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   BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09   

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BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09 (https://dejure.org/2009,5308)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2009 - 7 B 25.09 (https://dejure.org/2009,5308)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 (https://dejure.org/2009,5308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2, §§ 54, 138 Nr. 1 und 2; DSchG NRW § 31
    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche Zumutbarkeit; Übernahmeanspruch; Darlegungs- und Beweislast; ehrenamtliche Richter; Ruhestandsbeamte; gesetzlicher Ausschlussgrund; Klagebefugnis; Verfahrensfehler.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast des Eigentümers eines Denkmals bzgl. des Vorliegens eines Übernahmeanspruchs wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit; Vereinbarkeit der Aufbürdung der Darlegungslast und Beweislast mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie; ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 54; ; VwGO § 138 Nr. 1; ; VwGO § 138 Nr. 2; ; DSchG NRW § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast und Beweislast des Eigentümers eines Denkmals bzgl. des Vorliegens eines Übernahmeanspruchs wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit; Vereinbarkeit der Aufbürdung der Darlegungslast und Beweislast mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 256
  • DVBl 2010, 128
  • DÖV 2010, 280
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.02.2002 - 4 B 4.02

    Versagung einer Genehmigung zum Abbruch eines geschützten Kulturdenkmals

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09
    Wo die Grenze der Zumutbarkeit im Einzelnen verläuft und in welchem Umfang Eigentümer durch die Versagung einer Abbruchgenehmigung in unzumutbarer und daher ausgleichspflichtiger Weise betroffen werden, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Sachverhalts ab und ist einer verallgemeinerungsfähigen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (Beschluss vom 7. Februar 2002 - BVerwG 4 B 4.02 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 11).

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Verständnis von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2002 - BVerwG 4 B 4.02 - (Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 11) ab.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) entschieden, dass die Versagung einer Genehmigung zur Beseitigung eines geschützten Baudenkmals mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unverhältnismäßig ist, wenn für das Baudenkmal keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit mehr besteht, also eine Verwendung, auf die der Eigentümer in zumutbarer Weise verwiesen werden könnte, sich nicht verwirklichen lässt.
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Kein Verfahrensmangel liegt vor, wenn bei der Anwendung des Prozessrechts Vorfragen zur materiellen Rechtslage fehlerhaft bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 30).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 24.16

    Abfallverbrennungsanlage Rostock: Oberverwaltungsgericht muss erneut entscheiden

    Das Vorbringen, das Oberverwaltungsgericht habe die Nachbareigenschaft des Klägers im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImschG zu Unrecht angenommen, führt nicht auf einen Verfahrensmangel, sondern betrifft eine materiell-rechtliche Vorfrage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - NVwZ 2010, 256 Rn. 30).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

    Die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer Abbruchgenehmigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht mehr zumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 02.03.1999, a.a.O. Rn. 85; im Anschluss hieran BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 - juris Rn. 7; Beschl. v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 - juris Rn. 15).

    Zudem ist es gerade wegen der Privatnützigkeit des Eigentums Sache des Eigentümers, ein Nutzungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf seine Realisierbarkeit zu prüfen, und sich nicht ein solches Konzept von der Denkmalbehörde vorgeben zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 17.11.2009, a.a.O. Rn. 12; vgl. zum Ganzen BayVGH, Urt. v. 12.08.2015 - 1 B 12.79 - juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Es ist zwar zulässig, wenn dem Eigentümer die Darlegungs- und (materielle) Beweislast dafür aufgebürdet wird, dass die Voraussetzungen für die beantragte denkmalrechtliche Eingriffsgenehmigung wegen wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung vorliegen, es also zu seinen Lasten geht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen dafür unerweislich bleiben; es bleibt aber Aufgabe der Tatsachengerichte, die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit im Einzelfall zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 -, NVwZ 2010, 256).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 1 B 12.79

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Baudenkmals

    Denn regelmäßig ist nur der Eigentümer in der Lage, ein geeignetes Nutzungs- und Sanierungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf die Informationen zuzugreifen, die eine Bewertung der Sanierungsmaßnahmen in denkmalpflegerischer und wirtschaftlicher Hinsicht ermöglichen (vgl. BVerwG, B.v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 - NVwZ 2010, 256).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer Abbruchgenehmigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht mehr zumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = juris Rn. 85; im Anschluss hieran BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, BauR 2016, 1889 = juris Rn. 7; Beschl. v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 -, NVwZ 2010, 256 = juris Rn. 15).

