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   BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79   

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BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79 (https://dejure.org/1980,1953)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1980 - 7 B 252.79 (https://dejure.org/1980,1953)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1980 - 7 B 252.79 (https://dejure.org/1980,1953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurabgabe - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 126.75
    Auszug aus BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79
    Der beschließende Senat hat in seinen Beschlüssenvom 21. Juni 1976 - BVerwG 7 B 124 und 125.75 (VerwRspr. 28, 343 [344/45]) sowie BVerwG 7 B 126.75 (VerwRspr. 28, 209 [213]) - die Zulässigkeit der pauschalierten Erhebung einer Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen bejaht; auf diese Beschlüsse hat sich das Berufungsgericht zutreffend bezogen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß in der - die beklagte Stadt W. betreffenden - Sache BVerwG 7 B 126.75 nicht zur Entscheidung angenommen(Beschluß vom 21. Juli 1978 - 2 BvR 767/76).

  • BVerfG, 21.07.1978 - 2 BvR 767/76

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. einer

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß in der - die beklagte Stadt W. betreffenden - Sache BVerwG 7 B 126.75 nicht zur Entscheidung angenommen(Beschluß vom 21. Juli 1978 - 2 BvR 767/76).
  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    Aus dem Eigentum an einer Zweitwohnung im Kurgebiet kann die widerlegliche Vermutung hergeleitet werden, der Eigentümer benutze die Wohnung für eigene Kurzwecke und Erholungszwecke (BVerwG-Beschlüsse vom 21.06.1976 - VII B 124, 125.75, Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr 2; vom 21.06.1976 - VII B 126.75, Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr 3; vom 04.01.1980 - 7 B 252.79, Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    In der der Erhebung von Kurabgabe zugrundeliegenden Satzung darf eine Typisierung vorgenommen werden, da die Feststellung an wie viel Tagen die einzelnen Abgabepflichtigen sich im Erhebungsgebiet aufhalten, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und beträchtlichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre (BVerwG, Beschluss vom 21.6.1976 - VII B 124, 125.75 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 2; Beschluss vom 4.1.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines

    Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252/79 - juris Rn 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -).

    a) Gegen eine Pauschalierung als Jahreskurtaxe bestehen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken (BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252.79 - juris Rn. 2 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.09.1985 - 14 S 2868/84 und 14 S 2528/84 -, abgedruckt bei Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Kap. 92, Nrn. 2.1.0, 2.1.0.0).

    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurtaxe bzw. eines Kurbeitrags von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1990 - 8 B 170.89 - juris Rn. 6; Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2 f. und Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27; Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - juris Rn. 36 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.02.1986, aaO juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.09.2017 - 9 ME 86/17 - juris Rn. 2 und Beschluss vom 30.05.2000 - 9 L 977/99 - juris Rn. 1; vgl. auch Gössl in Gössl/Reif, aaO Rn. 5.3; zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 92).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen einer zulässigen Pauschalierung die zugrunde gelegte Anzahl der Tage vom Inhaber des Bootsliegeplatzes nicht widerlegt werden kann; die Pauschalierung soll bei einer insgesamt gesehen verhältnismäßig geringfügigen Belastung den mit den notwendigen Ermittlungen verbundenen Verwaltungsaufwand vermeiden (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980, aaO Rn. 2, 3).

  • VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08

    Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag;

    Solche pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976, a.a.O., sowie v. 4.1.1980 - 7 B 252.79 - GemHH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986, a.a.O.; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnrn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, a.a.O., § 10 Rdnr. 43).

    Nicht bei Mietverhältnissen, wohl aber bei diesen Zweitwohnungsinhabern ist es kaum praktisch durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar, die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Inhaber und ihrer Familienangehörigen im Kurgebiet während des ganzen Jahres zu überwachen und festzustellen (vgl.; BVerwG, Beschl. v. 4.1.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnr. 42).

