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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1992 - 7 B 2686/92   

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https://dejure.org/1992,6770
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1992 - 7 B 2686/92 (https://dejure.org/1992,6770)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.1992 - 7 B 2686/92 (https://dejure.org/1992,6770)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 (https://dejure.org/1992,6770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Genehmigung als Mehrfamilienhaus; Genehmigung als Übergangsheim für Asylbewerber; Mehrfamilienhaus; Vorübergehende Unterbringung von Asylberwerbern; Unwirksame Baugenehmigung ; Einstweiliger Nachbarrechtsschutz; Außenbereich; Allgemeines Wohngebiet; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen -

    Macht ein Antragsteller - wie hier - dagegen geltend, dass ein Verwaltungsakt mangels Bekanntgabe noch nicht wirksam geworden sei, so dürfte eine Anfechtungsklage nicht statthaft sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 07. Dezember 1990 - 10 S 2466/90 - NVwZ 1991, 1195; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1993, 234; a.A. etwa FG Hamburg, Beschluss vom 5. Februar 2002 - V 286/01 - zitiert über juris unter Bezugnahme auf ein Urteil des BFH vom 17. September 1992 - V R 17/86 - BFH/NV 1993, 279, das sich allerdings auf den Fall des Erlasses eines (wirksamen) Zweitbescheides bezieht).

    Da mithin in Fällen der beschriebenen Art die §§ 80, 80 a VwGO keine Anwendung finden (vgl. 123 Abs. 5 VwGO), richtet sich der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 07. Dezember 1990, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992, a.a.O.; FG Hamburg, Beschluss vom 5. Februar 2002, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 9 S 73.05 - S. 3 des E.A.).

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

    Nicht alles, was unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Nachbarrechtsschutzes als rücksichtslos und unzumutbar zu bewerten sein könnte, ist bereits ein für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinzunehmender wesentlicher Nachteil im Sinn des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 27.7.1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1992, 234 = juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.637

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines Großbordells (...);

    Das Baurecht dient generell nicht der Bewahrung der sozialen Zusammensetzung eines bestimmten Umfeldes (vgl. OVG NRW, B.v. 27.7.1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1993, 234 ff.; VG Augsburg, U.v. 8.4.2013 - Au 5 K 12.1681 - juris).
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