Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07   

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BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07 (https://dejure.org/2007,18617)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2007 - 7 B 25.07 (https://dejure.org/2007,18617)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 7 B 25.07 (https://dejure.org/2007,18617)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07
    Zwischen beiden Bundesgerichten bestanden unterschiedliche Rechtsauffassungen zur insolvenzrechtlichen Einstufung ordnungsrechtlicher Pflichten (Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 38.97 BVerwGE 107, 299 einerseits; BGHZ 148, 252, und 150, 305 andererseits).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07
    Dieser Dissens besteht seit dem Urteil des Senats vom 23. September 2004 BVerwG 7 C 22.03 (BVerwGE 122, 75) nicht mehr.
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07
    Zwischen beiden Bundesgerichten bestanden unterschiedliche Rechtsauffassungen zur insolvenzrechtlichen Einstufung ordnungsrechtlicher Pflichten (Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 38.97 BVerwGE 107, 299 einerseits; BGHZ 148, 252, und 150, 305 andererseits).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters nicht in Betracht kommt, soweit die Ordnungspflicht an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG durch den Gemeinschuldner (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 - a.a.O. RdNr. 12 und Beschluss vom 05.06.2007 - BVerwG 7 B 25.07 -, juris RdNr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters nicht in Betracht kommt, soweit die Ordnungspflicht an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG durch den Gemeinschuldner (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 - a.a.O. RdNr. 12 und Beschluss vom 05.06.2007 - BVerwG 7 B 25.07 -, juris RdNr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters nicht in Betracht kommt, soweit die Ordnungspflicht an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG durch den Gemeinschuldner (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 - a.a.O. RdNr. 12 und Beschluss vom 05.06.2007 - BVerwG 7 B 25.07 -, juris RdNr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters nicht in Betracht kommt, soweit die Ordnungspflicht an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG durch den Gemeinschuldner (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 - a.a.O. RdNr. 12 und Beschluss vom 05.06.2007 - BVerwG 7 B 25.07 -, juris RdNr. 3).
  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen

    Soweit sich die Ordnungspflicht nicht aus der Verantwortlichkeit für den aktuellen Zustand von Massegegenständen ergibt, sondern an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Gemeinschuldners anknüpft, hat die Sachherrschaft des Insolvenzverwalters keinen Bezug zu den ordnungsrechtlichen Voraussetzungen der Störereigenschaft, sodass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters und damit eine als Masseverbindlichkeit zu erfüllende Pflicht (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) von vornherein nicht in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 05.06.2007 - 7 B 25/07 - juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385

    Abfallrechtliche Deponienachsorge, Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Soweit sich die Ordnungspflicht nicht aus der Verantwortlichkeit für den aktuellen Zustand von Massegegenständen ergibt, sondern an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Gemeinschuldners anknüpft, hat die Sachherrschaft des Insolvenzverwalters keinen Bezug zu den ordnungsrechtlichen Voraussetzungen der Störereigenschaft, sodass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters und damit eine als Masseverbindlichkeit zu erfüllende Pflicht (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) von vornherein nicht in Betracht kommt (BVerwG, Beschluss vom 5.6.2007 - 7 B 25/07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11

    Eisenbahnrechtliche Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters

    Allein das Ordnungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Störung der öffentlichen Sicherheit vorliegt, wie dieser Störung zu begegnen ist und wer dafür in Anspruch genommen werden kann (so BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 2007 - 7 B 25.07 -, juris).
  • VG Augsburg, 02.10.2018 - Au 8 K 18.633

    Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 23.9.2004 -7 C 22.03 - juris Rn. 12; B.v. 5.6.2007 - 7 B 25.07 - juris Rn. 3) ist unter Anwendung des dafür allein maßgeblichen Ordnungsrechts darüber zu entscheiden, ob den Insolvenzverwalter die Ordnungspflicht für eine Störung trifft, die von einem Massegegenstand ausgeht.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2007 - L 7 B 25/07 AL   