    In der der Erhebung von Kurabgabe zugrundeliegenden Satzung darf eine Typisierung vorgenommen werden, da die Feststellung an wie viel Tagen die einzelnen Abgabepflichtigen sich im Erhebungsgebiet aufhalten, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und beträchtlichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre (BVerwG, Beschluss vom 21.6.1976 - VII B 124, 125.75 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 2; Beschluss vom 4.1.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 9 LA 88/07

    Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber

    Solche pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976, a.a.O., sowie v. 4.1.1980 - 7 B 252.79 - GemHH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.9.1985, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 25.2.1986, a.a.O.; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnrn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, a.a.O., § 10 Rdnr. 43).

    Nicht bei Mietverhältnissen, wohl aber bei diesen Zweitwohnungsinhabern ist es kaum praktisch durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar, die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Inhaber und ihrer Familienangehörigen im Kurgebiet während des ganzen Jahres zu überwachen und festzustellen (vgl.; BVerwG, Beschl. v. 4.1.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4; Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rdnr. 42).

  • VG Oldenburg, 16.12.2010 - 2 A 355/10

    Jahreskurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers

    Solche pauschalierenden Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - 7 B 124.75 -, juris, sowie vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf GemSH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 1985 - 14 S 2528/84 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1986, 37; HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1986, 134; Lichtenfeld, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2010, § 11 Rn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz - Kommentar, Stand Dezember 2009, § 10 Rn. 43; vgl. für Niedersachsen: Nds. OVG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 9 ME 185/05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 2006, 95 sowie Beschluss vom 16. Januar 2006 - 9 ME 304/05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 2006, 116; Beschluss vom 4. Februar 2008 - 9 LA 88/07 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl 2008, 298, mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass die Erhebung eines Jahreskurbeitrags bei Inhabern von Zweitwohnungen auch unter europarechtlichen Vorgaben nicht zu beanstanden ist).

    Nicht bei Mietverhältnissen, wohl aber bei diesen Zweitwohnungsinhabern ist es kaum praktisch durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar, die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Inhaber und ihrer Familienangehörigen im Kurgebiet während des ganzen Jahres zu überwachen und festzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Februar 2008 a.a.O., Lichtenfeld, a.a.O., § 11 Rn. 42).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Es wäre kaum durchführbar, zumindest aber wirtschaftlich unvertretbar, die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Eigentümer oder Besitzer von Wohnungseinheiten im Erhebungsgebiet das ganze Jahr über zu überwachen und festzustellen (OVG Lüneburg, Urt. v. 27.09.1979 - III A 33/78 -, Die Gemeinde 1980, 210, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 04.01.1980 - 7 B 252.79 -, Buchholz 401.63 Nr. 4 = Die Gemeinde 1980, 214).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.
  • BVerwG, 12.06.1991 - 8 B 61.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die unerläßliche Bezeichnung einer bisher ungeklärten revisiblen Rechtsfrage in Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1976 - BVerwG VII B 124/125.75 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 2 S. 1 f., vom 21. Juni 1976 - BVerwG VII B 126.75 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 3 S. 3 f., vom 4. Januar 1980 - BVerwG 7 B 252.79 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 4 S. 5 f. und vom 16. Mai 1990 - BVerwG 8 B 170.89 - Buchholz 401.63 Kurabgabe Nr. 6 S. 1 ff.) läßt das Beschwerdevorbringen vermissen.
  • VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01

    Jahreskurabgabe, Zweitwohnungsbesitzer, Ehepartner, Satzung, Kalkulation,

    Andererseits ergibt sich aus dieser Typisierung zwangsläufig ein Vorteil derjenigen, die sich länger als 28 Tage im Kurgebiet aufhalten und ein Nachteil derjenigen, die sich über einen kürzeren Zeitraum dort befinden, da die Letztgenannten sich im Hinblick auf die Höhe der von ihnen geschuldeten Kurabgabe nicht darauf berufen können, sie hätten sich weniger als 28 Tage im Kurgebiet aufgehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.01.1980 - 7 B 252/79 - Buchholz 401.63 Nr. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 19.11.1991 - 2 L 203/91 -).
  • BVerwG, 16.06.1993 - 8 B 97.93

    Darlegungserfordernis der Rüge "divergierender Entscheidungen"

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