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   BVerwG, 05.02.1998 - 7 B 24.98   

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BVerwG, 05.02.1998 - 7 B 24.98 (https://dejure.org/1998,35433)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 7 B 24.98 (https://dejure.org/1998,35433)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 7 B 24.98 (https://dejure.org/1998,35433)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 19.08.2014 - 7 BN 1.14

    Anforderungen an die Darlegung der Gehörsrüge und des Verstoßes gegen die

    Vor diesem Hintergrund ist unbeachtlich, dass der Antragsteller über dessen Vorlage nach dessen Eingang bei Gericht verfahrensfehlerhaft nicht in Kenntnis gesetzt worden ist (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 5.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 60 S. 112; Beschluss vom 5. Februar 1998 - BVerwG 7 B 24.98 - juris Rn. 2); denn der Schriftsatz des Ministeriums vom 27. März 2013 enthält - anders als der Schriftsatz des Landratsamts vom 11. April 2013 und entgegen einer verbreiteten, angesichts des § 100 Abs. 1 VwGO naheliegenden Übung - keinen Hinweis auf als Anlage beigefügte Verwaltungsvorgänge, und auch im gerichtlichen Übersendungsschreiben (§ 86 Abs. 4 Satz 3 VwGO) war die Vorlage dieser Akten - soweit ersichtlich - nicht vermerkt worden.
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Da eine Tatbestandsberichtigung innerhalb der Frist des § 139 SGG nicht beantragt wurde, ist der erkennende Senat an die dahingehende Feststellung des LSG gebunden und hat davon auszugehen, dass der wesentliche Inhalt dieser Akten einschließlich der in ihnen enthaltenen Wohnungsanzeigen tatsächlich Verhandlungsgegenstand war (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 7.11.1973 - 6 C 5.73 - BVerwGE 44, 152; BVerwG vom 10.11.1992 - 3 B 52.92; BVerwG vom 5.2.1998 - 7 B 24.98) .
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800

    Entlassung von der Schule

    Das Verwaltungsgericht war nicht verpflichtet, der Antragstellerseite die Behördenakten unaufgefordert zu übersenden (vgl. dazu BVerwG, B.v. 5.2.1998 - 7 B 24/98 - juris, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05

    Stellungnahmeverlangen nach Konfrontation der Beteiligten mit neuen

    Dass er diese prozessualen Rechte nicht wahrgenommen hat, lässt sich nicht im Rahmen des Zulassungsantrages wettmachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 7 B 24.98 - Juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 2 L 186/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Im Übrigen liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dann nicht vor, wenn es die Partei unterlässt, von den ihr verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG. Beschl. v. 14.11.2006 - 10 B 48.06 -, Juris, RdNr. 5, m. w. Nachw.; Beschl. v. 05.02.1998 - 7 B 24.98 -, Juris).
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