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BVerwG, 14.12.1993 - 7 B 205.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Restitution kommunalen Vermögens - Anforderungen an die Ermittlung des Umfangs des Restitutionsanspruchs - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 19.08.1993 - 2 A 212/92
- BVerwG, 14.12.1993 - 7 B 205.93
Papierfundstellen
- NJ 1994, 233
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92
Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben
Auszug aus BVerwG, 14.12.1993 - 7 B 205.93
Dem Begriff des Finanzvermögens kommt demgemäß in diesem Zusammenhang eine Auffangfunktion zu, die eine lückenlose Zuordnung des öffentlichen Vermögens sicherstellt (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 -). - Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
Auszug aus BVerwG, 14.12.1993 - 7 B 205.93
Der so verstandene Vorrang des Restitutionsprinzips rechtfertigt sich aus dem Zweck, unentgeltliche Vermögensübertragungen an andere Gebietskörperschaften aus rechtsstaatlichen Gründen rückgängig zu machen (vgl. BT-Drs. 11/7760, S. 365).
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94
Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß
Für den Fall der Zuordnungskonkurrenz ergibt sich aus dem Grundsatz der Spezialität, daß dem Restitutionsprinzip Anwendungsvorrang zukommt, da das Verwaltungsvermögen nach Art. 21 Abs. 1, 2 EV lückenlos verteilt wird und mithin bei einem Vorrang der funktionalen Zuordnung für den Restitutionsanspruch nichts übrig bliebe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 205.93 -, DtZ 1994, 224). - VG Dresden, 02.12.1998 - 2 K 2280/94
Zuordnung eines Grundstücks aus ehem. MfS-Vermögen, auf dem die Caritas eine …
Zudem werde die Auffassung, dass eine funktionale Zuordnung gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 EV nur an einen Träger öffentlicher Verwaltung erfolgen könne, auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.12.1993 - 7 B 205.93 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17.03.1995 - 3 A 472.94 - gestützt.Das BVerwG hat mit Urt. v. 14.12.1993 - 7 B 205/93 - ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Art. 21 und 22 EV ausschließlich Träger öffentlicher Verwaltung betreffen.
- BVerwG, 22.09.1999 - 3 B 85.99
Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler, gerichtlicher - durch …
Im Ansatz zutreffend hat das Verwaltungsgericht allerdings angenommen, daß es vorliegend freilich weder um eine Vermögenszuordnung noch um eine Restitution (vgl. hierzu Beschluß vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 205.93 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 2) zugunsten eines Trägers öffentlicher Verwaltung gehen kann (vgl. § 1 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 VZOG i.V.m. Art. 21, 22 EV). - VG Berlin, 07.12.1994 - 15 A 42.93
Zuordnung eines Grundstücks zu einer Kommune; Anspruch eines Sportvereins auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 20.07.1994 - 15 A 574.93
Gesetzliche Zustellungsfiktion im Zusammenhang mit der Fristwahrung; Zuordnung …
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