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   BVerwG, 14.11.1996 - 7 B 286.96   

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BVerwG, 14.11.1996 - 7 B 286.96 (https://dejure.org/1996,7566)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 7 B 286.96 (https://dejure.org/1996,7566)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 7 B 286.96 (https://dejure.org/1996,7566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Nachweis des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes im Falle der Zwangsversteigerung - Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung bei verfolgungsbedingtem Vermögensverlust durch Zwangsversteigerung - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 7 B 286.96
    Soweit sich diese Fragen überhaupt in einem allgemeingültigen Sinne beantworten lassen (vgl. Beschluß des Senats vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 11), sind sie ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens mit Hilfe der üblichen Auslegungsmittel eindeutig in dem vom Verwaltungsgericht angenommenen Sinne zu beantworten; der Wille des Gesetzgebers, für in den Jahren 1933 bis 1945 durchgeführte Zwangsversteigerungen von im Eigentum von Verfolgten stehenden Vermögenswerten gerade keine gesetzliche Vermutungsregel für ihre Verfolgungsbedingtheit vorzusehen, hat im Gesetz sichtbaren Ausdruck gefunden.
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1996 - 7 B 286.96
    Hiernach ist eine substantiierte Darlegung erforderlich, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Die Regelung erfasst nur "Rechtsgeschäfte" und die "Aufgabe" der Vermögensgegenstände (Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 = juris Rn. 4 f.).

    Die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 REAO erfasst, wie oben bereits in anderem Zusammenhang dargelegt, nur "Rechtsgeschäfte" und die "Aufgabe" der Vermögensgegenstände (Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 = juris Rn. 4 f.).

  • VG Gera, 07.11.2001 - 2 K 1451/97

    Anspruch auf Herausgabe von Flurstücken bei einer Schädigungsmaßnahme ;

    So fallen Vermögensverluste im Rahmen einer Zwangsversteigerung von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Vermutung § 1 Abs. 6 S. 2 VermG heraus, da insoweit kein "Rechtsgeschäft" oder keine "Aufgabe" i. S. des Art. 3 REAO vorliegt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 14. November 1996 - 7 B 286.96- in Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese gesetzgeberische Unterscheidung dadurch gerechtfertigt gesehen, dass es dem Vollstreckungsgläubiger nicht zuzumuten war, auf die Befriedigung seiner Forderung zu verzichten, nur weil der Schuldner Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt war (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1996 - 7 B 286.96- in Buchholz 428§ 1 VermG Nr. 95).

  • BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin;

    Sie gilt nur für die in Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl für Groß-Berlin I S. 221) aufgeführten Rechtsgeschäfte; hierzu gehört der Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung nicht (Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 S. 291; Beschluss vom 14. August 1997 - BVerwG 7 B 197.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06

    Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~;

    Der Gesetzgeber hat selbst für eine - hier erst im Jahre 1939 erfolgte - Zwangsversteigerung bewusst davon abgesehen, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken (Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 7 B 17.05 - ZOV 2005, 371 f.; s.a. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 7 B 51.05 - und vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 8 B 94.13

    Vermutung bezüglich eines Vermögensverlustes bei feststehender

    Die Regelung erfasst nach ständiger Rechtsprechung aber nur "Rechtsgeschäfte" und die "Aufgabe" der Vermögensgegenstände (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 = juris Rn. 4 f. und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 - ZOV 2011, 81 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97

    Offene Vermögensfragen - Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes gem. §

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - unter Berufung auf die Gesetzesmaterialien (BTDrucks 12/2944, S. 49 f.) dargelegt hat, hat der Gesetzgeber bei der Einfügung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG bewußt davon abgesehen, die Vermutungsregel des Art. 3 der Anordnung BK/O (49) 180 auf den Vermögensverlust aufgrund von Zwangsversteigerungen zu erstrecken; ein Anscheinsbeweis und die damit verbundene Beweiserleichterung bei einem derartigen Vermögensverlust kämen daher allenfalls für besondere Fallgruppen in Betracht.
  • BVerwG, 14.07.2005 - 7 B 17.05

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Da der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken, kommen bei einem derartigen Eigentumsverlust ein Anscheinsbeweis und die damit verbundene Beweiserleichterung allenfalls für besondere Fallgruppen in Betracht (Beschluss vom 22. Oktober 1996 BVerwG 7 B 254.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92; Beschluss vom 14. November 1996 BVerwG 7 B 286.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95; Beschluss vom 14. August 1997 BVerwG 7 B 197.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 7 B 51.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Gerichtliche

    Auf der darin von der Beschwerde erblickten Abweichung von dem Beschluss vom 14. November 1996 BVerwG 7 B 286.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95) könnte das angegriffene Urteil aber schon deshalb nicht beruhen, weil die oben zur Grundsatzrüge dargelegten Gründe in einem Revisionsverfahren dazu führen müssten, dass sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen als richtig erweisen würde (§ 144 Abs. 4 VwGO).
  • BVerwG, 12.05.2004 - 7 B 90.03

    Eigentumsverlust durch rassische Verfolgung i. S. d. § 1 Abs. 6 S. 1 Gesetz zur

    Sie gilt nur für die Rechtsgeschäfte, die in Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl für Groß-Berlin I S. 221) aufgeführt sind; hierzu gehört der Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung nicht (Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 S. 291; Beschluss vom 14. August 1997 - BVerwG 7 B 197.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • VG Berlin, 03.06.2010 - 29 K 120.09

    Aufgabe eines Handelsgeschäfts; Boykottmaßnahmen als Schädigungstatbestand;

    Dies sei nur dann anders zu beurteilen, wenn die Zwangsvollstreckung zur Schädigung oder Diskriminierung des verfolgten Vollstreckungsschuldners betrieben wurde, was aber nicht generell vermutet werden kann (BT-Drucks 12/2944, S. 49 f.; BVerwG, Beschluss vom 14. November 1996 - 7 B 286.96 - zitiert nach Juris).
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