    Zudem ist es gerade wegen der Privatnützigkeit des Eigentums Sache des Eigentümers, ein Nutzungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf seine Realisierbarkeit zu prüfen, und sich ein solches Konzept von der Denkmalbehörde gerade nicht vorgeben zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 -, NVwZ 2010, 256 = juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen Bayerischer VGH, Urt. v. 12.08.2015 - 1 B 12.79 -, NVwZ-RR 2016, 88 = juris Rn. 16).

  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14

    Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer;

    Jedoch ist die Grenze zulässiger Auslegung des Landesrechts, die das Revisionsgericht bindet, noch nicht überschritten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 30).
  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer

    Ihre Antwort ergibt sich aus dem irrevisiblen Landesrecht (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1 SächsDSchG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 10).

    Zudem ist es gerade wegen der Privatnützigkeit des Eigentums Sache des Eigentümers, ein Nutzungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf seine Realisierbarkeit zu prüfen, und sich nicht ein solches Konzept von der Denkmalbehörde vorgeben zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12).

  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im

    Kein Verfahrensmangel liegt vor, wenn bei der Anwendung des Prozessrechts Vorfragen zur materiellen Rechtslage fehlerhaft bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 3 S 4115/20

    Wirksamkeit der denkmalrechtlichen Gesamtanlagenschutzsatzung "Historische

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

  • OVG Thüringen, 10.01.2018 - 1 KO 106/15

    Anspruch auf Übernahme eines Denkmals durch das Bundesland

  • BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16

    Anforderung an Berufungsbegründung bei asylrechtlicher Streitigkeit

  • BVerwG, 03.01.2017 - 6 BN 2.16

    Antragsbefugnis; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22

    Gesetzliche Genehmigungspflicht für die Beseitigung eines Kulturdenkmals

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 2.18

    Erhebung der Vergnügungssteuer anhand des Einspielergebnisses der Automaten des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - 2 A 931/11

    Zulässigkeit des Abbruchs eines denkmalgeschützten sog. Hüttenmeisterhauses aus

  • BVerwG, 04.08.2016 - 1 B 69.16

    Gerichtliche Anforderungen an den Inhalt der verwaltungsrechtlichen

  • BVerwG, 03.01.2022 - 7 B 6.21

    Immissionsschutzrechtlicher Feststellungsbescheid für in einer Anlage nutzbare

  • BVerwG, 14.06.2023 - 8 B 42.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen

  • BVerwG, 14.06.2023 - 8 B 44.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen

  • BVerwG, 14.06.2023 - 8 B 43.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen

  • BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16

    Anforderungen an den Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 3.16

    Bewertung des Entscheids eines Gerichts durch Prozessurteil anstatt durch

  • BVerwG, 22.12.2010 - 7 PKH 11.10

    Erteilung einer Genehmigung zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudekomplexes

  • BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 70.16

    Verfahrensfehlerhafte gerichtliche Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2011 - 6 K 1388/09

    Berücksichtigung nachbarschützender Vorschriften bei Erlass eines

  • VG Magdeburg, 24.06.2014 - 4 A 167/12

    Keine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des ehemaligen

  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 3 K 19.01575

    Bauvorbescheid für die Beseitigung eines denkmalgeschützten Gebäudes

  • VG Regensburg, 20.01.2011 - RO 7 K 09.1518

    Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den Abbruch eines

  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3726/19

    Baudenkmal; Darlegungslast; Veräußerungsbemühungen; wirtschaftliche

  • VG Köln, 26.11.2020 - 4 K 4789/19
  • VG Augsburg, 02.12.2015 - Au 4 K 14.1440

    Kostenerstattungspflicht des Denkmaleigentümers für von den Denkmalbehörden

  • VG Freiburg, 19.11.2014 - 2 K 1505/13
  • VG Göttingen, 28.04.2015 - 2 A 826/13

    Balkon; Bruttorauminhalt; geringfügige Beeinträchtigung; Beeinträchtigung;

  • VG Würzburg, 05.09.2023 - W 4 K 21.1521

    Kein Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Abbrucherlaubnis,

  • VG Hamburg, 26.08.2022 - 7 E 3279/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine denkmalschutzrechtliche Sicherungsverfügung

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