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   BVerwG, 08.05.1995 - 7 B 223.94   

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https://dejure.org/1995,12659
BVerwG, 08.05.1995 - 7 B 223.94 (https://dejure.org/1995,12659)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1995 - 7 B 223.94 (https://dejure.org/1995,12659)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - 7 B 223.94 (https://dejure.org/1995,12659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit wegen der mangelnden Existenz eines Adressaten oder lediglich Bezeichnungsmangel - Weite Auslegung des Begriffs "Ausführen" - Richten eines Verwaltungsaktes an eine noch nicht gegründete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73

    Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1995 - 7 B 223.94
    Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, daß ein Verwaltungsakt, der auf einen unmöglichen Erfolg gerichtet ist, keine Rechtsgeltung beanspruchen kann (vgl. Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 15.73 - NJW 1977, 1603).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 15.73 - (a.a.O.) ab.

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1995 - 7 B 223.94
    Eine solche Gesellschaft entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 91, 148 [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83]) immer dann, wenn sich die Gesellschafter der GmbH schon vor deren Gründung zu einer Personenvereinigung zusammenschließen, die im Vorgriff auf die Geschäftstätigkeit der zu gründenden GmbH am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 39/08

    Nachbarrechte gegen Biogasanlage im Außenbereich; Brandschutz durch

    Ein Verwaltungsakt an eine noch nicht gegründete GmbH wäre nichtig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995, 7 B 223.94, Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 12; bei Juris Tz. 2).

    Zwar wäre ein Verwaltungsakt an eine noch nicht gegründete GmbH nichtig (§ 113 Abs. 2 Nr. 4 LVwG; vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995, 7 B 223.94, Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 12; bei Juris Tz. 2), doch richtete sich die angefochtene Genehmigung vom 24. November 2006 an die Kommanditgesellschaft, nicht an die (Komplementär-)GmbH.

    Die weitere Frage, ob ein Verwaltungsakt, der zu Gunsten oder zu Lasten einer noch nicht gegründeten Gesellschaft erlassen wird, dahin ausgelegt werden kann, dass er die künftig entstehende Gesellschaft berechtigt oder verpflichtet (vom BVerwG im Beschl. vom 08.05.1995, a.a.O., offen gelassen), bedarf angesichts der hier - jedenfalls - erfolgten Gründung der Kommanditgesellschaft keiner Klärung.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

    Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, dass ein Verwaltungsakt, der auf einen unmöglichen Erfolg gerichtet ist, keine Rechtsgeltung beanspruchen kann (BVerwG, Beschluss vom 8.5.1995 - 7 B 223.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 12 = juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 CS 20.772

    Vollstreckung einer wasserrechtlichen Anordnung zur Prüfung von Öltanks

    Es liegt kein Fall der Nichtigkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausführung nach Art. 44 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG vor, weil der Verwaltungsakt auf einen unmöglichen Erfolg gerichtet wäre (vgl. BVerwG, B.v. 8.5.1995 - 7 B 223/94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 12 = juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Klägers und des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1995 - BVerwG 7 B 223.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 12) angenommen, daß die Reprivatisierung nach dem Unternehmensgesetz zu ihrer Wirksamkeit einer behördlichen Reprivatisierungsentscheidung bedurfte, die vom Rat des Bezirks zu treffen war.
  • VG Köln, 19.01.2023 - 8 K 4679/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 B 223.94 -, juris, Rn. 2.
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