Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18945
BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98 (https://dejure.org/1998,18945)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1998 - 7 B 26.98 (https://dejure.org/1998,18945)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1998 - 7 B 26.98 (https://dejure.org/1998,18945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98
    Möglicherweise hat das Verwaltungsgericht diese Aufklärung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für entbehrlich gehalten, nach der allein in der Nichtbeteiligung von Grundstückseigentümern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren in der Regel keine unlautere Machenschaft im genannten Sinne liegt (Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98
    Möglicherweise hat das Verwaltungsgericht diese Aufklärung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für entbehrlich gehalten, nach der allein in der Nichtbeteiligung von Grundstückseigentümern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren in der Regel keine unlautere Machenschaft im genannten Sinne liegt (Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98
    Das Verwaltungsgericht durfte sich nicht mit der Annahme begnügen, daß der Zugriff auf das Grundstück materiell durch das DDR-Recht gedeckt gewesen sei (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1998 - BVerwG 7 B 26.98 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 147) wirft die Klägerin die Frage auf, ob in der Nichtbeteiligung eines Grundstückseigentümers mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren dann eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt, wenn der Eigentümer bewusst nicht angehört werden sollte.
  • BVerwG, 19.06.2006 - 7 PKH 2.06

    Vermögensrechtliche Übertragung eines Grundstücks; Nichtbeteiligung des

    3 1. Das Urteil des Verwaltungsgericht weicht nicht im Verständnis von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 2. April 1998 BVerwG 7 B 26.98 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 147) ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht