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   BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00   

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https://dejure.org/2000,4024
BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00 (https://dejure.org/2000,4024)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2000 - 7 B 2.00 (https://dejure.org/2000,4024)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2000 - 7 B 2.00 (https://dejure.org/2000,4024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft; Mehrheitsbeteiligung, ausländische; Enteignungsverbot; Schutzversprechen; SMAD-Befehl 247

  • Wolters Kluwer

    Besatzungshoheitliche Enteignung - Versicherungsgesellschaft - Mehrheitsbeteiligung - Enteignungsverbot - Schutzversprechen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung von Vermögenswerten einer inländischen Versicherungsgesellschaft mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a
    Offene Vermögensfragen - Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft; Mehrheitsbeteiligung, ausländische; Enteignungsverbot; Schutzversprechen; SMAD-Befehl 247

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG
    Vermögensrecht/Rückübertragung/Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage/Versicherungsgesellschaft mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 besteht nicht.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (vgl. BVerwGE 101, 282 ; Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).

    Eine besondere Fallgestaltung nach Art des Sachverhalts, der der Divergenzentscheidung zugrunde lag (BVerwGE 101, 282 ), ist entgegen der Behauptung der Beschwerde nicht gegeben.

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00
    Ein solches Verbot der entschädigungslosen Enteignung bestand, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, für Vermögenswerte, die im Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen standen (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (vgl. BVerwGE 101, 282 ; Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00
    Demgegenüber läßt sich den einschlägigen Verlautbarungen der Besatzungsmacht, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ausgeführt hat, für Fälle der Enteignung von Vermögenswerten deutscher juristischer Personen, an denen ausländische Personen beteiligt waren, kein klares Enteignungsverbot entnehmen.
  • VG Leipzig, 08.10.1999 - 1 K 1175/96
    Auszug aus BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00
    BVerwG 7 B 2.00 VG 1 K 1175/96.
  • BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16

    Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat, bestand für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen (Urteile vom 30. Juni 1994 - 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 und vom 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Beschlüsse vom 20. April 2000 - 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12 S. 46 m.w.N. und vom 24. Juni 2005 - 7 B 6.05 - ZOV 2006, 277 = juris Rn. 5).

    Anders verhielt es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Ein generelles Verbot der entschädigungslosen Enteignung des Vermögenswertes im Zuge der Bodenreform - das etwa für die Entziehung von Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen anzunehmen ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - juris; Urt. v. 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - juris Rn. 8) - ist vorliegend nicht ersichtlich; gegen ein konkretes Enteignungsverbot der Besatzungsmacht hat die Enteignung durch deutsche Stellen bis zum 11. Juni 1946 ebenfalls nicht verstoßen; die von sowjetischen Stellen veranlasste Überprüfung der Bodenreformenteignung ab Februar 1947 erfolgte lange nach der Vermögensentziehung.
  • BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05

    Verfahrensdauer, lange -.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • BVerwG, 13.04.2016 - 8 C 10.15

    Besatzungshoheitlich; Enteignung; faktisch; Liste A; Liste B; bewusste

    b) Mit Bundesrecht vereinbar ist weiterhin die Ansicht des Verwaltungsgerichts, es habe kein generelles Verbot der Enteignung von mittelbarem ausländischen Eigentum gegeben; insbesondere sei ein solches weder aus Befehl Nr. 104 der SMAD noch aus den Dratwinschen Instruktionen vom 17. November 1947 gefolgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000 - 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12 S. 46).
  • BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05

    Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht in Bezug auf Unternehmen mit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen bestand (Urteil vom 30. Juni 1994 BVerwG 7 C 58.93 BVerwGE 96, 183 ; Beschluss vom 20. April 2000 BVerwG 7 B 2.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

    Den Beschlüssen vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12) und vom 24. Juni 2005 - BVerwG 7 B 6.05 - (ZOV 2006, 277) entnimmt sie zwar zutreffend, dass für mittelbares ausländisches Vermögen kein generelles besatzungsrechtliches Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen galt, und dass deshalb der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang nur bei Vorliegen eines konkreten Enteignungsverbots unterbrochen war.
  • VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07

    Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a; Enteignung von Unternehmen mit

    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (Beschluss vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 12; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 ; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluss wegen Enteignungen von

    Im Beschluss vom 20. April 2000 (- 7 B 2.00 -, zitiert nach juris) wird hierzu zusammenfassend ausgeführt:.
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