientieren (BVerwG, Beschluss vom 06.11.1987 - 7 B 198.87 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 245, S. 29 f.; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 103).
  • BFH, 05.05.1999 - VII B 343/98

    Bewertung von Prüfungsleistungen

    Sie stimmt auch mit der Rechtsprechung des BVerwG überein, das unter Hinweis u.a. auf die unterschiedliche Persönlichkeit der einzelnen Prüfer, deren "Gleichschaltung" nicht möglich und rechtlich auch nicht geboten sei, in unterschiedlichen Mißerfolgsquoten kein Indiz für Prüfungsfehler sieht (BVerwG-Beschluß vom 6. November 1987 7 B 198.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Prüfungswesen Nr. 245) und davon, soweit ersichtlich, auch in seiner neueren Rechtsprechung nicht abgerückt ist; es hat vielmehr in den Entscheidungen vom 21. Oktober 1993 6 C 12.92 (Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) und vom 10. Oktober 1994 6 B 73.94 (Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 338) betont, unbeschadet der Rechtsprechung des BVerfG in BVerfGE 84, 34 sei daran festzuhalten, daß komplexe prüfungsspezifische Bewertungen --z.B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Prüfungsleistung-- im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens von den Prüfern getroffen werden müßten und daß diesen nach wie vor ein entsprechender Bewertungsspielraum zuzubilligen ist; insofern könnten die Gerichte nur in der bisher üblichen Weise darüber befinden, ob die Grenzen dieses Bewertungsspielraums verletzt worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 9 S 3071/88

    Prüfungsrecht: Bildung eines Bewertungsrasters; Korrektur durch Nichtmitglied

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.11.1987, ... NVwZ 1988, 439 = Buchholz 421.0 Nr. 245 dargelegt, daß wegen des innerhalb seiner Grenzen gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraums der Prüfer der Umstand, daß die Mißerfolgsquoten bei einer Prüfungskommission signifikant höher sind als bei anderen, für sich allein kein Indiz für ein fehlerhaftes Prüferverhalten begründet.
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 22/99

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung

    Die Anforderungen sind insofern ausschließlich an dem fachlich fundierten Urteil der Prüfer über diese Anforderungen des Berufes des Steuerberaters zu orientieren (vgl. BVerwG-Entscheidungen vom 6. November 1987 7 B 198.87, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 245; vom 21. Oktober 1993 6 C 12.92, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, und vom 10. Oktober 1994 6 B 73.94, Buchholz, a.a.O., 421.0 Prüfungswesen Nr. 338).
  • OVG Saarland, 30.06.2003 - 3 Q 70/02

    Prüfungsrecht, Prüfung, Juristische, Aufgabenstellung, Eindeutigkeit,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Mißerfolgsquote in Prüfungen BVerwG, Beschluß vom 06.11.1987 - 7 B 198/87 - und Urteil vom 09.08.1996 - 6 C 3/95 - hat die Mißerfolgsquote in einem Prüfungsteil keine unmittelbar entscheidungserhebliche Bedeutung.
  • BVerwG, 24.03.1997 - 6 B 104.96

    Überprüfung der von einem Prüfling aufgestellten Behauptung über eine auf eine

    Von dem als Divergenzentscheidung benannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1987 - BVerwG 7 B 198.87 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 245 weicht das Berufungsurteil nicht ab.
  • BVerwG, 17.01.1994 - 6 B 59.93

    Nichtbestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer - Vorliegen eines fehlerhaften

  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 2 K 1000/09
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 S 176/99
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