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   BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87   

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https://dejure.org/1988,3482
BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87 (https://dejure.org/1988,3482)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1988 - 7 B 244.87 (https://dejure.org/1988,3482)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 7 B 244.87 (https://dejure.org/1988,3482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Eignung - Verkehrszentralregister - Psychologisches Gutachten - Theoretische Prüfung - Vorwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Eine für die Bieurteilung der Eignungsfrage rechtlich bindende Wirkung kommt ihr nicht zu; ob ein Kraftfahrer die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, beurteilt sich in Würdigung des jeweiligen Einzelfalles allein nach § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 7 B 108.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 70).

    Allerdings kann das sog. Mehrfachtäter-Punktsystem der §§ 2 und 3 Nr. 2 VwV eine Entscheidungshilfe dafür bieten, wann die Verkehrszuwiderhandlungen nach Zahl, Art und zeitlichem Zusammenhang so gewichtig sind, daß die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen ist oder jedenfalls aufklärungsbedürftige Eignungszweifel bestehen (vgl. BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81] und Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - VkBl. 1987, 808).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Die Behörde hat sich also, ebenso wie das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, von der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (seit BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]) leiten lassen, nach der die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung nach § 15 b StVZO zu unterziehen, den Schluß auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuläßt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Eine für die Bieurteilung der Eignungsfrage rechtlich bindende Wirkung kommt ihr nicht zu; ob ein Kraftfahrer die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, beurteilt sich in Würdigung des jeweiligen Einzelfalles allein nach § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 7 B 108.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 70).
  • BVerwG, 27.09.1983 - 7 B 108.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Eine für die Bieurteilung der Eignungsfrage rechtlich bindende Wirkung kommt ihr nicht zu; ob ein Kraftfahrer die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, beurteilt sich in Würdigung des jeweiligen Einzelfalles allein nach § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO (vgl. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; Beschluß vom 27. September 1983 - BVerwG 7 B 108.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 70).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87
    Allerdings kann das sog. Mehrfachtäter-Punktsystem der §§ 2 und 3 Nr. 2 VwV eine Entscheidungshilfe dafür bieten, wann die Verkehrszuwiderhandlungen nach Zahl, Art und zeitlichem Zusammenhang so gewichtig sind, daß die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen ist oder jedenfalls aufklärungsbedürftige Eignungszweifel bestehen (vgl. BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81] und Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - VkBl. 1987, 808).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Deshalb darf sie auch eine abgeurteilte Straftat, die für sich allein dem Strafrichter nicht ausgereicht hat, die Ungeeignetheit festzustellen, zur Unterstützung außerhalb des abgeurteilten Sachverhalts liegender Entziehungsgründe mit heranziehen (vgl. BVerwG NZV 1988, 37; 1989, 125 f.; 1996, 292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rdn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Deshalb darf sie auch eine abgeurteilte Straftat, die für sich allein dem Strafrichter nicht ausgereicht hat, die Ungeeignetheit festzustellen, zur Unterstützung außerhalb des abgeurteilten Sachverhalts liegender Entziehungsgründe mit heranziehen (vgl. BVerwG NZV 1988, 37; 1989, 125 f.; 1996, 292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rdn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93

    Eintragungen im Verkehrszentralregister sind keine Verwaltungsakte

    Übrigens kommt selbst der richtigen Punktewertung keine rechtlich bindende Wirkung für die Eignungsfrage zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1988 - BVerwG 7 B 244.87 - ; Pätow, NJW 1990, 1441 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1998 - 19 B 1713/98

    Zulässigkeit einer Fahrerlaubnisentziehungsverfügung bei Unverwertbarkeit eines

    Die Voraussetzungen für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach dem "Mehrfachtäter-Punktsystem" der §§ 2 und 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b StVZO vom 3. Januar 1974 (Verkehrsblatt VkBl S. 38), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. Juni 1998, (VkBl 1998, 610) VwV , die eine Entscheidungshilfe für das Vorliegen aufklärungsbedürftiger Eignungszweifel bieten, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1988 7 B 244.87 , Buchholz 402.10, § 4 StVG Nr. 79 = NZV 1988, 37 = VRS 76, 50 und Beschluß vom 13. Juni 1989 7 B 85.89 , NZV 1989, 487; OVG NW, Urteil vom 19. Januar 1996 - 19 A 5858/95 -, liegen nicht vor.
  • VGH Hessen, 07.07.1988 - 2 TH 1187/88

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

    Für die Beurteilung der Frage, wann Verkehrszuwiderhandlungen nach Zahl, Art und zeitlichem Zusammenhang so gewichtig sind, daß die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen ist oder jedenfalls aufklärungsbedürftige Eignungszweifel bestehen, bietet das Mehrfachtäter-Punktsystem der §§ 2 und 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO - VwV - eine wichtige Entscheidungshilfe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987, VkBl. 87, 808, und Beschluß vom 19. Januar 1988 - 7 B 244.87 -).
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