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   BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85   

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https://dejure.org/1986,609
BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85 (https://dejure.org/1986,609)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1986 - 7 B 234.85 (https://dejure.org/1986,609)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1986 - 7 B 234.85 (https://dejure.org/1986,609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 143
  • NVwZ 1987, 132 (Ls.)
  • NStZ 1987, 274
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79

    Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85
    Danach kann auch ein einmaliger leichterer Verkehrsverstoß eine derartige Auflage rechtfertigen, wenn sich der Verstoß verkehrsgefährdend auswirken kann; dies ist, wie der Senat weiterhin ausgesprochen hat, beim überfahren einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel regelmäßig der Fall (Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 56.69 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 5 = VerkMitt. 1971, 35; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 -).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85
    Für einen solchen Fall, in dem es zudem - wie hier um die Aufklärung einer schnell verjährenden Ordnungswidrigkeit geht, hat der Senat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (in Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12) ausgesprochen, daß die Polizei von weiteren Ermittlungen absehen kann, weil sie nur "angemessene" Ermittlungen zu treffen braucht und es ihr nicht zuzumuten ist, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Nachforschungen zu betreiben.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 56.69

    Verkehrszuwiderhandlung - Wechsellichtzeichen - Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85
    Danach kann auch ein einmaliger leichterer Verkehrsverstoß eine derartige Auflage rechtfertigen, wenn sich der Verstoß verkehrsgefährdend auswirken kann; dies ist, wie der Senat weiterhin ausgesprochen hat, beim überfahren einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel regelmäßig der Fall (Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 56.69 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 5 = VerkMitt. 1971, 35; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 -).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Die Führung eines Fahrtenbuches kann schon nach einer erstmals festgestellten Verkehrsverfehlung auferlegt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986, 7 B 234.85, NJW 1987, 143, juris Rn. 3; Urt. v. 17.12.1982, 7 C 3.80, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12, juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2013, 4 Bs 122/13, n.v.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Sie soll vielmehr auf die dem Fahrzeughalter mögliche und zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs hinwirken, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, und den Fahrzeughalter zur Erfüllung seiner Aufsichtspflichten anhalten, wenn er geltend macht, den Fahrzeugführer nicht zu kennen (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 7 B 90.89 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15 und Nr. 20, jeweils m.w.N.; zuletzt Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
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