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   BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96   

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BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96 (https://dejure.org/1996,932)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1996 - 7 B 274.96 (https://dejure.org/1996,932)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1996 - 7 B 274.96 (https://dejure.org/1996,932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Restitution eines auf der Grundlage des Aufbaugesetzes der DDR vom 6. September 1950 zum Zwecke des Wohnungsbaus in Anspruch genommenen Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Zulässigkeit und Begründetheit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 160
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
    Dabei ist die zum Vermögensverlust führende unlautere Machenschaft nicht auf bestimmte Handlungsformen und Erwerbsvorgänge beschränkt; erfaßt wird vielmehr grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs einschließlich hoheitlicher Erwerbsakte in Form willkürlicher Enteignungen (vgl.Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
    In jedem Fall ist erforderlich, daß die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zu restituierenden Vermögenswerts bezweckt hat (vgl.Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 ).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
    In Übereinstimmung hiermit hat der beschließende Senat bereits in seinemUrteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - ausgesprochen, daß allein die Verletzung von Bekanntgabevorschriften nicht zur Verwirklichung des Tatbestands des § 1 Abs. 3 VermG führe, weil die unlautere Machenschaft gerade im Zugriff auf den Vermögenswert selbst liegen müsse.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96
    Nach dieser Rechtsprechung betrifft § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. zuletztUrteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    »Wurden bei Enteignungen von Grundstücken die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümer nicht beteiligt, so liegt allein darin regelmäßig keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (Bestätigung von BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - VIZ 1997, 160).

    In derartigen Fällen kann mithin der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nur dann erfüllt sein, wenn die handelnde Behörde bewußt gegen die jeweiligen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, um den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - VIZ 1997, 160).

    Dieses Vorgehen bezog sich im allgemeinen aber nicht auf den Enteignungserfolg, weil dieser auch im Falle der Beteiligung des "Westeigentümers" und gegen dessen Widerstand herbeigeführt werden konnte, und kann daher - jedenfalls in der Regel - nicht als Ausdruck der Absicht bewertet werden, das Verfahrensergebnis gezielt zu Lasten des Betroffenen zu beeinflussen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 a.a.O.; ferner Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 zur Verletzung von Bekanntgabevorschriften).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97

    Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung;

    Jedoch erfüllt nicht jeder Vermögensverlust, der sich unter unlauteren Voraussetzungen vollzogen hat, die Merkmale einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94).

    Vielmehr muß die unlautere Machenschaft gerade in dem wiedergutzumachenden Vermögenszugriff liegen (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 -, a.a.O.; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67).

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    b) Die Klägerin entnimmt dem Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94) den abstrakten Rechtssatz, eine Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren komme als unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG in Betracht, wenn die Enteignungsbehörde damit die Absicht verfolgt habe, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen.
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Die - auch zielgerichtete - Nichtbeteiligung des in der Bundesrepublik wohnhaften Eigentümers am Enteignungsverfahren begründet den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nicht, denn sie hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum nicht erst ermöglicht (BVerwG VIZ 1997, 160; BVerwGE 104, 186; anders bei Nichtbeteiligung von DDR-Bürgern, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 147 und bei Westeigentümern in der Spätphase der DDR, VIZ 1999, 523).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07

    Verstoß einer Behörde gegen Verfahrensvorschriften durch Nichtbeteiligung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 VermG befasst, insbesondere damit, dass die handelnde Behörde durch die Nichtbeteiligung von Westeigentümern bewusst gegen die jeweiligen Verfahrensvorschriften verstoßen haben muss, um den hoheitlichen Eingriff auf das Eigentum überhaupt erst zu ermöglichen (Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    In derartigen Fällen kann mithin der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nur dann erfüllt sein, wenn die handelnde Behörde bewusst gegen die jeweiligen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, um den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum überhaupt erst zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 11. November 1996 - 7 B 274.96 -, juris [Rn. 3], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94; BVerwG, Urt. v. 20. März 1997 - 7 C 23.96 -, juris [Rn. 12], BVerwGE 104, 186).
  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 34.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen von unlauteren

    Sie kann - wie der Beschwerdebegründung zu entnehmen ist - dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob die Rechtsprechung, wonach regelmäßig keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG allein deswegen anzunehmen ist, weil bei der Enteignung von Grundstücken die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümer nicht beteiligt wurden (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 und Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 94 S. 288), auch auf Fälle übertragbar ist, in denen die Enteignung ohne Beteiligung der "Westeigentümer" erst im Jahre 1990 erfolgte.
  • BVerwG, 02.04.1998 - 7 B 26.98
    Möglicherweise hat das Verwaltungsgericht diese Aufklärung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für entbehrlich gehalten, nach der allein in der Nichtbeteiligung von Grundstückseigentümern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am Enteignungsverfahren in der Regel keine unlautere Machenschaft im genannten Sinne liegt (Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108).
  • BVerwG, 26.07.2004 - 8 B 4.04

    Voraussetzungen für eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz - Verletzung von

    Denn die Verletzung von Vorschriften über das Enteignungsverfahren kommt als unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG nur dann in Betracht, wenn die Enteignungsbehörde damit die Absicht verfolgte, die vorgenommene Enteignung überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94).
  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

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  • VG Schwerin, 28.01.1999 - 3 A 1449/94

    Rückübertragung eines Hausgrundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

  • BVerwG, 04.10.2002 - 7 B 31.02

    Folgen des bewussten Verstoßes gegen rechtstaatliches Gedankengut des

  • BVerwG, 27.09.2002 - 7 B 107.02

    Klärungsbedürftigkeit bzgl. des Vorliegens einer entschädigungslosen Enteignung

  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

  • VG Berlin, 21.11.1997 - 31 A 316.94

    Enteignung eines Grundstücks ; Rückübertragung eines Grundstücks; Zahlung von

  • VG Schwerin, 20.03.2002 - 3 A 1727/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Unlautere Machenschaften

  • BVerwG, 28.05.1997 - 7 B 155.97

    Voraussetzungen des Geltungsbereichs des Vermögensgesetzes

  • BVerwG, 24.03.1997 - 7 B 90.97

    Voraussetzungen der Beschwerde im Revisionsverfahren

  • BVerwG, 12.03.1997 - 7 B 77.97

    Voraussetzungen der Rüge im Revisionsverfahren - Zulassung der Revision für

  • BVerwG, 14.01.1997 - 7 B 2.97

    Rückübertragung von Vermögenswerten - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft

  • BVerwG, 10.01.1997 - 7 B 389.96

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der

  • KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97

    Fortwirkende ordre-public-widrigkeit von Enteignungen zum Zweck des Mauerbaues

  • VG Berlin, 29.01.1998 - 29 A 192.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem streitbefangenen Grundstück; Vorliegen

  • BVerwG, 29.01.1997 - 7 B 7.97

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels bei einer

  • VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96

    Vermögensentschädigung für die Enteignung und Überführung in das Volkseigentum;

  • VG Schwerin, 17.12.1998 - 3 A 301/95

    Anspruch auf die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

  • BVerwG, 19.11.1996 - 7 B 272.96

    Beantragung der Feststellung der Berechtigung nach dem Vermögensgesetz (VermG) in

  • VG Dessau, 30.09.2003 - 3 A 96/02

    Vermögensverlust infolge einer Zwangsversteigerung in der DDR; Anwendbarkeit des

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