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https://dejure.org/2007,117054
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2007 - L 7 B 25/07 AL (https://dejure.org/2007,117054)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.08.2007 - L 7 B 25/07 AL (https://dejure.org/2007,117054)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. August 2007 - L 7 B 25/07 AL (https://dejure.org/2007,117054)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2007 - L 7 B 25/07
    Dabei verlangt das Gesetz, das individuelle, auf die Person des abgelehnten Richters bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 31.07.1985, Breithaupt 1986, 464; Beschluss vom 01.03.1992, NZS 1993, 231; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 8. Auflage, 2005, § 60 Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 7 B 25/07 AS   

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https://dejure.org/2007,113293
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 7 B 25/07 AS (https://dejure.org/2007,113293)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2007 - L 7 B 25/07 AS (https://dejure.org/2007,113293)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - L 7 B 25/07 AS (https://dejure.org/2007,113293)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.07.1985 - 9a RVs 5/84

    Unparteilichkeit eines Richters - Sprungrevision - Zustimmungserklärung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 7 B 25/07
    Dabei verlangt das Gesetz, dass individuelle, auf die Person des abgelehnten Richters bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die das subjektive Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9 a RVs 5/84 - Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl. 2005, § 60 Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07   

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https://dejure.org/2007,21982
VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07 (https://dejure.org/2007,21982)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.06.2007 - 7 B 25/07 (https://dejure.org/2007,21982)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 7 B 25/07 (https://dejure.org/2007,21982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund einer dualen Ausbildung mit dem Ziel der Erlangung eines akademischen Abschlusses

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07
    Unter Berufsausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 c WPflG ist die Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem geordneten Lernvorgang zu verstehen, die zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1994, 8 C 34.92, juris).
  • VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4611/06

    Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07
    So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf geurteilt, dass eine Ausbildung zum Industriemechaniker im Rahmen einer sogenannten kooperativen Ingenieurausbildung, bei der der Auszubildende entsprechend einer Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag zusätzlich ein Studium an einer Fachhochschule absolviert, unter dem Begriff der Berufsausbildung zu subsumieren ist (siehe VG Düsseldorf, Urt. v. 12.04.2007 - 11 K 4611/06, juris).
  • VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4891/06

    Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07
    Ebenso hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Studienvertrag mit der Europäischen Fachhochschule für den Studiengang Logistikmanagement mit einem berufsorientierenden Studium von 7 Fachsemestern Regelstudienzeit mit dem staatliche anerkannten Abschluss Diplom-Kaufmann als Berufsausbildung anerkannt (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 12.04.2007, 11 K 4891/06, juris).
  • VG Hannover, 24.06.2005 - 6 B 3306/05

    Bachelor-Studiengang, Zurückstellung; Grundwehrdienst, Berufsausbildung; Studium,

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2007 - 7 B 25/07
    Gegenstand der Ausbildung ist nicht die Ausbildung in einem Beruf, sondern der Erwerb eines Abschlusses, der einem ansonsten nur an einer Hochschule zu erreichenden Hochschulabschluss gleichsteht (so VG Hannover, Beschl vom 24.06.2005, 6 B 3306/05, juris).
  • VG Minden, 28.06.2007 - 10 K 776/07
    Der Kläger soll indessen nach dem Ausbildungsvertrag parallel zum Studium (nur) bestimmte praktische Fertigkeiten erwerben, nicht aber die Berechtigung zu einer Berufsausübung - vgl. in diesem Zusammenhang VG Hannover, Beschluss vom 24. Juni 2005 - 6 B 3306/05 - VG Schleswig, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 7 B 25/07 - -.
  • VG Schwerin, 25.09.2009 - 6 B 525/09

    Wehrpflicht; Zurückstellung; dualer Bildungsgang

    Die Kammer hält den Umstand allein, dass die in der veröffentlichten Rechtsprechung berichteten Fälle (s. die genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, weiter den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 11. Juni 2007 - 7 B 25/07 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 2008, Seite 117 f.) solche waren, in denen zwei Abschlüsse parallel oder sukzessive erworben werden sollten, vor diesem Hintergrund nicht für ausschlaggebend.
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