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BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.11.1996 - 5 K 1399/94
- BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94
Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
Sollte die strafgerichtliche Vermögenseinziehung früher erfolgt sein, so liegt auf der Hand, daß eine Restitution nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 VermG nicht daran scheitern kann, daß zu einem späteren Zeitpunkt der dem Betroffenen bereits entzogene Vermögenswert noch einmal Gegenstand einer - rechtlich ins Leere gehenden - Enteignung war, während im umgekehrten Fall eine Restitution nach § 1 Abs. 7 VermG ausschiede (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - BVerwGE 99, 268 ). - BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96
Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
Sollte also auf den Betriebsteil in R, nicht schon vorher enteignend zugegriffen worden sein, hätte dessen Enteignung erst mit dem Inkrafttreten der genannten Erstreckungsregelung als bewirkt angesehen werden können (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - VIZ 1997, 220 = ZOV 1997, 125). - BGH, 13.06.1996 - III ZR 246/94
Begriff der Enteignung
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
Seine rechtliche Bedeutung liegt vielmehr darin, daß spätestens dadurch der für den Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erforderliche Zurechnungszusammenhang für schon durchgeführte Enteignungen hergestellt wurde (vgl. BGH, VIZ 1996, 518; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 zu den auf dem sächsischen Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes vom 30. Juni 1946, GVOBl I S. 305, beruhenden Enteignungen). - BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94
Restitution nach NS-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
Die angefochtene Entscheidung weicht nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des beschließenden Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ab. - BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93
Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
Seine rechtliche Bedeutung liegt vielmehr darin, daß spätestens dadurch der für den Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erforderliche Zurechnungszusammenhang für schon durchgeführte Enteignungen hergestellt wurde (vgl. BGH, VIZ 1996, 518; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 zu den auf dem sächsischen Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes vom 30. Juni 1946, GVOBl I S. 305, beruhenden Enteignungen).
- BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer; …
Demgemäß hat der Senat die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) weder zu Lasten eines Geschädigten (vgl. BVerwGE 98, 137 ) noch zu seinen Gunsten (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19; vgl. auch Beschluß vom 4. November 1997 - BVerwG 7 B 206.97 -) für zulässig gehalten.