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   BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4522
BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95 (https://dejure.org/1995,4522)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 7 B 225.95 (https://dejure.org/1995,4522)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 7 B 225.95 (https://dejure.org/1995,4522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begehren der Feststellung der Kläger, Berechtigte hinsichtlich von Gesellschaftsanteilen auf Grundlage des Vermögensgesetzes (VermG) zu sein - Zulassung der Revision hinsichtlich des Fallens eines Restitutionsanspruchs in den Nachlass des ursprünglich Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 1 S. 1
    Offene Vermögensfragen: Begriff der Rechtsnachfolgerschaft nach Erbausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn - wie in den Fällen des § 1 Abs. 2 VermG - in der Erbausschlagung selbst die schädigende Maßnahme zu sehen ist; in diesen Fällen sind diejenigen, die ohne die Erbausschlagung Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswertes geworden wären, Berechtigte i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 ; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 7 B 225.95
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn - wie in den Fällen des § 1 Abs. 2 VermG - in der Erbausschlagung selbst die schädigende Maßnahme zu sehen ist; in diesen Fällen sind diejenigen, die ohne die Erbausschlagung Rechtsinhaber des betreffenden Vermögenswertes geworden wären, Berechtigte i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 -, BVerwGE 95, 106 ; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 43.95

    Offene Vermögensfragen - Rechtsnachfolge bei Entzug eines Bodenreformgrundstücks;

    War der Geschädigte am 29. September 1990 bereits verstorben, so läßt das Vermögensgesetz den Anspruch auf Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in der Person seines Erben entstehen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1995- - IV ZB 5/95 - JR 1996, 280 [281]).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Da bei derartigen Erbfällen das gleiche auch für den Restitutionsanspruch gilt, entsteht dieser unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten (Beschluß vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13 S. 5 , Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 43.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 23 S. 30 = VIZ 1996, 710).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 33.95

    Restitution eines landwirtschaftlichen Grundstücks - Enteignung von Grundstücken

    War der Geschädigte am 29. September 1990 bereits verstorben, so läßt das Vermögensgesetz den Anspruch auf Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts grundsätzlich statt in der Person des Geschädigten in der Person seines Erben entstehen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1995 - IV ZB 5/95 - JR 1996, 280 [281]).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 175.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits entschieden, dass selbstverständlicherweise bei Todesfällen vor In-Kraft-Treten des VermG die erst später entstandenen Restitutionsansprüche nicht in den Nachlass des Geschädigten sein konnten, sondern dass derartige Ansprüche erst mit dem In-Kraft-Treten des VermG in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten entstanden sind, woraus die Kläger aber nichts für sich herleiten können, da sie - wie hier - nicht Rechtsnachfolger des seinerzeit geschädigten Rechtsinhabers geworden sind (vgl. Beschluss vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 13).
  • VG Potsdam, 12.03.2008 - 6 K 2653/04

    Aufbaugesetz-Enteignung als unlautere Machenschaft; Restitutionsausschluss des

    Das ergibt sich schon aus dem Regelungszusammenhang von § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 VermG, der das Entstehen eines "Anspruchs auf Rückübertragung" voraussetzt; derartige Ansprüche sind erst mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes entstanden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Mai 2006 - 8 C 2.05 -, juris, Rdnr. 21; Beschluss vom 14. November 1995 - 7 B 225/95 -, juris, Rdnr. 3).
  • BVerwG, 18.08.1998 - 7 B 259.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Abgesehen davon, daß die Beschwerde die Vorschrift des § 1 Abs. 5 VermG in einen nicht nachvollziehbaren rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang stellt, ist ihr Vorbringen unvereinbar mit der im angefochtenen Urteil enthaltenen tatsächlichen Feststellung, daß die in Rede stehenden Grundstücksanteile "zum Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft bereits in Volkseigentum überführt und nicht Bestandteil des Nachlasses" waren (S. 10 UA; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. November 1995 - BVerwG 7 B 225.95 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 13).
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